Anzeige eingestellt und fallen gelassen?
Hallo liebe Nutzer,
was ist eigentlich der Unterschied zwischen
wenn eine Anzeige fallen gelassen
oder
wenn eine Anzeige eingestellt wurde?
5 Antworten
Beides gibt es nicht.
Eine Anzeige stellt man. Man informiert die Strafverfolgungsbehörden darüber, dass eine möglicherweise strafbare Handlung statt gefunden hat. Diese Anzeige kann man weder fallen lassen, noch zurück nehmen oder einstellen. Die Kenntnis von dieser Handlung kann man niemandem mehr nehmen.
Folge einer Anzeige ist ein Strafantrag. Je nach Delikt kann ihn der Geschädigte selbst, ein unbeteiligter Dritter oder die Staatsanwaltschaft stellen.
Wird ein Verfahren eröffnet, muss es auch irgendwann geschlossen werden. Diese Schließung erfolgt durch ein Urteil und ein Strafmaß.
Es kann auch aus unterschiedlichen Gründen eingestellt werden. Dies ist aber nicht unbedingt die erwiesene Unschuld, sondern auch ein Mangel an Beweisen, Geringfügigkeit oder Auflagen.
Bei einem absoluten Antragsdelikt kann der Geschädigte seinen Strafantrag allerdings jederzeit zurück ziehen.
Gruß S.
„Fallengelassen“ gibt’s nicht.
Ein Ermittlungsverfahren kann eingestellt werden. Der Bürger nutzt aus welchen Gründen auch immer ständig „fallen gelassen“. Ist falsch.
Viele Grüße
Ist das nicht beides das gleiche ?
fallen gelassen ist kein Rechtsbegriff
ist an der Sach nichts dran, wird das Ermittlungsverfahren eingestellt (durch die Staatsanwaltschaft, die Polizei darf so etwas nicht entscheiden)
siehe auch §§ 152 ff StPO
Fallen lassen = komplett fallen lassen
Einstellen = für eine bestimmte zeit ruhen lassen, kann wieder aufgerollt werden
Du solltest da mal reinschauen
= Strafprozeßordnung - da findet man die rechtlich richtigen Begriffe ...
In der Frage stand nichts vom Gesetz. Gehe davon aus dass es ums umgangssprachliche geht...
Umgangssprachlich spielt keine Rolle
Ermittlungsverfahren werden von Fachbehörden entschieden - da gilt nunmal eine bestimmte Fachsprache
alles andere ist rechtlich irrelevant
Wieso soll es keine Rolle spielen? Hier ist niemand grad vor der Polizei und redet mit denen. Des weiteren wurde nicht nach dem Gesetzlichen gefragt.
Du kannst oder willst es offensichtlich nicht verstehen ...
Was willst du denn? Zeig mir wo hier über das Fachliche nachgefragt wurde. Jetzt gute Nacht dir und zerbrich dein Kopf nicht ;)
Niemand redet von der StPo!