Mündliche zusage?

Hallo,

Wir haben uns eine Wohnung angesehen und das Gespräch lief wirklich gut. Wir hatten viel smalltalk und am Ende von der Besichtigung meinte der Vermieter wir hätten einen guten Eindruck hinterlassen. Am Abend meldete er sich und hat uns zugesagt, dass wir die Wohnung bekommen. Natürlich haben wir uns gefreut... bis vorhin. Von meiner besten Freundin die Nachbarin sucht ebenfalls eine Wohnung, dass hatte sie erwähnt. Ebenfalls eine 4 Raum Wohnung. Als sie meinte das die Wohnung genau gegenüber von ihr wäre bin ich stutzig geworden. Das war nämlich genau die Straße wo wir uns letzten Freitag die Wohnung angeguckt & auch die Zusage bekommen haben. Als meine Freundin ihre Nachbarin nach der Straße fragte, war diese ebenfalls identisch... und nein in dem Haus sind keine anderen Wohnungen frei bis auf diese. Nun ist die Freude dahin und der Frust natürlich groß.... warum sollte ein Vermieter trotz einer Zusage noch andere Interessenten reinlassen? Er meinte selber die Wohnung steht seit Oktober leer und umso früher umso besser. Wir sind ihm entgegen gekommen und würden sogar einen Monat doppelt Miete bezahlen. Er meinte sogar wir können unsere alte Wohnung schon kündigen...( was ich selbstverständlich noch nicht getan habe, weil ich den Mietvertrag erst nächste Woche irgendwann bekommen soll. Er meinte er würde sich melden). Wie bindend sind mündliche Zusagen? Warum lässt er noch andere Interessenten rein? Obwohl er selber meinte er müsse sehr lange fahren hierher? Er hätte statt die rein zu lassen uns ja den Vertrag geben können? Dann müsste er nicht doppelt fahren.... Danke fürs lesen...

Mieter, Mietwohnung, Recht, Vermieter, Immobilien, Mietvertrag, Wohnungssuche
Ich weiß nicht was ich davon halten soll?

Also folgendes: Ich arbeite seit Februar 2022 bei einem Rewe. Habe als Aushilfe angefangen, dann im Mai 2022 hat mein Chef mich auf 30 Stunden die Woche also auf Teilzeit getan und seit dem 1.8.2022 befinde ich mich in der Ausbildung.

In dieser Zeit kam sowohl mein Chef, Kollegen als auch Kunden regelmäßig zu mir an und loben mich, das ich immer freundlich bin, mich schon gut weiter entwickelt habe und ich in der Metzgerei Abteilung z.b. auch schon einiges kann und weiß und da auch die Kunden gut bediene und an der Kasse wäre ich auch sehr freundlich.

Dann am 05.01.2023 kam meine Ausbilderin zu mir an , und hat mich darum gebeten, dass ich mit unserem Firmenwagen ein paar Orte weiter zur Bank fahre um dort Kleingeld zu holen. In dem Ort kenne ich mich allerdings 0 aus, das Auto ist mir auch völlig fremd gewesen. Das Auto ist nämlich ein E-Auto und dazu noch Automatik, beides bin ich noch nie gefahren und das ganze in einer Umgebung wo ich mich nicht auskenne.

Das habe ich ihr auch gesagt, von ihr kam nur ,,Du hast doch ein Handy Navi, dann schalte das einfach ein. Ich kann auch nicht verstehen das jemand kein Automatik fahren kann"

So, dann bin ich zur Bank, und bin auch heile angekommen. Dann auf dem Rückweg, ich stand noch auf dem Parkplatz und habe noch im stehen das Navi für den Rückweg eingestellt, und bin los gefahren. Hatte das Handy während der Fahrt auch nicht in der Hand.

Leider gottes ist mir dann ein Unfall passiert, ich war durch das Handy Navi abgelenkt und bin dadurch auf die andere Fahrbahn gekommen, und bin seid diesem Tag an bis jetzt dieses Wochenende krank geschrieben, ab Montag bin ich nicht mehr Krank geschrieben. Allerdings muss ich Dienstag nochmal ins Krankenhaus, da ich schmerzen beim Sitzen habe und es wurde festgestellt das an meinem Handgelenk beim Aufprall ein Knochen verschoben worden ist.

Ich mache mir aber auch meine Gedanken über meine Fehlzeiten, weil man in der Ausbildung ja auch nur eine bestimmte Anzahl an Tagen fehlen darf und man sonst nicht mehr zur Prüfung zugelassen wird, weil das war jetzt nicht das erste mal das ich im Betrieb gefehlt habe.

Ich habe meine bedenken auch meinen Betrieb mitgeteilt. Von denen kam als antwort, das die das mit den Fehltagen kritisch sehen würden und die noch weitere Punkte hätten die gegen eine weitere Zusammenarbeit sprechen.

Und diese aussage macht mich gerade dermaßen runter! Das kommt für mich so rüber als hätte mein Chef mich die ganze Zeit angelogen und war in echt nie zufrieden mit mir. Weil er mich echt bis vor kurzem immer wieder gelobt hat und meinte er will mich nicht verlieren er bräuchte mich im Betrieb usw

Kündigung, Unfall, Ausbildung, Recht, Arbeitgeber, Arbeitsunfall, Azubi, Einzelhandel, IHK
Fristlose Kündigung ohne Mahnung oder Hinweis?

