Anzeige von Chatroom2000?
Hey, ich hab mich als ich 12 Jähriges Mädchen im chatroom2000 ausgegeben um Pädophile in die Falle zu jagen. Ich habe nie einen anstößigen Kommentar geäußert, bis dann das kam:
Aufgrund des Regelverstoßes wurde der Schriftverkehr sowie deine IP-Adresse gespeichert. Falls die Ermittlungsbehörden nach Telemediengesetzes (TMG) die Daten anfordern, werden wir diese unverzüglich bereitstellen. Dies gilt insbesondere bei:
- Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen (§§ 86, 86a StGB)
- Volksverhetzung durch Verbreitung von Schriften verfassungswidriger Organisationen
- (§§ 130 II Nr. 1 StGB)
- Verleitung zu Straftaten (§ 130 a StGB)
- Verbreitung gewaltverherrlichender Schriften (§ 131 I StGB)
- Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgemeinschaften und Weltanschauungsvereinigungen
- (§ 166 StGB)
- Verbreitung von pornographischen Schriften, worunter insbesondere Kinderpornographie, sexuelle Handlungen von Menschen mit Tieren sowie Darstellungen der primären Geschlechtsorgane fallen (§ 184 StGB)
- Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung (§§ 185 ff. StGB)
- verbotene Mitteilungen über nichtöffentliche Gerichtsverhandlungen (§ 353 d StGB)
- Verbreitung jugendgefährdender Schriften, (§ 21 I Nr. 3a III, GJS)
- unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke (§ 106 UrhG)
Könnte ich aufgrund dessen juristische Probleme bekommen? Könnte mich hier jemand aufklären?
lg
4 Antworten
Wahrscheinlich könnte man auf den Gedanken kommen, dass du nicht pädophile Straftäter, sondern deinerseits selbst den Kontakt zu "gleichaltrigen" suchen könntest, womit ich dir natürlich nichts unterstellen will.
Sowas sollte organisiert und vorallem in Absprache mit den Behörden (wird durchaus gemacht) stattfinden.
Private Alleininitiativen sind oft ein zweischneidiges Schwert.
Das wissen wir nicht. Kommt darauf an, um was es sich bei diesem Regelverstoß handelt. Wenn er strafrechtlich relevant ist, kann es natürlich sein, dass das direkt an die Staatsanwaltschaft vom Betreiber weitergeleitet wird. Das Schreiben liest sich aber so, als ob die Daten nur nach separater Aufforderung bereitgestellt werden. Auf jeden Fall aber eine nicht sonderlich gut durchdachte Aktion von dir.
Da bekommt aber Jemand Angst.
Sich als eine fiktive Person auszugeben ist nicht strafbar. Es stellt allerdings einen Regelverstoß des Chatbetreibers dar.
Inwiefern du dazu berufen bist, Pädophile zu erkennen, und was du in einem anonymen Chat mit dieser Erkenntnis anfangen willst, erschliesst sich mir allerdings nicht. Pädophil zu sein ist nicht strafbar. Nur die Handlungen, die daraus folgen könnten.
Chatroom macht das andauernd, wenn du nichts schlimmes gemacht hast dann wird auf dich nichts zukommen.
Die Behörden sind sowieso unterbesetzt und habe keine Zeit jeden Fall zu untersuchen.
Okay, danke, hoffe ich mal.