Brief von polizei wegen schwarzfahren?

7 Antworten

Hallo Lishaaaa05

Solange du nicht vorsätzlich schwarz gefahren bist und einfach nur die Zeit übersehen hast hast du nicht vorsätzlich gehandelt und kannst damit auch nicht gemäß § 265a StGB bestraft werden.

Falls du vorgeladen wirst sagst du am besten aus, dass du versehentlich die Zeit übersehen hast und zeigst dein Ticket als Beweis vor, damit der Staatsanwalt direkt weiß, dass sich das Verfahren mangels Vorsatz nicht lohnt.

Die 60 Euro hättest du übrigens nicht zahlen müssen, da du laut deiner früheren Beiträge minderjährig bist:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/minderjaehriger-ohne-fahrschein-kein-erhoehtes-befoerderungsentgelt-zulaessig_127497.html

LG

Darkmalvet

Woher ich das weiß:Hobby – Disclaimer: Meine Antwoten stellen keine Rechtsberatung dar

Das "Geld" das Du überwiesen hast ist lediglich eine "erhöhtes Befördeungsentgeld", das hat mit der Straftat der Beförderungserschleichung (§ 265a StGB) nichts zu tun.


Darkmalvet, UserMod Light   03.08.2019, 20:29

Welche hier aber nicht erfüllt ist, da der nötige Vorsatz nicht vorliegt.

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Artus01  04.08.2019, 08:43
@Darkmalvet, UserMod Light

Das wird der Staatsanwalt eventuell anders sehen, denn die Uhrzeit bis zu der das Ticket gültig ist steht auf dem Ticket drauf. Sicher kann er, wenn er zum ersten Mal aufgefallen ist mit einer Einstellung nach 153 StPO rechnen.

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Weil das erhöhte Beförderungsentgeld nicht zu tun hat mit der strafrechtlichen Seite. Beispiel Ladendiebstahl: Du begehst ihn, wirst damit vertragsbrüchig an dem Vertrag zwischen dir und dem Ladeninhaber, und du bezahlst dafür die Vertragsstrafe. Zusätzlich zeigt er den Diebstahl an, damit du vom Staat dafür bestraft wirst.


Darkmalvet, UserMod Light   03.08.2019, 21:06

Die Fragestellerin hat hier aber offensichtlich versehentlich die Zeit vergessen, womit es keinen Vorsatz und damit keiner Strafbarkeit gibt.

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Da legste Widerspruch ein.

Wenn Du mit einem Ticket unterwegs warst,gezahlt hast,und eine Zeitbegrenzung der Gültigkeit ganz geringfügig überschritten hast,

liegt kein Schwarzfahren vor.

Vielleicht hatte Deine geplante Verbindung sogar Verspätung und nicht einmal eine mangelnde Sorgfaltspflicht / Obliegenheitsverletzung könnte man Dir vorwerfen.

Kommst Du damit durch,ggf.hilft ein Anwalt,liegt auch keine Straftat vor.

Weil meist Anzeige UND Bussgeld fällig sind.

Abgelaufen ist abgelaufen.


Darkmalvet, UserMod Light   03.08.2019, 20:28

Und kein Vorsatz ist kein Vorsatz wer versehentlich die Zeit übersieht macht sich nicht strafbar.

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Rutscherlebnis  04.08.2019, 13:11
@Darkmalvet, UserMod Light

Richtig! Wer sein Ticket vergessen hat und gut schauspielern kann,schläft ein,wollte beim Zugbegleiter / Fahrkartenkontrolleur eine Fahrkarte kaufen,fährt mindestens eine Station weiter als sein Ziel....und geht straffrei aus.Funktioniert nur in DB / Zügen,nicht aber in Verkehrsverbünden! Gibt mehrere Urteile.

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