Hausdurchsuchung Verdacht Drogen?
Hallo,
Ich wollte fragen ob die lieben Polizisten eine Hausdurchsuchung machen können, wenn die Person noch nie bei der Polizei aufgefallen ist also keine Einträge hat usw. Nur wenn ein Verdacht besteht, wie z.b über Chatverläufe. Danke :)
7 Antworten
Mit Durchsuchungsbefehl eines Richters dürfen sie das jederzeit, sie dürfen es jedoch auch ohne, wenn "Gefahr im Verzug" ist.
Und das wäre gegeben, wenn durch einen Chatverlauf Verdacht auf eine begangene oder gerade laufende Straftat besteht!
Allerdings liegt die „Gefahr im Verzug“ auch nur dann vor, wenn in dem besagten Chatverlauf die Rede von einer unmittelbar bevorstehen Vernichtung wichtigen Beweismaterials ist. Andernfalls müssen die Polizeibeamten auf einen richterlichen Durchsuchungsbeschluss warten.
Natürlich dürfen sie das.
Ja , sie sind dazu Berechtigt ! Sie nennen das " Gefahr im Verzug " .
Wenn sie einen Durchsuchungsbeschluss haben dann dürfen sie das.
Wie sollen sie denn an Chatverläufe kommen? Aber ja, mit Durchsuchungsbeschluss dürfen sie