Kleingewerbe: Darf der Auftraggeber meine Rechnung einfach um 50% kürzen?

Hallo,
ich arbeite selbstständig im Bereich Promotion als sogenannte Freie Mitarbeiterin für Werbe/Eventfirmen, die mich buchen. Im Sommer habe ich für einen Auftraggeber gearbeitet, der folgende Klausel in seinem Vertrag an mich festgelegt hatte:

Rechnungstellung:

a) Die Rechnungsstellung des FM (Freien Mitarbeiters) erfolgt nach Beendigung einer Aktionswoche, spätestens jedoch 3 Wochen nach Beendigung der Aktion. Später eingehende Rechnungen können vom AG nur zum Teil anerkannt werden.

c) Etwaige Wiederbeschaffungskosten, Schadenersatzforderungen und Vertragsstrafen werden grundsätzlich mit den Forderungen des FM verrechnet. -- Der FM bestätigt durch seine Unterschrift ausnahmslos diese Art der Verrechnung im Falle geltend gemachter Wiedergeschaffungskosten, Schadensersatzansprüche oder Vertragsstrafen.

Sooo, nun kam es dazu, dass ich die Rechnungsstellung aufgrund vieler Arbeitsaufträge im Sommer etwas verschusselt habe und die Rechnung erst 9 Wochen später eingereicht habe.

NUN kommt mir die Agentur damit, dass ich sie innerhalb von 3 Wochen hätte einreichen müssen, dass schon mit dem höheren Kunden, der die Agentur beauftragt hatte, abgerechnet worden sei und meine Rechnung einfach zu spät da war! Von daher kürzen sie mir die Rechnung um 50 PROZENT!!!

Ist das so rechtens?? Ich halte die Klausel für sehr schwammig. Immerhin habe ich die volle Dienstleistung erbracht. Es handelte sich hierbei um einen Mehrtageseinsatz und ein nicht gerade kleines Honorar.
Ich weiß selbst leider sehr wenig von Arbeitsrecht. Ich weiß nur dass eine Verjährung normalerweise laut BGB §195 nach 3 Jahren vorliegt.

Kann mir irgendjemand helfen? Ich würde gerne nochmal mit dem Auftraggeber persönlich sprechen, wenn es nicht Rechtens ist was er tut.... (Im besten Fall würde ich auch gerne wissen gegen welche Gesetzestexte mit § er verstößt)

Danke schon einmal für hoffentlich viele Antworten!!

Rechnung, Rechtsanwalt, Recht, Arbeitsrecht, Gewerbe, Jura, Vertragsrecht
Gewerbe angemeldet und gleich wieder abgemeldet, Mitgliedsrechnungen trudeln trotzdem noch ein?

Hallo liebe Community,

Ich habe ein riesen Problem, und zwar habe ich Ende Juli im Rathaus unserer Gemeinde mit 2 Freunden ein eigenes Unternehmen angemeldet... Ich war von Anfang an nicht sehr davon überzeugt, aber habe mich doch noch breitschlagen lassen. Da ich der einzige bin der volljährig ist läuft das Gewerbe über mich. Die Tage vergingen und wir planten schon vorraus. Jedoch splittete sich einer von uns ab, da er nach England ging. Wir waren ein wenig aufgeschmissen ohne ihn und wir ließen die Idee vom eigenen Unternehmen ruhen. Eines Tages erreicht mich ein großer Umschlag vom Finanzamt, in den iich meine Daten angeben soll. Habe sofort Alarm geschlagen und bin zum Rathaus um das Gewerbe wieder abzumelden, alles kein Problem. Heute nun erreicht mich ein anderer Umschlag der BG Verkehr, in der steht dass ich meinen Beitragsvorschuss von 350 Euro zahlen muss... Ich rufe morgen dort an und frage nach was Sache ist, da ich das Gewerbe ja abgemeldet habe - höchstwahrscheinlich muss ich die 350 Euro trotzdem zahlen.

Ich muss meine "Mitgliedschaft" dort sofort kündigen. Ist jemand von euch schon an die "Berufsgenossenschaft" geraten und hat mit sowas Erfahrung?

Tut mir Leid, dass das alles jetzt so zusammengewürfelt ist, aber ich habe gerade total Panik und weiß nicht was ich machen soll...

