Was passiert, wenn man nachts um 3 Uhr mit 16 Jahren von der Polizei angehalten wird?

Erstmal hallo, meine Freundin (15) und ich (16) wurden gestern leicht angetrunken von der Polizei angehalten. Laut der Polizei wurden wir angehalten, weil wir zu zweit auf einem Fahrrad gefahren sind. Meine Freundin ist bevor wir angehalten haben, vom Fahrrad gesprungen und weg gerannt, ich bin stehen geblieben und sie haben normal mit mir geredet, aber nicht meine Personalien aufgenommen. Danach bin ich zurück zu meiner Freundin gefahren und wir sind weiter gegangen, aber haben das Fahrrad geschoben (wir wollten zu McDonalds). Als die Polizei mich und meine Freundin dann erneut sahen und wieder anhielten, (Ich vermute, weil meine Freundin davor weg gerannt ist) haben sie uns gefragt, was wir draussen machen, wir haben gesagt, dass wir auf dem Weg nach Hause sind. Danach wollten sie unsere Namen, Adressen etc. wissen. Die Angaben haben sie dann überprüft und Kontrollfragen gestellt (z.B. in welcher Strasse wir früher gewohnt haben) Nachdem sie die hatten, hatten wir Angst, dass sie uns jetzt nach Hause fahren. Jetzt haben wir Angst, dass die Polizisten bei uns zu Hause anrufen und unsere Eltern informieren, wir wollten fragen, ob jemandem schon mal etwas Vergleichbares passiert ist und wie sich die Polizei verhalten hat? (nach Hause fahren, anrufen etc.)

Vielen Dank für eure Hilfe

Polizei, Jugendliche, Recht, Daten, Jugendschutz, Nacht, anhalten
Anzeige von Chatroom2000?

Hey, ich hab mich als ich 12 Jähriges Mädchen im chatroom2000 ausgegeben um Pädophile in die Falle zu jagen. Ich habe nie einen anstößigen Kommentar geäußert, bis dann das kam:

Aufgrund des Regelverstoßes wurde der Schriftverkehr sowie deine IP-Adresse  gespeichert. Falls die Ermittlungsbehörden nach Telemediengesetzes (TMG) die Daten anfordern, werden wir diese unverzüglich bereitstellen. Dies gilt insbesondere bei:

  • Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen (§§ 86, 86a StGB)
  • Volksverhetzung durch Verbreitung von Schriften verfassungswidriger Organisationen
  • (§§ 130 II Nr. 1 StGB)
  • Verleitung zu Straftaten (§ 130 a StGB)
  • Verbreitung gewaltverherrlichender Schriften (§ 131 I StGB)
  • Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgemeinschaften und Weltanschauungsvereinigungen
  • (§ 166 StGB)
  • Verbreitung von pornographischen Schriften, worunter insbesondere Kinderpornographie, sexuelle Handlungen von Menschen mit Tieren sowie Darstellungen der primären Geschlechtsorgane fallen (§ 184 StGB)
  • Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung (§§ 185 ff. StGB)
  • verbotene Mitteilungen über nichtöffentliche Gerichtsverhandlungen (§ 353 d StGB)
  • Verbreitung jugendgefährdender Schriften, (§ 21 I Nr. 3a III, GJS)
  • unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke (§ 106 UrhG)

Könnte ich aufgrund dessen juristische Probleme bekommen? Könnte mich hier jemand aufklären?

lg

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