Wie erfolgt die (Berechnung der) Vorausleistung beim BAföG u.A. mit Bezug auf das Kindergeld?

Ich beziehe jetzt im dritten Jahr BAföG und mal wieder ist mein BAföG-Satz gesunken. Daher würde ich gerne Unterhalt vom meinem Vater beziehen. Dieser ist laut dem BAföG-Bescheid dazu in der Lage, während der meiner Mutter angerechnete Betrag bei 0€ liegt.

Leider gestaltet sich die Unterhaltsforderung an meinem Vater als schwierig, da dieser nur bereit ist so viel zu zahlen, wie meine Mutter, aber nicht den Betrag den er zahlen müsste. Daher hatte ich mir überlegt ohne weiterhin groß herumzustreiten einen Antrag auf Vorausleistung beim BAföG-Amt zu stellen. Mir sind die Konsequenzen dabei auch durchaus bewusst.

Beim Amt wurde mir auch dazugeraten, allerdings auch gemeint, dass mir von dem zustehendem Geld das Kindergeld vollständig abgezogen werden würde, auch wenn dieses an meine Mutter und nicht an meinen Vater bezahlt wird. Daher solle ich das Kindergeld für mich beantragen und nicht mehr über meine Mutter beziehen, da es dann nicht mehr von seinem Betrag abgezogen wird.

Ich wollte daher fragen, ob es irgendeine genauere Berechnung für die Vorausleistung gibt oder ob es wirklich so schlicht verläuft.

Meine nächste Frage bezieht sich auf das Kindergeld. Ich kann das nur an mich überweisen lassen, wenn meine Mutter, also die beziehende person, es nicht an mich weiterüberweist das tut sie allerdings. Bei Antragsstellung muss ich das jedoch auch nicht nachweisen. Es reicht schlicht die Behauptung. Muss ich das noch anderweitig darlegen? Ansonsten steht im Antrag auf Vorausleistung auch zum Ausfüllen folgende Option "Kindergeld in Höhe von ... erhalte ich direkt von der zahlenden Stelle aufgrund der Antragstellung von mir / meines Vaters/ meiner Mutter." Inwiefern kann meine Mutter diesen Antrag stellen? Ich habe bisher nur den gefunden, den ich stellen kann.

Danke schon einmal für die Antworten!

Unterhalt, BAföG, Kindergeld, vorausleistung
Router angeblich nicht zu o2 geschickt. Was soll ich tun?

Hallo,

im Januar diesen Jahres wurde ich aufgefordert meinen alten Router von o2 zurückzusenden. Dies habe ich dann auch getan, nachdem der neue bei uns in der WG ankam. Im April hat dann mein damaliger Mitbewohner den Vertrag übernommen, nachdem ich bereits aus der WG ausgezogen war . Der Router #2 musste mit meinem Vertragsende auch zurückgegeben werden. Dies hat mein ehemaliger Mitbewohner für mich übernommen. Ende Mai kam dann auch meine letzte Rechnung.Damit war für mich das Kapitel o2 abgeschlossen und den Rücksendebeleg des ersten Routers habe ich weggeschmissen.

Jedoch kam jetzt Ende Juli ein Brief, in dem ich aufgefordert wurde, ein angeblich noch nicht zurückgesendetes Gerät einzusenden oder 110€ zu zahlen. Auf Anfrage beim Kundenservice wurde mir dann erzählt, dass der zweite Router fehlt. Nach langem hin und her, hat mein ehemaliger Mitbewohner den zugehörigen Einsendebeleg gefunden, den ich dann absenden konnte. Jetzt, zwei Wochen später, kommt ein neuer Brief, der behauptet, dass Router #1 fehlen soll. ich müsse das Gerät zurücksenden, den Einsendebeleg vorzeigen oder ich müsse das Geld bezahlen.

Was kann man da jetzt noch tun? Es kann doch nicht sein, dass, 6 Monate nach dem ich den Router abschicken sollte und 3 Monate nach Vertragsende, noch eine solche Aufforderung kommt. Das klingt doch einfach nur nach Betrug! Müssten derartige Ansprüche nicht mit Vertragsende verfallen? Gleichzeitig besteht für Privatpersonen ja auch keine Aufbewahrungsfrist von Rechnungen.

Hatte jemand schon Erfahrungen mit einem solchen Fall? Eine gerichtliche Einigung würde ich gerne vermeiden, genauso wie das Bezahlen des Geldbetrages.

Danke schon einmal für eure Antworten!

O2, Rechnung, Betrug, Vertrag, Router
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