Unterschied Strafanzeige und Strafantrag?
Hey,
kann man bei der Polizei selbst entscheiden, ob man Strafantrag oder Strafanzeige stellen möchte?
Nehmen wir an mein Freund klaut mir meinen Geldbeutel mit 70 Euro drin.
Die Frist für einen Strafantrag gilt 3 Monate, kann ich nach 4 Monaten hingehen und Strafanzeige stellen?
Oder ist ein derartiger Diebstahl immer Strafantrag.
Meine Frage ist eigentlich, darf man selbst entscheiden, ob man einen Strafantrag oder eine Strafanzeige stellt, oder entscheidet das die Polizei? Bzw nach welchen Grundlagen wird das entschieden?
2 Antworten
Strafantrag = Kann nur der Geschädigte erstellen
Strafanzeige = Kann jeder erstellen
Bedeutet, wenn eine Straftat einen besonderen Schweregrad erreicht hat (Raub, Vergewaltigung, schwere Körperverletzung, Mord) kann JEDER eine Strafanzeige stellen, da Opfer von solchen Straftaten oftmals nicht selbst die Kraft haben, diese Straftat zu melden. Einen Strafantrag hingegen kannst nur du stellen. Dieser ist bei kleineren Verstössen wie Diebstahl. Für diese hast du eben 3 Monate Zeit. Nach diesen 3 Monaten hast du keine Möglichkeit mehr, dies zu melden. Bei der Strafanzeige kommt es auf die Verjährung drauf an. Mord z.B. hat KEINE Verjährung.
Da hast du so ziemlich alles durcheinander geworfen! Siehe meinen Kommentar zu kurokuchen!
Strafanzeige kann man übrigens wegen jeder Straftat erstatten. Diese muss nicht erst einen bestimmten Schweregrad erreichen. Und Diebstahl ist auch kein treffendes Beispiel für eine „kleine“ Straftat. Diebstahl ist ein Offizialdelikt und wird auch ohne Strafantrag von Amtswegen verfolgt.
Beim Offizialdelikte ist kein Antrag des Geschädigten erforderlich.
Wenn du am Bahnhof übelst von mehreren mit Schlagringen und Baseballschlägern zusammen geprügelt wirst, ICH das sehe und ICH die Schläger anzeige, wird ermittelt. Egal, ob DU das willst oder nicht.
Eine Anzeige bedeutet lediglich, dass irgendjemand die Strafverfolgungsbehörden davon in Kenntnis setzten, dass eine strafbare Handlung statt gefunden hat. Das kann jeder jederzeit tun.
In der Folge kommt es auf das Delikt an, was angezeigt wird. Bei einen reinen/absoluten Antragsdelikt muss der Geschädigte selbst einen Strafantrag stellen. Bei Offizialdelikten ist kein Antrag nötig, bzw. stellt ihn dann die Staatsanwaltschaft.
In einem relatuven Antragsdelikt können die Behörden auch ein öffentliches Interesse beschließen und selbst Strafantrag stellen.
Gruß S.
Trifft lediglich auf absolute Antragsdelikte zu. Offizialdelikte werden von amtswegen verfolgt, selbst wenn der Geschädigte das gar nicht will.