Polizei rein lassen ja oder nein?
Würdet ihr die Polizei in eure Wohnung reinlassen wenn die kein richterliches Durchsuchungsbefehl haben? Klar, hab ich nichts zu verbergen und man könnte meinen wenn ich nichts zu verbergen habe, kann ich die doch reinlassen. Aber was wenn ich die nicht reinlasse? Darf ich das?
17 Antworten
Würdet ihr die Polizei in eure Wohnung reinlassen wenn die kein richterliches Durchsuchungsbefehl haben?
Ich würde es nicht grundsätzlich ablehnen, sondern vorher den Grund erfragen. Es ist ein weitverbreiteter Irrtum, dass die Polizei ohne Beschluss nicht hinein darf.
Da liegst du falsch. Es gibt Rechtsvorschriften, die der Polizei erlauben, bei Vorliegen bestimmter Tatsachen, jederzeit eine Wohnung zu betreten ohne dass es ein Richter abgesegnet hat oder Gefahr im Verzuge vorliegt. Siehe z.B. § 45 Abs. 3 BPolG.
Du darfst dich auch im Hausflur und/oder auf dem Gehweg mit ihnen unterhalten. Das Problem ist dann nur, dass du in dem Fall die Frage stellen würdest, ob sie deine Privatsphäre damit verletzen. Schließlich hört Opa Pasulke mit und die olle Jansen sieht zu. Dann gibt's Gerede.
Genauso werden die beiden dumm quatschen, wenn sie dich mit dem Dienstwagen abholen, um bei sich Zuhause gemütlich zu plaudern.
Auch der gelbe Umschlag mit der Vorladung fällt bestimmt irgend jemanden auf.
Ob das dann sooooo schlecht ist, sie einfach rein zu bitten, sollte man sich überlegen.
Gruß S.
Du darfst davon ausgehen das sie reinkommen wenn sie wollen.
Fast immer wird das später rückwirkend legitimiert.
Ein Richter gibt einen Durchsuchungsbeschluss nur in wirklich konkreten Fällen raus und auch die Fälle von Gefahr in Verzug müssen sorgfältig abgewogen werden. Die Unverletzlichkeit der Wohnung ist nicht umsonst im Grundgesetz festgeschrieben.
Du musst sie nicht reinlassen.
Aber warum soll die Polizei überhaupt vor Deiner Tür stehen ohne Grund? Bei mir war die noch nie.
dürfen ja, aber ich rate immer davon AB
Sie darf aber nur bei konkreter Gefahr im Verzug ohne Beschluss rein. Wenn mir jemand die Tür öffnet und ich im Hintergrund keine Hilfeschreie höre und auch sonst keinen Verdacht habe das hier eine Person in Gefahr sein könnte, habe ich als Polizist auch kein Recht die Wohnung zu betreten es sei denn der Besitzer will das.