Hallo miteinander!

Mein Vermieter hat mich plötzlich per Brief fristlos gekündigt. Er hat mir zwei Briefe geschickt. In dem einen Brief steht, dass ich bis Mitte Januar alles ausräumen muss und in dem anderen, dass ich bis Ende Februar ausziehen muss. Aber das ist nicht wirklich das Problem, sondern eher die fristlose Kündigung. Mein Dauerauftrag für die Miete Ende im November und ich habe das nicht bemerkt. Also habe ich bereits 2 Monate lang keine Miete gezahlt. Das ist eben auch der Grund für die fristlose Kündigung. Er schrieb auch: „Über diese Summe habe ich nun beim Amtsgericht Stuttgart einen Mahnbescheid eingereicht.“ Das Geld ist kein Problem, ich habs aber halt nicht bemerkt, dass der Auftrag nicht mehr vorhanden ist. Ich hab bald meine Semesterprüfungen und jetzt muss ich auch noch ausziehen, das macht mich fertig. Zudem hat er auch noch das hier geschrieben: „Außerdem erkläre ich hiermit Ihren Motorroller mit dem grünen Versicherungskennzeichen xxx als gepfändet über mein Vermieterpfandrecht. Es wird Ihnen hiermit untersagt, diesen vom Gelände xstraße x zu entfernen. Er wird nach Auszug versteigert und mit dem Erlös werden Ihre Schulden bedient. Sollten Sie den Roller doch entfernen, machen Sie sich strafbar und bekommen zu der schlechten SCHUFA - Eintragung durch das Mahnverfahren noch ein Strafverfahren.“

Kann ich etwas dagegen unternehmen oder muss ich ausziehen? Bitte helft mir!

Recht, Mietrecht, Anwalt, Jura
Hast du schonmal auf die Brüste, Po… von einem Mädchen/ Jungen Frau/Mann gestarrt?

(Wenn ja, hast du dich strafbar gemacht)

Wer jemandem auf den Hintern starrt – oder natürlich auch in den Ausschnitt – begeht kein Kavaliersdelikt. Denn sexuelle Belästigung ist im Paragraph 184i des Strafgesetzbuches (StGB) festgehalten. Was eine sexuelle Belästigung genau ist, beschreibt §3 Absatz 4 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG):

"Eine sexuelle Belästigung ist eine Benachteiligung (...) wenn ein unerwünschtes, sexuell bestimmtes Verhalten, wozu auch unerwünschte sexuelle Handlungen und Aufforderungen zu diesen, sexuell bestimmte körperliche Berührungen, Bemerkungen sexuellen Inhalts sowie unerwünschtes Zeigen und sichtbares Anbringen von pornographischen Darstellungen gehören, bezweckt oder bewirkt, dass die Würde der betreffenden Person verletzt wird, insbesondere wenn ein von Einschüchterungen, Anfeindungen, Erniedrigungen, Entwürdigungen oder Beleidigungen gekennzeichnetes Umfeld geschaffen wird."

Darunter fallen unerwünschte sexuelle Handlungen, Bedrängung, Aufforderung zu unerwünschten sexuellen Handlungen, das unerwünschte Zusenden von Bildern – und einiges mehr. Aber auch anzügliche Bemerkungen, dreckige Witze und eben auch aufdringliche und unangenehme Blicke.

Ja 84%
Nein 16%
Leben, Männer, Mädchen, Menschen, Recht, Gesetz, Gericht, Anzeige, Jungs, Strafe, Strafrecht, starren
Strafgefahr bei Auseinandersetzung bei Jugendlichen und Kindern?

Hi!

Mein Bruder wurde heute in den Bauch getreten. Davor hat das gemeinte Kind auch immer meinem kleinen Bruder (2te Klasse) wehgetan und unter weiteren kleinen Dingen auch mal in die Hoden getreten. Mein Bruder hat bereits probiert mit den Erziehern und Lehrern darüber zu sprechen. Jedoch sind Strafen so unendlich mild oder kommen garnicht durch. Nach jeder "Entschuldigung" zu welcher er gezwungen wird geht der Mist am nächsten Tag weiter. Mein kleiner Bruder meinte immer wieder es kam aus dem nix und wäre auch einfach so grundlos passiert. Mein Bruder solle sich nach meinen Worten zur Wehr setzen, jedoch befürchte ich ganz dolle dass das andere Kind seine Freunde herholen würde um dann gegen mein Bruder vorzugehen.

Meine Mutter hat vor mit der Lehrerin ins Gespräch zu treten, jedoch bin ich mir unsicher ob irgendetwas daraus resultieren würde.

Ich bin 17 Jahre alt und mit meinem anderen großen Bruder (Auch 17) habe ich nun vor den kleinen Kerl zu konfrontieren, da Diplomatie ja nichts bewirkt.