Finanzen, Rechnung, Gewerbe, Unternehmen
Nach 5 Jahren gibt es plötzlich eine Gasrechnung, wie kann das sein?

Hallo ihr

Heute ist etwas echt seltsames passiert. Und ich kann einfach nicht glaube, dass so etwas sein kann.

Es kamen 2 Typen von der RWE und erzählten mir, dass mein Freund seinen Gaszähler nicht angemeldet hätte, seit 2010, also seit 5 Jahren nicht, aber immer Gas genutzt hätte. Daraufhin habe ich meinen Freund direkt angerufen und dieser war auch völlig perplex, wir dachten zunächst, dass es sich möglicherweise um Betrüger handelt, aber dem ist nicht so. Tatsächlich gibt es einen Gaszähler, der sich jedoch nicht in unserer Wohnung befindet, sondern quasi bei den Nachbarn. Und dieser ist auch tatsächlich seit 2010 nicht angemeldet. Okay, da wurde dann also etwas versäumt, aber ich kann mit Sicherheit sagen, dass da keine böse Absicht hinter steckte, es war nur niemandem bewusst, dass es 1. diesen Gaszähler gibt, 2. dass das Gas nicht bezahlt wird. Nun kommen die also nach 5 Jahren und möchten, dass das ganze Geld bezahlt wird. Ich verstehe nicht, was das soll. Wieso erst nach 5 (!) Jahren, wieso haben die sich damals nicht sofort gemeldet, bzw. nach einem Jahr oder so. Das kann doch gar nicht sein. Ich finde das eine Unverschämtheit. Es handelt sich übrigens um eine Mietwohnung. Jetzt möchte ich gern mal wissen, was ihr davon haltet und ob es vielleicht Sinn machen würde, wenn man sich einen Rechtbeistand holt? Können die das überhaupt machen? Sich 5 Jahre lang nicht melden und dann auf einen Schlag alles zurück verlangen? Was soll sowas denn?

Rechnung, Geld, RWE, Gaszähler
Muss Handwerkerrechnung ohne Auftrag bezahlt werden?

Also das Problem ist Folgendes: Wir hatten umfassende und kostspielige Renovierungsarbeiten am Haus. Wir fanden auch einen Handwerker, der bereit war, diese zu übernehmen. Er vereinbarte mit uns mündlich einen Festpreis und schickte gleich am nächsten Tag Leute, die mit den Arbeiten begannen. Ein paar Tage später kam er dann vorbei und wollte eine erste Anzahlung auf den Festpreis in bar, weil er angeblich schon mit soundsoviel Euro in Vorleistung gegangen war. Wir bezahlten ihn (bar) und bekamen natürlich keine Quittung. Die Arbeiten schritten nicht wesentlich weiter fort, weil gepfuscht worden war - die meiste Zeit waren die Leute dann mit Behebung der entstandenen Schäden durch den Pfusch beschäftigt. Er wollte wieder Geld, weil alles (durch den Pfusch) länger dauert und aufwändiger wird. Diesmal weigerte ich mich und sagte, er bekäme erst wieder Geld, wenn die Arbeiten weiter fortgeschritten sind und wir eine Rechnung erhalten (das kann ich beweisen, das war per SMS). Daraufhin sagte er, so würde er nicht arbeiten, wir seien dreist, Forderungen zu stellen, er habe uns helfen und entgegenkommen wollen und wir sollten uns jemand anderen suchen (auch das kann ich per SMS beweisen). Nun haben wir eine halbfertige Baustelle, die zum Glück jemand anderes übernimmt. Die Barzahlung ist weg, das ist mir klar.

Nun hat er allerdings eine Rechnung in vierstelliger Höhe geschickt über Arbeitsstunden und Materialkosten, natürlich ohne die bereits geleistete Barzahlung zu berücksichtigen.

Müssen wir das bezahlen?? Es gibt keinen schriftlichen Auftrag, kein schriftliches Angebot, nichts. Ich weiß, dass auch ein mündlicher Vertrag ein Vertrag ist, aber gilt das auch in diesem Fall, in dem er ja scheinbar alles schwarz abrechnen wollte? Und müsste er dann, wenn es sich um einen mündlichen Vertrag handelt, nicht die Arbeiten zum vereinbarten Festpreis auch zu Ende bringen?

Rechnung, Betrug, Handwerker, Schwarzarbeit

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