Bahncard verlängert aber keine Rechnung?

Also ich hatte letztes jahr diese Bahncard für 3 monate geholt ich dachte ich werde nicht öfter wegfahren, hab aber das Abo laufen lassen und mich nicht nochmal gemeldet damit es nochmal auf die 1-jahres Karte verlängert wird. Hab die neue 25er Bahncard heute also zugeschickt bekommen die ist jez 1 jahr gültig nur das verwirrende ist da war keine Rechnung dabei und ich hab leider keine Ahnung wie die das da machen denn Bankdaten hab ich nicht angegeben halt nur Adresse und die 3-monats karte in bar bezahlt das waren 19 € und die neue wird dann jetz 62€ kosten.... wann kann ich also mit der Rechnung rechnen (<- das klingt irgendwie komisch xD) oder soll ich mich da melden und denen dann das Geld überweisen / Bar zahlen erneut? Mir kommt es nämlich eigentlich recht wenn ich den monat nicht zahlen muss denn ich hab diesen Monat mehr ausgaben (februar is halt immer zu kurz xD) Also an sich ist alles richtig verlaufen mit der BC nur ich weiß nicht wann die mein Geld wollen o.o und die neue BC is doch jetz gültig oder? Auch wenn ich noch nicht bezahlt habe? :> Theoretisch müsste ich dann jetz das ganze Jahr zeit haben oder? (die haben echt nix in den brief geschrieben und als ich mir die BC hab machen lassen hat der alte typ auch nur gesagt wie viel die neue dann kosten würde ~_~ aber nicht wie das dann mit der Zahlung verläuft) Ich denke irgendwer weiß wie das geht und kann mir sagen wie der verlauf bei dem abo is...

Rechnung, Geld, Bahn, Deutsche Bahn, BahnCard
Nicht erbrachte Leistungen auf Arztrechnung

Hallo, ich habe folgendes Problem. Mein Facharzt hat mich in eine große Spezialpraxis überwiesen, in der auch verschiedene Belegärzte arbeiten. In dieser Praxis wurde ich nun zwei mal ambulant behandelt/operiert. Letzte Woche kamen dann die beiden Rechnungen für diese Eingriffe. Auf beiden Rechnungen wurden Leistungen/Untersuchungen und Materialien aufgelistet, die definitiv nicht zum Einsatz kamen. Daraufhin habe ich den Kontakt zu dieser Arztpraxis gesucht. Da es sich, wie gesagt, um eine größere Arztpraxis handelt und anscheinend einige Ärzte auch nur für spezielle Fachärzte tätig werden, hat sich niemand dafür zuständig gefühlt. Heute kam dann der mehr als unverschämte Rückruf des Oberarztes/Praxis-Leiters. Zu Wort kam ich gar nicht. Mir wurde nur vorgeworfen, dass ich wohl kaum in der Lage sei, zu ermessen, ob diese Untersuchungen stattgefunden hätten oder nicht. Am Ende wurde der Arzt dann sehr ungehalten und sagte mir wortwörtlich auf den Kopf zu "Entweder sie zahlen das jetzt so, oder sie zahlen halt nicht. Dann können sie aber auch sehen, wer sie weiterbehandelt! Wo kämen wir denn da hin, wenn jeder sich anmaßen würde, meine Rechnungen in Frage zu stellen!" Es geht mir mittlerweile auch gar nicht mehr ums Geld, sind eh "nur" 100€ und außerdem wird mir die Krankenkasse diesen Betrag auch erstatten. Was ich viel schlimmer finde, ist das Verhalten des Arztes und sein Umgang mit den zahlenden Patienten. Wahrscheinlich findet diese Fehlabrechnung ja auch bei anderen Patienten statt. Meine Frage also, wo kann ich mich über diese Rechnung und den Arzt beschweren? Wie gesagt, klagen oder anzeigen finde ich für 100€ nicht lohnenswert, allerdings kann und will ich dieses Verhalten nicht hinnehmen. Vielen Dank für eure Infos!

Rechnung, Betrug, Arzt
Vermieter will keinen Klempner rufen

Guten Tag,

ich habe seit einigen Tagen das Problem,dass das Rohr zum Keller verstopft ist und der Abfluss des Nachbars über mir in mein Waschbecken sowie meine Waschmaschine laufen. Ich habe gerade den Vermieter angerufen und dieser war sehr frech am Telefon.

