Muss man zu einer polizeilichen Vorladung erscheinen?

4 Antworten

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Hallo,

als Beschuldigter musst du nicht zu Vernehmung zur Polizei. Du wirst dann auch nicht vorgeführt oder so, das heißt die Polizei wird auch nicht zu dir kommen.

Erst vor Gericht hast du zu erscheinen.

Nett ist, wenn du absagst. Ist einfach doof, sich einen Termin für jemanden frei zu halten und auf ihn zu warten, wenn er dann nicht kommt.

In einem Kommentar schreibst du, dass du bereits wieder Gelder zurückgezahlt hast. Das wäre tatsächlich etwas, was ich der Polizei sagen würde. Sowas könnte durchaus als "Rücktritt" aufgefasst und das Verfahren deswegen eingestellt werden. Wenn du nicht zur Vorladung erscheinst, weiß das natürlich keiner und es wird vermutlich zur Anklage kommen... deine Entscheidung.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

wiki01  04.08.2019, 11:07
könnte durchaus als "Rücktritt" aufgefasst

Das sehe ich anders, aber Korrektur erwünscht!

Immer dann, wenn der Täter nach Beginn des Versuchs aus eigenem Antrieb von weiteren Handlungen Abstand nimmt, kommt für den Alleintäter ein Rücktritt gem. § 24 I S. 1 oder S. 2 StGB in Betracht.

2 Dinge, die dagegen sprechen:

  1. Die Ermittlungen laufen bereits, der Täter weiß, dass gegen ihn ermittelt wird.
  2. Die Tat ist bereits vollendet oder / und es wurde kein Versuch unterbrochen.
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Dommie1306  04.08.2019, 12:22
@wiki01

Du hast komplett und zu 100% Recht. Ich muss ehrlicherweise sagen, dass ich den rechtlichen Terminus des "Rücktritts" gar nicht im Kopf hatte. Da schließ ich mich dann allen deinen Ausführungen an.

Ich dachte jetzt mehr an "Wiedergutmachen des Erlittenen Schadens". Bei uns in Bayern ist es tatsächlich der Fall, wenn jetzt nicht der krasse Intensivtäter nachweisen kann, dass er den von ihm verursachten Schaden wieder gut gemacht hat, wird das Verfahren in der Regel eingestellt.

Danke für die Korrektur wiki!

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DjangoXX 
Beitragsersteller
 05.08.2019, 01:01
@Dommie1306

Hi Dommie,

Die Polizei weiß das schon das ein großer Teil 3/4 zurück gezahlt wurde, das steht sogar in der Vorladung mit drinnen. Der Käufer hat das der Polizei mitgeteilt das ein erheblicher Teil zurück bezahlt wurde aber da der Rest gefehlt hat, wegen finanzieller Not meinerseits, hat er Anzeige erstattet.

Der Restbetrag wurde aber jetzt gezahlt und ich weiß jetzt auch nicht was jetzt passiert? Ich hoffe auf eine Einstellung.

Übrigens komme aus Bayern. :)

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Dommie1306  05.08.2019, 17:34
@DjangoXX

Bayern ist doch super :D

Ist deine Sache, aber dass du eh alles zurückzahlen wolltest, nur noch nicht konntest und du immer soviel bezahlt hast, wie ging ist doch definitiv eine interessante und dich entlastende Sache für die Staatsanwaltschaft. Also ICH an deiner Stelle würde wollen, dass das aktenkundig wird...

Ansonsten kannst du leider nicht mehr machen, als abzuwarten

(Wenn du die Adresse noch von deinem Geschädigten hast, könntest du auch einen Entschuldigungsbrief schicken... evtl nimmt er die Entschuldigung ja an => Auch gut für dich fürs Verfahren).

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Als Beschuldigter musst du gar nicht. Weder hingehen noch eine Aussage machen. Auch anrufen und absagen empfehle ich grundsätzlich nicht, die Beamten sind entsprechend geschult und werden dann sagen "ach wenn sie schon anrufen dann können wir mal eben die Fragen telefonisch klären" und schon hast du die Arschkarte und wer weiß, ob da nicht in deiner Akte der Vermerk kommt "der Beschuldigte war am Telefon sehr nervös" und schon sieht das aus als würdest du etwas verheimlichen.

Den Mund halten ist das Beste was man als Beschuldigter machen kann und je nach Schwere der Anschuldigung einen Anwalt anschalten.


wiki01  04.08.2019, 11:09
dann können wir mal eben die Fragen telefonisch klären

Bei einer Beschuldigtenvernehmung? Gaaanz sicher nicht. Es steht am Telefon die Identität des Anrufers nicht justitiabel fest. Das würde ein Anwalt dann mit Hinweis auf diesen Verfahrensfehler sofort einstampfen- in seinem Schlussplädoyer.

