Jemand mit Zigarettenrauch an pusten - Körperverletzung?
Zählt es als Körperverletzung wenn jemand raucht und jemand anderes mit diesen Rauch anpustet? Ins Gesicht?
7 Antworten
Hallo!
Für eine KV nach § 223 StGB ist erforderlich, dass man jemanden körperlich misshandelt oder an der Gesundheit schädigt. Es kommt also darauf an, dass man durch eine Handlung einen gewissen "Erfolg" herbeiführt (ich weiß, es klingt doof hier von einem "Erfolg" zu reden - es nennt sich aber dennoch so).
Ausschlaggebend ist dafür in erster Linie der Erfolg, nicht die Handlung. Denn wer sich den Gesetzestext gut durchliest wird erkennen, dass dieser lediglich den Erfolg (also die Verletzung des Körpers) und nicht die Handlung (also das Schlagen, Treten, Spucken, Kratzen, Anpusten mit Zigarettenrauch...) vorschreibt.
Um also etwas als Körperverletzung zu qualifizieren, kommt es nicht allein auf die Handlung an. Entscheidend ist vielmehr, ob denn überhaupt ein Erfolg eingetreten ist.
Beispiele:
A) Udo hat Anton auf mit der flachen Hand auf die Stirn. Anton erleidet dadurch keine Schmerzen, hat keine Wunde, nicht mal eine gerötete Stelle an der Stirn ist zu erkennen.
Hier hat Udo zwar geschlagen, aber es ist keine KV, da Anton weder körperlich misshandelt, noch an der Gesundheit verletzt wurde.
B) Peter hat Mundgeruch, Anna wird davon schlecht. Peter weiß das genau, haucht Anna aber trotzdem an. Anna muss sich im Anschluss übergeben.
Hier hat Peter "nur" beherzt ausgeatmet. Dennoch hat er bewusst und gewollt etwas getan, dass das körperliche Wohlbefinden von Anna negativ beeinflusst hat. Das Übergeben stellt einen Zustand dar, der vom vorherigen Zustand des Körperempfindens negativ abweicht. Zuvor ging es Anna gut, nach dem Anhauchen war ihr schlecht und die musste sich übergeben. Hätte Peter Anna nicht angehaucht, wäre Anna nicht schlecht geworden. Da Peter genau wusste, dass Anna schlecht werden würde, handelte er hier auch mit Vorsatz.
Obwohl es also nicht wie eine Körperverletzung aussieht, liegt sie hier dennoch vor.
Es kommt also nicht darauf an, ob jemand die Zigarettenrauch und Gesicht pustet, sondern darauf, wie du darauf reagierst. Welche Folgen treten daraufhin ein? Diese entscheiden, ob das Anpusten für eine KV ausreicht oder nicht.
Was genau veranlasst dich, diesen 4 Jahre alten Beitrag jetzt noch einmal hervorzuholen? Möchtest du mir mit deinem Verweis auf das Urteil widersprechen? Denn das tust du nicht. Oder möchtest du meine Aussage bestärken? Denn das dürfte jetzt kaum mehr erforderlich sein.
Ich versteh's gerade nicht... ?!
Alles korrekt, das AG Erfurt geht da mit dir im Gleichschritt:
https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/ag-erfurt-zigarttenrauch-disco-koerperverletzung-notwehr/
Eine Körperverletzung muss nicht mit einer tatsächlichen Verletzung einhergehen. Ob das auch so vor Gericht Bestand hat, sagt dir dann ein Richter.
wenn die andere Person Nichtraucher ist , ja
Sag einfach: können sie bitte aufhören mich anzuqualmen....
Ich sag das immer wenn ein Raucher mir zu nah kommt mit dem Qualm oder es zu mir Pustet. Meistens entschuldigen sie sich und haben das nicht beabsichtigt gemacht.
Selbst dann... Ich bin immer freundlich und direkt. Wenn er agresiv wird tritt ihm in die Eier 😆 hab ich auch schon mal gemacht... Ma ehrlich handgreiflich gegen ne Frau muss keiner werden...
Es gibt 2 gründe warum das passiert
1) man hat es verdient
2) zufall weil man gerade im windsteht oder gegenüber des rauchenden
ansonnsten passiert sowas nicht
Stimmt. Raucher sind so ruhige und stets beherrschte Menschen. Es ist völlig undenkbar, dass sie mit ihrem Rauch jemanden ärgern oder provozieren könnten...
*Ironie aus*
Das hab ich nie gesagt man kann nicht veralgemeinern.
Aber was ich als raucher aus erfahrung weiß ist das es zu 90% gründe dafür gibt.
z.b. bei einer ampel warten stellt sich ein nichtraucher nach mir hin link und rechts 3meter platz und sagt:warum ich die zigarette nicht ausmache,sag ich zu ihm er hätte sich ja nicht genau hinter mich stellen müssen sonder etweder 3m in die eine oder andere richtung.Also selber schuld,wenn kinder oder ähnliches da gewäsen wären hätte ichs eh nicht gemacht oder wenn er nett gefragt hätte aber so,kann er mich mal
LG
GerichtsurteilRauch ins Gesicht blasen ist Körperverletzung
Das Amtsgericht Erfurt sieht darin gerechtfertigte Notwehr. Wer jemandem absichtlich Zigarettenrauch ins Gesicht bläst, begeht nach einem Urteil des Amtsgerichts Erfurt Körperverletzung.18.09.2013
Auch dann, wenn das Opfer keine am Körper selbst vorhandenen Verletzungen erleidet, kann eine Körperverletzung vorliegen, wenn der Täter sein Opfer dauerhaft verfolgt und einschüchtert und sich daraus psychische Schäden entwickeln.