Router angeblich nicht zu o2 geschickt. Was soll ich tun?

Hallo,

im Januar diesen Jahres wurde ich aufgefordert meinen alten Router von o2 zurückzusenden. Dies habe ich dann auch getan, nachdem der neue bei uns in der WG ankam. Im April hat dann mein damaliger Mitbewohner den Vertrag übernommen, nachdem ich bereits aus der WG ausgezogen war . Der Router #2 musste mit meinem Vertragsende auch zurückgegeben werden. Dies hat mein ehemaliger Mitbewohner für mich übernommen. Ende Mai kam dann auch meine letzte Rechnung.Damit war für mich das Kapitel o2 abgeschlossen und den Rücksendebeleg des ersten Routers habe ich weggeschmissen.

Jedoch kam jetzt Ende Juli ein Brief, in dem ich aufgefordert wurde, ein angeblich noch nicht zurückgesendetes Gerät einzusenden oder 110€ zu zahlen. Auf Anfrage beim Kundenservice wurde mir dann erzählt, dass der zweite Router fehlt. Nach langem hin und her, hat mein ehemaliger Mitbewohner den zugehörigen Einsendebeleg gefunden, den ich dann absenden konnte. Jetzt, zwei Wochen später, kommt ein neuer Brief, der behauptet, dass Router #1 fehlen soll. ich müsse das Gerät zurücksenden, den Einsendebeleg vorzeigen oder ich müsse das Geld bezahlen.

Was kann man da jetzt noch tun? Es kann doch nicht sein, dass, 6 Monate nach dem ich den Router abschicken sollte und 3 Monate nach Vertragsende, noch eine solche Aufforderung kommt. Das klingt doch einfach nur nach Betrug! Müssten derartige Ansprüche nicht mit Vertragsende verfallen? Gleichzeitig besteht für Privatpersonen ja auch keine Aufbewahrungsfrist von Rechnungen.

Hatte jemand schon Erfahrungen mit einem solchen Fall? Eine gerichtliche Einigung würde ich gerne vermeiden, genauso wie das Bezahlen des Geldbetrages.

Danke schon einmal für eure Antworten!

O2, Rechnung, Betrug, Vertrag, Router
Kann eine Anwaltskanzlei wegen einer E-Mail eine Rechnung schreiben?

Hallo liebes Forum,

zur Vorgeschichte, ich habe bei einem Händler ein Auto gekauft, welches schwere Mängel aufweißt! Daraufhin habe ich mit dem Händler wenige Tage später einen Termin ausgemacht, zu dem ich mit dem Fahrzeug erschienen bin. Der Händler wollte den Wagen aber nicht zurücknehmen, oder die Mängel beseitigen. Nun habe ich 2 Fristen geschrieben, und jeweils per Einschreiben dem Händler geschickt. Darauf hat dieser nicht geantwortet.

Nun gab es in meinem sozialen Umfeld mehrere Meinungen darüber, wie aussichtsreich ein Gerichtsprozess sei. Da auch niemand einem Anwalt mit dem passenden Schwerpunkt kannte, hat mir ein Freund geraten doch einfach mal ein paar Anwälte per E-Mail nach deren Meinung zu fragen. Das hielten auch alle anderen Anwesenden für eine gute Idee, um ausfindig zu machen, wie gut die Chancen stehen, und um einen kompetenten Anwalt zu finden.

Nun habe ich mich per Google Maps auf die Suche nach passenden Anwälten für das gefragte Gebiet gemacht, und diesen eine E-Mail mit Angaben zu meinem Fall geschickt. Weiterhin habe ich wörtlich gefragt: "Was meinen Sie ist eine Vertragsaufhebung und die Rückgabe der Leistungen Zug um Zug möglich."

Es kamen ein paar E-Mail zurück, aber nicht von jeder angeschrieben Kanzlei. Die Antworten waren recht kurz, und sagten alle gute Chancen vorher.

Eine Antwort hat mir von allen am besten gefallen. Weiterhin gab es auch schon viele gute Bewertungen bei Google Maps auch zum genauen Thema Autokauf.

Daraufhin habe ich mit diesem Anwalt einen Termin ausgemacht. Bei dem Termin habe ich den Mandantenvertrag unterschrieben. Der Anwalt vertritt mich nun und hat dem Händler noch einen Brief geschrieben.