Ich bekomme im Moment Sozialhilfe und mir wird die Miete bezahlt. Nun gab es wohl ein Problem mit der Überweisung und das Amt hatte noch keine Miete überwiesen. Ich denke mal die haben den Verlängerungsantrag noch nicht fertig bearbeitet und deswegen dauert es etwas länger. Ich habe es dem Vermieter geschildert.

Besser gesagt er hat sofort danach gefragt als ich ihn anrief und mein Problem mit dem Abfluss geschildert hatte. Als ich ihm dann sagte,dass ich beim Amt einen Termin habe die tage und das regel sagte er dann nur "Ok machen Sie das,Tschüss" und legte auf.

Als ich dann erneut anrief ging ein Kollege ans Telefon und ich sagte ihm empört,dass sein Mitarbeiter aufgelegt hätte. Daraufhin sagte er mir so etwas in der art wie "Dann sollte man halt Miete erst mal überweisen". Richtig patzig. Ich zittere gerade richtig vor Wut. Jedenfalls hat der auch aufgelegt und meinte ich solle das im E-Mail verkehr noch einmal versuchen. Es ist das erste mal,dass so etwas mit der Zahlung passiert ist und nun frag ich mich was ich machen soll?

-Kann ich einen Klempner rufen und dann im Notfall die kosten die auf mich zu kommen einklagen?

-wenn ja,ist es für mich als Sozialhilfeempfänger möglich einen Anwalt einzuschalten bzw einen gestellt zu bekommen?

Ich habe dem Vermieter auch gesagt ich könne den Termin beim Amt dann nicht wahrnehmen weil ich jede halbe Stunde Wasser schöpfen muss WENN man sich darum nicht kümmert.Außerdem könnte die Wohnung komplett voll laufen. Er sagte dann erneut dann solle ich halt erst mal die Miete zahlen und das patzig ohne ende. Ich wäre euch für Hilfe dankbar ich weiß nicht wie ich nun vorgehen soll.

Wohnung, Miete, Rechnung, Vermieter, Klempner, Ruf
Rechtsanwalt erhebt (willkürlich) Beratungskosten für Erstgespräch am Telefon! IST DAS RECHTENS!?

Hallo, meine Frage dreht sich um folgenden Fall: Im August hatte ich ein rechtliches Problem und mich auf Anraten von Freunden mit einen Anwalt FR Famielienrecht in Verbindung gesetzt. Mit diesem Anwalt habe ich ca. 30 Min telefoniert, in welchem er mir aber meine Grundfragen nicht beantworten konnte. Wir beendeten das Telefonat mit der Erkenntnis, dass ich erstmal Antwort vom Jugendamt abwarte. Am Telefon wurde mir vom Anwalt versichert, dass das Telefonat Nichts(!) kosten würde, sondern erst wenn er richtig aktiv werden würde und ich dann Beratungskostenbeihilfe stellen könne. Doch nach Antwort vom Jugendamt, wurde es nicht mehr nötig diesen in Anspruch zu nehmen. Nun, 6 Monate später bekomme ich eine Rechnung. In dieser wird zunächst behauptet, mich in dem Telefonat vor ** 6 Monaten** in 4 Themen beraten zu haben und dafür werden von mir 190€ + MwSt verlangt, die in dieser Rechnung unter dem Namen "Beratungsgespräch" aufgelistet sind.

Mir kommt der Vorgang sehr unseriös vor, da der Mensch telefonisch noch davon sprach, dass das Telefonat kostenlos sei, da 6 Monate vergangen sind eh überhaupt eine Rechung erstellt wurde und da in dieser nicht mal das genaue Datum des über ein halbes Jahr zurückliegenen Gesprächs genannt wurde.

Meine Fragen nun: 1. Gibt es eine Regelung für solche Telefonate beim ersten Kontakt und in welcher Höhe dadurch Kosten veranschlagt werden dürfen? 2. Auf welcher Rechts- bzw. Berechnungsgrundlage können solche Kosten veranschlagt werden? 3. Wo kann ich (online) die Regelungen nachschlagen, auf welchen Grundlagen sich solche Kosten zusammenstellen und welche Dienstleistungen entgegengebracht werden müssten, um diese zu rechtfertigen?

