Anzeige eingestellt und fallen gelassen?

5 Antworten

Beides gibt es nicht.

Eine Anzeige stellt man. Man informiert die Strafverfolgungsbehörden darüber, dass eine möglicherweise strafbare Handlung statt gefunden hat. Diese Anzeige kann man weder fallen lassen, noch zurück nehmen oder einstellen. Die Kenntnis von dieser Handlung kann man niemandem mehr nehmen.

Folge einer Anzeige ist ein Strafantrag. Je nach Delikt kann ihn der Geschädigte selbst, ein unbeteiligter Dritter oder die Staatsanwaltschaft stellen.

Wird ein Verfahren eröffnet, muss es auch irgendwann geschlossen werden. Diese Schließung erfolgt durch ein Urteil und ein Strafmaß.

Es kann auch aus unterschiedlichen Gründen eingestellt werden. Dies ist aber nicht unbedingt die erwiesene Unschuld, sondern auch ein Mangel an Beweisen, Geringfügigkeit oder Auflagen.

Bei einem absoluten Antragsdelikt kann der Geschädigte seinen Strafantrag allerdings jederzeit zurück ziehen.

Gruß S.

„Fallengelassen“ gibt’s nicht.

Ein Ermittlungsverfahren kann eingestellt werden. Der Bürger nutzt aus welchen Gründen auch immer ständig „fallen gelassen“. Ist falsch.

Viele Grüße

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – seit 2016 bei der Polizei NRW.

Fallen lassen = komplett fallen lassen

Einstellen = für eine bestimmte zeit ruhen lassen, kann wieder aufgerollt werden


frodobeutlin100  20.07.2019, 00:13

es gibt kein "fallen gelassen" in der StPO

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Tuqor  20.07.2019, 00:15

Niemand redet von der StPo!

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frodobeutlin100  20.07.2019, 00:21
@Tuqor

Du solltest da mal reinschauen

= Strafprozeßordnung - da findet man die rechtlich richtigen Begriffe ...

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Tuqor  20.07.2019, 00:22
@frodobeutlin100

In der Frage stand nichts vom Gesetz. Gehe davon aus dass es ums umgangssprachliche geht...

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frodobeutlin100  20.07.2019, 00:25
@Tuqor

Umgangssprachlich spielt keine Rolle

Ermittlungsverfahren werden von Fachbehörden entschieden - da gilt nunmal eine bestimmte Fachsprache

alles andere ist rechtlich irrelevant

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Tuqor  20.07.2019, 00:28
@frodobeutlin100

Wieso soll es keine Rolle spielen? Hier ist niemand grad vor der Polizei und redet mit denen. Des weiteren wurde nicht nach dem Gesetzlichen gefragt.

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Tuqor  20.07.2019, 00:31
@frodobeutlin100

Was willst du denn? Zeig mir wo hier über das Fachliche nachgefragt wurde. Jetzt gute Nacht dir und zerbrich dein Kopf nicht ;)

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Sirius66  20.07.2019, 08:39
@Tuqor

Eine Frage muss man natürlich auch verstehen!

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PolNRW93  20.07.2019, 00:52

Wenn man keine Ahnung hat, am besten nichts sagen.

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Sirius66  20.07.2019, 08:37

Das ist Unsinn.

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Ist das nicht beides das gleiche ?


Nutzerkjsfh7465 
Fragesteller
 20.07.2019, 00:10

Weiß ich nicht keine Ahnung 😅😂

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fallen gelassen ist kein Rechtsbegriff

ist an der Sach nichts dran, wird das Ermittlungsverfahren eingestellt (durch die Staatsanwaltschaft, die Polizei darf so etwas nicht entscheiden)

siehe auch §§ 152 ff StPO