Kann eine Genehmigung auch konkludent erfolgen?

2 Antworten

ich verstehe nicht, von welcher Genehmigung wir hier sprechen. Und du sagst "in Minderjähriger kauft" und sprichst dann von Schwester? Und wofür haftet die Schwester? Und gegen was soll eine Stellvertretung gegen Jemanden wirken? Vertretungsmacht?

Tut mir sehr Leid, aber du benutzt die Rechtsbegriffe alle so falsch, dass ich mir nicht mal mehr halbwegs zusammenbasteln kann, wie das gemeint ist. Ich glaub es wäre besser, die Frage nochmal im Rohtext mit "die Person macht das, dann das" zu stellen um nachzuvollziehen worum es hier geht


Stevebenson 
Fragesteller
 21.01.2023, 16:23

Sachverhalt: K feiert seinen 20. Geburtstag. Kurz vor Beginn der Feier bittet er seine 15-jährige Schwester M, zum Getränkehändler V zu laufen. M solle dort in seinem Namen fünf Prosecco-Flaschen einer beliebigen Marke für maximal 5 EUR das Stück kaufen.

Im Getränkeladen angekommen entdeckt M einen Aktionsstand. Dort werden Prosecco- Flaschen der Marke „Excelsior“ für unschlagbare 10 EUR das Stück angeboten. M ist hin- und hergerissen. Wissend, dass sie eigentlich nicht mehr als 5 EUR pro Flasche ausgeben soll, entschließt sie sich letztlich doch dazu, dieses Angebot nicht ungenutzt verstreichen zu lassen. Sie nimmt fünf Flaschen aus dem Aktionsstand und geht mit ihnen zu V an die Kasse. V, der K und M von klein auf kennt, schaut zunächst skeptisch. M wisse doch, so V, dass er ihr noch keinen Alkohol verkaufen dürfe. Als M ihm aber klarstellend versichert, dass sie die Flaschen nicht für sich, sondern im Namen ihres Bruders K kaufe, ist V beruhigt. Er ist sogar damit einverstanden, dass K die 50 EUR Kaufpreis erst nächste Woche vorbeibringt.

Als M zurückkehrt, erkennt K sofort, dass M eine teure Marke gekauft hat. Da heute aber sein großer Tag ist, will er nicht knauserig sein, nimmt die Flaschen seiner Schwester ab und stellt sie wissend, dass sie mehr als 5 EUR das Stück kosten, in den Kühlschrank zu den anderen Party-Getränken, an dem sich seine Gäste bedienen können.

Wenige Tage nach der Geburtstagsfeier ruft V bei K an und erinnert ihn an die noch ausstehenden 50 EUR. K antwortet, dass niemand die Flaschen getrunken habe und er M auch eigentlich gebeten hätte, nur maximal 5 EUR pro Flasche auszugeben. Nach einer kurzen Diskussion fordert V den K auf, sich nun zu entscheiden, ob er die Flaschen behalten wolle oder nicht, und legt auf.

Drei Wochen nach dem Telefonat trifft V in der Innenstadt auf K und spricht ihn auf die immer noch nicht gezahlten 50 EUR an. K aber wiegelt ab und meint, V solle sich an M wenden. Schließlich habe sie sich über seine Vorgaben hinweggesetzt und die teuren Flaschen gekauft.

Ich persönlich würde sagen, dass V einen Anspruch gegen K hat, da K eine konkludente Genehmigung gegenüber M abgibt. Das heißt die Stellvertretung von M wirkt für und gegen K.

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Der Bruder ist nicht erziehungsberechtigt, ergo kann er den Kauf rechtlich weder anfechten noch nachträglich genehmigen.

Um den Kaufvertrag rechtlich verbindlich abzuschließen, müssten die Eltern zustimmen. *)

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*) Kauf im Rahmen der Taschengeldregelung mal ausgenommen.