Hallo zusammen,
Da ich jetzt bald eine Stelle anfangen werde wo ich eine Sicherheitsüberprüfung 2 brauche, habe ich einige Fragen.
Unzwar wurde vor einigen Monaten ein Verfahren gegen mich wegen Geringfügigkeit § 153 eingestellt, es handelt sich hier bei um ein Verstoß gegen Versammlungschutzgesetz nach § 27(Schutzwaffe).
Vorher nie als Täter in Kontakt mit der Polizei gewesen
Ich hatte einen Mundschutz in meiner Umhängetasche bei einem Fußball Spiel dabei und kam in eine Personenkontrolle. Habe und hatte mit der Szene nix tun.
Nun werde ich Sicherheitsrelevante aufgaben in einem Gebäude der Bundesregierung durchführen.
Meine Frage ist wird das Probleme in der Sicherheitsüberprüfung 2 geben?
Habe mir das Formular angeschaut der einzige Teil mit Strafverfahren der dort angegeben war handelte darum ob zurzeit ein Ermittlungsverfahren, Disziplinarverfahren oder ähnliches vorliegt.
Wie ist eure Sicht?
LG
Screa