Nun habe ich zwei Wochen später eine E-Mail von einer der Kanzleien bekommen, in welcher ich zum zusenden meiner Postanschrift aufgefordert werde, um mit mir die Kosten einer Beratung abrechnen zu können. Ich dachte das ein Anwalt erst kosten abrechnen kann, sofern man unterschrieben hat sein Mandant zu sein. Oder man im vorhinein auf Kosten aufmerksam gemacht wird.

Daher bin ich sehr verwundert und nicht bereit zu Zahlen, was auch immer da kommt.

Ich hoffe ihr könnt mir helfen!

Hier die originale Formulierung der Kanzlei:

wir nehmen Bezug auf unsere an Sie adressierte Mail vom 07.08.2015, mit der wir zu Ihrer Mail vom 06.08.2015 Stellung genommen haben.

Wir hatten Sie gebeten, mit dem Unterzeichner einen Besprechungstermin zu vereinbaren, um die weitere Vorgehensweise abzustimmen. Auf unsere Mail vom 07.08.2015 hatten Sie nicht mehr reagiert, so dass wir davon ausgehen, dass die Rechtsangelegenheit erledigt ist. Wir dürfen Sie bitten, uns Ihre vollständige postalische Anschrift mitzuteilen, damit wir über die Kosten einer Beratung gem. § 34 RVG abrechnen können.

Sollte eine weitere Tätigkeit unserer Kanzlei erforderlich sein, setzen Sie sich bitte mit dem Unterzeichner kurz telefonisch in Verbindung bzw. vereinbaren Sie einen Besprechungstermin. Auf uns

Beratung, Rechnung, E-Mail, Recht, Anwalt, Kosten
Mediengestalter: Rechnung schreiben als Privatperson?

Hallo allesamt!

Eine Freundin benötigt Visitenkarten. Diese habe ich ihr gestaltet und würde die Druckdaten auch an die Druckerei weiterleiten.

Alles kein Problem.
Kompliziert wird es nur mit der Abrechnung... Sie benötigt (wegen Selbstständigkeit) eine Rechnung dafür oder zumindest eine Quittung.

Kann ich ihr meine Dienstleistungen und den Druck als Privatperson in Rechnung stellen? Ich habe kein Gewerbe angemeldet und laut Internetrecherchen kann ich es nicht als Künstlerische Tätigkeit laufen lassen, da ich den Druck in Auftrag gebe (=Gewerbe).

Müsste ich für diese eine Sache nun ein Gewerbe anmelden?!
Irgendwo las ich mal, dass ich als Privatperson Rechnungen bis zu 720€ (?) im Jahr stellen dürfte... Auch für eine Dienstleistung wie diese?

Hat jemand Erfahrung als Freelancer/Freiberuflicher Mediengestalter/Designer/o.ä. für diesen Einzelfall?
Hat das Finanzamt irgendwelche Grenzen? Ab wann ein Kleingewerbe zB gegründet werden muss? Oder gibt es für einen einzelnen Auftrag wie diesen Alternativen? (Nur Quittung, keine Rechnung wurde mir mal empfohlen... Oder private Rechnung schreiben... Ist so etwas möglich?)

Kurz zu mir: Mediengestalter angestellt inVollzeit, derzeit aber aus Unternehmensgründen in Kurzarbeit. (Daher Gewerbeanmeldung im Moment auch etwas schwierig).

Vielen Dank schonmal im Voraus!

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Wie erkenne ich ob der Käufer bei eBay meinen Artikel bezahlt hat?

Hallo Community, Ich habe heute das erste Mal auf eBay was verkauft. Nachdem die Auktion abgelaufen war, wartete ich auf die Zahlung. Ich achtete dabei immer auf die rote Schrift ("Artikel noch nicht bezahlt"). Nach 2 Tagen erhielt ich eine Nachricht von dem Käufer er werde, den Artikel in Kürze per Überweisung bezahlen. Nun dachte ich okay bald wird aus "Artikel noch nicht bezahlt", "Artikel bezahlt" werden. Nun musste ich am darauffolgenden Tag wegen einer anderen Sache zur Bank und holte auch einen Kontoauszug. Darauf fand ich die Gutschrift bzgl meines eBay Artikels. Als ich wieder zuhause war checkte ich dies bei eBay. Jedoch stand dort immernoch "Artikel noch nicht bezahlt". Nach ein bisschen ausprobieren fand ich heraus das der Verkäufer selbst den Artikel als bezahlt ausweisen muss und dann die rote Schrift zu einer grünen wird ("Artikel bezahlt"). Also muss ich selber den Artikel als bezahlt angeben. Nun frage ich mich kann man denn wirklich nur auf dem Kontoauszug erkennen das der Käufer bezahlt hat? Ich stellte mir vor der Käufer hätte direkt ein paar Stunden nach der Auktion bezahlt und ich habe erst 3 Tage später durch eine andere Angelegenheit einen Kontoauszug geholt. Heißt das dann wenn ich was verkauft habe muss ich jeden Tag einen Kontoauszug holen um es zu wissen oder wie? Ich habe auch von eBay keine Email bekommen oder sonstiges. Gibt es wirklich kein Feld auf eBay, wo steht das der Artikel bezahlt worden ist???

