Kann eine Anwaltskanzlei wegen einer E-Mail eine Rechnung schreiben?

Hallo liebes Forum,

zur Vorgeschichte, ich habe bei einem Händler ein Auto gekauft, welches schwere Mängel aufweißt! Daraufhin habe ich mit dem Händler wenige Tage später einen Termin ausgemacht, zu dem ich mit dem Fahrzeug erschienen bin. Der Händler wollte den Wagen aber nicht zurücknehmen, oder die Mängel beseitigen. Nun habe ich 2 Fristen geschrieben, und jeweils per Einschreiben dem Händler geschickt. Darauf hat dieser nicht geantwortet.

Nun gab es in meinem sozialen Umfeld mehrere Meinungen darüber, wie aussichtsreich ein Gerichtsprozess sei. Da auch niemand einem Anwalt mit dem passenden Schwerpunkt kannte, hat mir ein Freund geraten doch einfach mal ein paar Anwälte per E-Mail nach deren Meinung zu fragen. Das hielten auch alle anderen Anwesenden für eine gute Idee, um ausfindig zu machen, wie gut die Chancen stehen, und um einen kompetenten Anwalt zu finden.

Nun habe ich mich per Google Maps auf die Suche nach passenden Anwälten für das gefragte Gebiet gemacht, und diesen eine E-Mail mit Angaben zu meinem Fall geschickt. Weiterhin habe ich wörtlich gefragt: "Was meinen Sie ist eine Vertragsaufhebung und die Rückgabe der Leistungen Zug um Zug möglich."

Es kamen ein paar E-Mail zurück, aber nicht von jeder angeschrieben Kanzlei. Die Antworten waren recht kurz, und sagten alle gute Chancen vorher.

Eine Antwort hat mir von allen am besten gefallen. Weiterhin gab es auch schon viele gute Bewertungen bei Google Maps auch zum genauen Thema Autokauf.

Daraufhin habe ich mit diesem Anwalt einen Termin ausgemacht. Bei dem Termin habe ich den Mandantenvertrag unterschrieben. Der Anwalt vertritt mich nun und hat dem Händler noch einen Brief geschrieben.

Nun habe ich zwei Wochen später eine E-Mail von einer der Kanzleien bekommen, in welcher ich zum zusenden meiner Postanschrift aufgefordert werde, um mit mir die Kosten einer Beratung abrechnen zu können. Ich dachte das ein Anwalt erst kosten abrechnen kann, sofern man unterschrieben hat sein Mandant zu sein. Oder man im vorhinein auf Kosten aufmerksam gemacht wird.

Daher bin ich sehr verwundert und nicht bereit zu Zahlen, was auch immer da kommt.

Ich hoffe ihr könnt mir helfen!

Hier die originale Formulierung der Kanzlei:

wir nehmen Bezug auf unsere an Sie adressierte Mail vom 07.08.2015, mit der wir zu Ihrer Mail vom 06.08.2015 Stellung genommen haben.

Wir hatten Sie gebeten, mit dem Unterzeichner einen Besprechungstermin zu vereinbaren, um die weitere Vorgehensweise abzustimmen. Auf unsere Mail vom 07.08.2015 hatten Sie nicht mehr reagiert, so dass wir davon ausgehen, dass die Rechtsangelegenheit erledigt ist. Wir dürfen Sie bitten, uns Ihre vollständige postalische Anschrift mitzuteilen, damit wir über die Kosten einer Beratung gem. § 34 RVG abrechnen können.

Sollte eine weitere Tätigkeit unserer Kanzlei erforderlich sein, setzen Sie sich bitte mit dem Unterzeichner kurz telefonisch in Verbindung bzw. vereinbaren Sie einen Besprechungstermin. Auf uns

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