Brief von polizei wegen schwarzfahren?
Ich wurde letztens beim schwarzfahren erwischt, mein ticket war 10 min abgelaufen. Ich hab direkt die anzeige bekommen wo drauf steht wo ich das geld hinüberweisen muss. Ich hab das geld mit einem Konto von einem freund überwiesen. Wieso kam jetzt ein brief von der polizei nach hause obwohl ich bezahlt habe?
7 Antworten
Hallo Lishaaaa05
Solange du nicht vorsätzlich schwarz gefahren bist und einfach nur die Zeit übersehen hast hast du nicht vorsätzlich gehandelt und kannst damit auch nicht gemäß § 265a StGB bestraft werden.
Falls du vorgeladen wirst sagst du am besten aus, dass du versehentlich die Zeit übersehen hast und zeigst dein Ticket als Beweis vor, damit der Staatsanwalt direkt weiß, dass sich das Verfahren mangels Vorsatz nicht lohnt.
Die 60 Euro hättest du übrigens nicht zahlen müssen, da du laut deiner früheren Beiträge minderjährig bist:
LG
Darkmalvet
Das "Geld" das Du überwiesen hast ist lediglich eine "erhöhtes Befördeungsentgeld", das hat mit der Straftat der Beförderungserschleichung (§ 265a StGB) nichts zu tun.
Das wird der Staatsanwalt eventuell anders sehen, denn die Uhrzeit bis zu der das Ticket gültig ist steht auf dem Ticket drauf. Sicher kann er, wenn er zum ersten Mal aufgefallen ist mit einer Einstellung nach 153 StPO rechnen.
Weil das erhöhte Beförderungsentgeld nicht zu tun hat mit der strafrechtlichen Seite. Beispiel Ladendiebstahl: Du begehst ihn, wirst damit vertragsbrüchig an dem Vertrag zwischen dir und dem Ladeninhaber, und du bezahlst dafür die Vertragsstrafe. Zusätzlich zeigt er den Diebstahl an, damit du vom Staat dafür bestraft wirst.
Die Fragestellerin hat hier aber offensichtlich versehentlich die Zeit vergessen, womit es keinen Vorsatz und damit keiner Strafbarkeit gibt.
Zeit vergessen? Schutzbehauptung, kennt man alle.
Da legste Widerspruch ein.
Wenn Du mit einem Ticket unterwegs warst,gezahlt hast,und eine Zeitbegrenzung der Gültigkeit ganz geringfügig überschritten hast,
liegt kein Schwarzfahren vor.
Vielleicht hatte Deine geplante Verbindung sogar Verspätung und nicht einmal eine mangelnde Sorgfaltspflicht / Obliegenheitsverletzung könnte man Dir vorwerfen.
Kommst Du damit durch,ggf.hilft ein Anwalt,liegt auch keine Straftat vor.
Weil meist Anzeige UND Bussgeld fällig sind.
Abgelaufen ist abgelaufen.
Und kein Vorsatz ist kein Vorsatz wer versehentlich die Zeit übersieht macht sich nicht strafbar.
Richtig! Wer sein Ticket vergessen hat und gut schauspielern kann,schläft ein,wollte beim Zugbegleiter / Fahrkartenkontrolleur eine Fahrkarte kaufen,fährt mindestens eine Station weiter als sein Ziel....und geht straffrei aus.Funktioniert nur in DB / Zügen,nicht aber in Verkehrsverbünden! Gibt mehrere Urteile.
Welche hier aber nicht erfüllt ist, da der nötige Vorsatz nicht vorliegt.