Die gesamte Art des Vorgehens und diese Zeitspanne erscheint mir fern ab von jeglicher Seriösität zu liegen. Ich freue mich auf viele Antworten, die bestimmt seriöser sind und hoffentlich viele Quellen enthalten, die ich zu dem Thema nochmal nachschlagen kann.

Viele Grüße und Dank voraus!

Beratung, Telefon, Rechnung, Betrug, Rechtsanwalt, Gebühren, Recht, Anwalt, Rechtsberatung
Nicht ordnungsgemäße Stromleitung angebohrt: Vermieter verantwortlich?

Kurzfassung: Wer haftet, wenn bei kleineren Arbeiten in einer Altbauwohnung ein Stromkabel getroffen wird, welches nicht nach aktuellen Normen verlegt ist?

Bei kleineren Anbauarbeiten sind wir in unserer Wohnung auf eine Stromleitung gestoßen. Unser Haus wurde in den 1920ern errichtet - der Leitungskorridor verläuft im Badezimmer diagonal über die Wand und folgt definitiv nicht aktuelleren Verordnungen.

Wir hatten nur den metallenen Leitungsmantel angebohrt und beim Metallgeruch sofort aufgehört - die eigentlichen Stromleitungen haben wir gar nicht erwischt. (Wir waren uns erst auch gar nicht sicher, ob das eine Stromleitung sein sollte!) Daraufhin haben wir die Vermietungsgesellschaft informiert; ein Handwerker (eigtl. ein Klempner) kam und fuhrwerkte mit einem Phasenprüfer so lange herum, bis die Sicherung rausflog. Derselbe Herr sagte uns, das müsse nun aufgemacht und geflickt werden, meinte aber auch, dass er dort selber ohne Bedenken gebohrt hätte.

Das Badezimmer war vor ein paar Jahren (vor unserem Einzug) renoviert worden, inkl. der Stromleitungen. Man hat damals die Leitungen nicht nach geltenden Normen neu verlegt (wäre sicher auch etwas zu viel verlangt), allerdings hat man uns beim Einzug auch nicht aufgeklärt.

Der Vermieter hat nun die Rechnung der Handwerker (ca. 270 EUR) an uns weitergeleitet mit dem Hinweis, der Reparatureinsatz sei nicht durch vom Vermieter zu vertretende technische Mängel notwendig gewesen.

Frage: Sind wir tatsächlich haftbar oder fällt dies eigtl. dem Vermieter zu?

Rechnung, Vermieter, Haftung, Handwerker, Leitung
Darf der Kieferorthopäde solche Rechnungen stellen?

Hallo, Meine Tochter ist ganz frisch in kieferorthopädischer Behandlung und bekommt eine feste Zahnspange. Der Arzt hat uns im Vorfeld verschiedene Modelle vorgestellt: Die "Kassenspange" (Kasse hat Behandlung genehmigt) und bequemere Modelle mit Zuzahlung. Wir haben uns für die Variante einer bequemeren Spange mit kleineren Brackets entschieden und einer privaten Zuzahlung von 300 Euro zugestimmt. Nun ist der erste Bogen angebracht und wir haben die ersten Rechnungen erhalten, einmal eine Rechnung mit dem 20% Patientenanteil, den wir tragen müssen und später - nach erfolgreicher Behandlung - von der gesetzlichen Krankenkasse zurückerstattet bekommen. Und einmal eine private Rechnung über 150 Euro. Nun steht auf dieser aber eine völlig andere Dienstleistung - nämlich eine Zahnversiegelung für 8 Zähne. Die Nachfrage beim Arzt ergab, dass es sich dabei nur um einen "Stellvertreter" für die bequemeren Brackets handelt, da der Arzt Materialien nicht in Rechnung stellen dürfte....

Ich verstehe das nicht: Der Arzt bietet mir private Zusatzleistungen an und darf diese dann nicht auf der Rechnung darstellen? Das erscheint mir nicht plausibel. Mir erscheint diese Vorgehensweise auch sehr instransparent - zudem möchte ich nur Rechnungen begleichen auf denen auch die Dienstleistung steht, die ich erhalten habe.

Kann mir jemand weiterhelfen?

Gesundheit, Rechnung, Zähne, Kieferorthopädie, Zahnspange

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