60 Euro Strafe trotz gültiger Fahrkarte?

Moin,

ich wurde letztens in der Bahn nach’m feiern kontrolliert. Bei uns gibt es für Schüler, wie ich es bin, eine Jugendnetzkarte für 15 Euro, welche in Verbindung mit einer gültigen Kundenkarte als legitim gilt.

Ich hab leider vergessen die Kundenkarte neu stempeln zu lassen, also erneut die Gültigkeit bestätigen zu lassen, indem ich zum Kundenzentrum gehe und dort eine Schulbescheinigung vorlege welche mir die Berechtigung zusagt.

Diese Jugendnetzkarte an sich gilt einen Monat und muss dann einfach neu gezogen werden, die Kundenkarte gilt n paar Monate.

Jetzt wurde ich erwischt mit einer gültigen Fahrkarte aber keinem Stempel auf der Kundenkarte. Die Kontrolleurin meinte das ich das einfach nachreichen kann das ich Schüler sei und die Kundenkarte einfach stempeln lassen solle.

Hab ich dann gemacht, weil ich bin ja berechtigt sie zu benutzen, und hab sie mir dann neu stempeln lassen.

Jetzt meint aber die nette Abteilung für das erhöhte Beförderungsentgeld das ich zum Zeitpunkt der Kontrolle über keine gültige Kundenkarte verfügt habe (an sich richtig, jedoch war ich ja trotz dessen berechtigt sie zu besitzen weil ich ja Schüler bin) und deswegen jetzt 60€ zahlen muss, anstatt nur 7 Euro für die Bearbeitungskosten.

Ist das von denen so korrekt mir 60 Euro in Rechnung zu stellen? Ich meine, ich habe jetzt meine Kundenkarte aktualisiert und kann nachweisen das ich auch zum Zeitpunkt der Kontrolle noch Schüler war, und nur vergessen hatte sie neu stempeln zu lassen. Eine Gültige Fahrkarte für 15€ hatte ich mir ja sogar noch direkt vor der Fahrt gekauft.

Recht, Bahn, Fahrkarte, Fahrkartenkontrolle, Kontrolle, Schwarzfahren, Ticket
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.