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Dommie1306  03.08.2019, 23:31
Den Mund halten ist das Beste was man als Beschuldigter machen kann 

Außer man kann was zu seiner Entlastung sagen ;-)

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DjangoXX 
Beitragsersteller
 03.08.2019, 22:47

Danke hast mir sehr geholfen. Kann es passieren das dann die Polizei bei einem vor der Tür steht oder ist es denen dann egal wenn man nicht auftaucht?

Also es geht um Warenbetrug, was bei Ebay verkauft aber nicht verschickt. Das Geld wurde aber teilweise zurück gezahlt der Rest wird noch diesen Monat beglichen.

Was meinst du wie das ausgehen könnte? Mit einer Einstellung wenn das Geld beglichen ist?

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Jewi14  03.08.2019, 22:51
@DjangoXX

Was du für eine mögliche Straftat begangen hast oder nicht, musst du selbst mit dem Gewissen und dem Gesetz klarmachen. Ich halte es für unwahrscheinlich das die Polizei bei dir vor Tür erscheint und wenn doch, dann eben sagen du verweigerst die Aussage und Tür schließen.

Ein Anwalt, der der Polizei mitteilt, dass du die Aussage verweigert und Einblick in die Aktenlage bekommt, ist durchaus sinnvoll. Der kann dann möglicherweise auch die Sache so gerade drehen, dass du deinen Fehler eingesehen hast und den Schaden soweit wie möglich durch Rückzahlung der Summe beseitigen willst.

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DjangoXX 
Beitragsersteller
 03.08.2019, 22:54
@Jewi14

Das was ich gemacht habe ist keine Straftat, war nicht beabsichtigt, waren dann dumme Ereignisse und falsche Entscheidungen.

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Musst du nicht. Dann kommt eben die von der Staatsanwaltschaft.

Es ist ja nicht die Frage, OB du vernommen wirst, sondern WANN.

Es ist dein gutes Recht, dich zu äußern, zu verteidigen, zu entlasten. Wenn du dieses Recht nicht nutzen willst, ist das deine Sache.

Gruß S.

Hi, du musst nicht hin.

Selbst wenn du hingehst, darfst du deine Aussage verweigern.

Wenn du nicht hingehst, dann sag bitte per Telefon ab.

Grüße,


DjangoXX 
Beitragsersteller
 03.08.2019, 22:44

Im schreiben steht aber nichts davon drinnen das man absagen kann. Es steht nur drinnen das man dann einen neuen Termin abmacht.

Ist es denn klug telefonisch abzusagen?

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peti12314  03.08.2019, 22:46
@DjangoXX

Ja, selbst wenn du hingehst, was soll schon passieren? Du kannst einfach sagen "Ich verweigere die Aussage" und fertig ist. Das ist dein gutes Recht.

Ich gebe aber logischerweise keine Gewähr auf meine Antworten.

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Jewi14  03.08.2019, 22:48
@peti12314

Klar ist das gutes Recht zu sagen ich sage nichts. Kannst du aber garantieren, dass der Polizist nicht in der Akte den Vermerk macht, dass der Beschuldigte außergewöhnlich nervös wirkte?

Schon steht der Verdacht im Raum, dass du etwas zu verheimlichen hast und wenn es einmal in der Akte steht kommt es nicht mehr raus. Mund halten und nichts machen ist das beste.

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peti12314  03.08.2019, 23:00
@Jewi14

Ich kann und will hier nichts garantieren. Die Beamten nehmen das ganz normal auf, was hat er davon so etwas rein zu schreiben? Wie will man über Telefon feststellen ob jemand nervös ist oder nicht?

Ich bin generell der Meinung, man sollte hingehen und das so schildern wie es war. Nach meiner Erfahrung dreht einem kein Beamter einen Strick daraus, ganz im Gegenteil. Man probiert eine Lösung für das "Problem" zu finden. Ist aber wie gesagt auch nur meine Erfahrung.

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Dommie1306  03.08.2019, 23:33
@Jewi14
dass der Polizist nicht in der Akte den Vermerk macht, dass der Beschuldigte außergewöhnlich nervös wirkte

Sowas hab ich ja noch nie gehört... und selbst wenn, was soll das bringen? Gefühlt 95% die bei mir zur Vernehmung sind, sind nervös.. egal ob Zeuge, Betroffener oder Beschuldigter...

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