Vielen Dank euch

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Mahnung mit zu hohen Gebühren wegen Forderung aus Rücklastschrift gerechtfertigt?

Guten Tag,

zur Zeit streikt die Post, das ist nichts Neues. Heute jedenfalls habe ich ein paar Briefe bekommen. Einer davon war eine Mahnung von Penny. Es geht darum das ich am 6.3.2015 bei Penny einen Betrag (9,79€) bezahlt habe. Der Betrag wurde einen Tag später zurückgebucht. Jetzt nach mehr als 3 Monaten bekomme ich erst diese Mahnung (Verjährt das nicht oder so in der Art?) Vorher keine Zahlungserinnerung o.Ä. Ich bin erstaunt das die jetzt eine Forderung in exorbitanter Größe, nämlich von insgesamt 46,79€, fordern. Die Forderung setzt sich wie folgt zusammen:

Kaufbetrag: 9,79€ Rücklastschriftgebühren: 7€ Adressauskunftsgebühr: 20€!! Bearbeitungsgebühr: 5€ Mahngebühr: 5€ = 46,79€

Mir erscheinen die Gebühren für Rücklastschrift, Bearbeitung und vor allem für die EMA Auskunft viel zu hoch. Soweit ich weiß berechnen die Banken für Rücklastschriften eine Pauschale von 3€. Und die Mahngebühren setzen sich doch aus z.b. Briefmarke, Kosten für das Papier etc. zusammen, wie können die dann so hoch sein.

Das schreiben wurde am 8.6.2015 erstellt und ich habe es jetzt erst bekommen, wegen Poststreik etc. die Forderung sollte ich bis zum 19.6. begleichen um weitere Kosten und Nachteile zu vermeiden. Habe ich jetzt irgendwelche Nachteile zu befürchten? Ausserdem haben die mir gedroht Daten an die Schufa zu übermitteln.

Wie kann ich mich dagegen wehren? Und ich meine mal gelesen zu haben das erhobene Gebühren für Rücklastschriften nicht zulässig sind laut BGH?

Liebe Grüsse Icebabe91

Rechnung, Mahnung, ruecklastschrift
Kann ich mit 17 Jahren ein Konto bei Amazon.de anlegen und darüber bestellen?

Ich bin 17 Jahre alt und möchte mir ein eigenes Konto bei Amazon.de anlegen, über das ich dann Artikel bestellen und per Bankeinzug bezahlen möchte. Ich besitze seit etwa 3 Jahren ein eigenes Girokonto und habe nun folgende Fragen:

  • Kann ich mir mit 17 Jahren bereits ein Konto bei Amazon.de anlegen?
  • (Wenn ja) Könnte ich meine Bestellungen per Bankeinzug über mein Girokonto bezahlen?
  • Kann ich dann, wenn das nicht geht, über das Amazon-Konto meiner Eltern bestellen und mit meinem Girokonto per Bankeinzug bezahlen?

Ich möchte eins vorneweg schonmal erwähnen: Ich möchte über mein Amazon-Konto keine Artikel bestellen, die keine Jugendfreigabe haben, also unter die Kategorie "Ab 18" fallen.

Ich habe in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Amazon.de gelesen, das man als Minderjähriger bei Amazon.de bestellen darf, sofern die Eltern zustimmen. Wenn dieses Einverständnis gegeben ist, wäre es dann möglich, zu bestellen?

Ebenfalls habe ich woanders gelesen, das der Bestellwert im Rahmen des Taschengeldes liegen muss. Jetzt frage ich mich, wo Amazon.de da die Höchstgrenze beim Bestellen sieht.

Vielleicht hat ja jemand von euch schon mit 17 Jahren bei Amazon.de was bestellt und kann mir bei meiner Frage weiterhelfen. Andere Antworten sind auch gerne gesehen.

Danke für eure Antworten :)

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