Guten abend,

ich habe heute einen Breif von meinem ehemaligen Stromanbieter bekommen in dem eine Nachzahlungsaufforderung von knapp 600€ von mir gefordert wird. In der Wohnung bin ich am 31.07.2011 ausgezogen und an dem Tag wurde der Strom von Vermieter abgelesen. Die Verjährungsfrist beträgt doch drei Jahre zum Jahresende oder nicht? Demnach ist die Forderung des Stromanbieters doch nichtig, da seit dem 31.12.2014 verjährt, oder bin ich da falsch im Bilde?

Würde mich echt freuen wenn mir jemand Klarheit verschaffen kann. :)