Ich möchte ein besonders ernstes Gespräch mit ihm halten, ich möchte ihm kein Haar krümmen, jedoch habe ich immer wieder den Gedanken von Drohungen falls er meinem kleinen Bruder weiter wehtut. Mein anderer Bruder würde aufpassen, dass er nicht davonkommt (Im schlimmsten Falle ihn festhalten)

Wie sieht das ganze Gesetzlich für uns aus?

Danke an alle Antworten!

Kinder, Mutter, Schule, Recht, Eltern, Gesetz, Gewalt, Psychologie, Bruder, Jura, Streit
Was mögt ihr nicht an Meinungsfreiheit?

Meinungsfreiheit bedeutet für mich, dass man alles sagen und schreiben kann was man will. Wenn einer mir den Tod wünscht oder mich beleidigt sollte das alles erlaubt sein. Eigentlich darf man alles sagen und glauben was man will, wenn wir Meinungsfreiheit hätten, aber irgendwie hat die Regierung es geschafft den Menschen den Sinn zu verdrehen. Heute kann man in den Knast kommen, wenn man an Dinge glaubt oder jemanden beleidigt oder was sagt, und was noch viel lächerlicher ist, wenn man etwas schreibt. Vor allem das digitale Wort sollte erlaubt sein, wenn es Ausnahmen gibt, dann ist die Meinungsfreiheit beeinträchtigt. So einfach ist das. Ich verstehe nicht wo das Problem ist. Also wir haben keine Meinungsfreiheit mehr, jedenfalls nicht die volle. Oder was meint ihr?

Ich finde es schlecht, dass man nicht alles schreiben und glauben kann was man will, solange es niemanden physisch verletzt. Cyber Mobbing ist ein Witz, das gibts nicht. Man kann einfach das Profil löschen und fertig. Was ich noch verstehe, wenn einer Nacktbilder von jemanden hat und dieser ausgelacht wird oder sowas, das ist Mobbing, aber eigentlich kann man dagegen auch nichts tun, die Mobber werden doch eh niemals in den Knast gesteckt also sollte man sich das einfach gefallen lassen anstatt anderen die Hände zum Schreiben zu binden. Wenn man nicht alles schreiben darf was man will und das illegal ist dann gibt es keine Meinungsfreiheit.

Doch es gibt Meinungsfreiheit. 76%
Es gibt nicht mehr die volle Meinungsfreiheit in Deutschland. 17%
Es gibt gar keine Meinungsfreiheit. 7%
Deutschland, Recht, Grundgesetz, Grundrechte, Meinungsfreiheit, Verfassung
Entzug der BaföG-Förderung wegen "Scheinstudium"?

Hallo zusammen, folgende Situation:

  • Aktuell studiere ich im ersten Semester Biologie und Physik auf Lehramt Gymnasium
  • Physik an der Universität hat mich so schnell abgeschreckt dass ich inzwischen keine Veranstaltungen dieses Faches mehr besuche.
  • Ich besuche weiterhin Veranstaltungen von Biologie und der Erziehungswissenschaften.
  • Ich möchte das zweite Semester in Biologie und Physik auf Lehramt Gymnasium eingeschrieben bleiben, da ich überlege Biologie als Drittfach zu behalten und ich dafür viele von den Leistungen bzw. Scheine der ersten beiden Semester brauche. Außerdem ist unter der BaföG-Förderung nur ein problemloser Fachwechsel möglich, ich kann also nicht wild umherwechseln.
  • Deshalb werde ich nun weiterhin neun Monate in Physik eingeschreiben bleiben, obwohl ich keine Veranstaltungen der Physik besuche.

Kann mir das als "Scheinstudium" ausgelegt werden und auf Basis darauf die BaföG-Förderung entzogen werden?

Argumente dafür:

  • Ich besuche trotz Einschreibung keine Veranstaltungen des Faches Physik mehr und sammle deshalb keine Leistungspunkte oder Scheine.

Argumente dagegen:

  • Bis zum vierten Fachsemester fordert das BaföG-Amt keine Leistungsnachweise. Somit hat doch das BaföG-Amt keinerlei Wissen darüber was ich in der ersten zwei Semstern getan habe oder tun werde, richtig?
  • Das BaföG-Amt kann nicht unterscheiden/weiß nicht, ob ich nirgends hingegangen bin, oder ob ich überall durchgefallen bin, richtig? Und bei letzterem würde einem ja auch nicht die Förderung entzogen werden.
  • Ich besuche weiterhin Veranstaltungen der Biologie und der Erziehungswissenschaften.

Was denkt ihr? Kann mir die aktuelle Situation als "Scheinstudium" ausgelegt werden und auf Basis darauf die Förderung entzogen werden? Oder brauch ich mir keine Sorgen machen? Sollte ich ein paar Leistungen in Physik versuchen zu erbringen, auch wenn ich natürlich durchfalle, nur damit eben irgendwas vorliegt dass ich etwas getan hätte?

Recht, Biologie, Bachelor, BAföG, beamtenrecht, Förderung, Jura, Lehramt, Lehramtsstudium, Physik, Universität, Semester, BaföG-Amt, BAföG-Antrag, Lehramt Gymnasium

Meistgelesene Beiträge zum Thema Recht