Polizei illegalen Drogentest?
Darf die Polizei eigentlich einen Schnelltest am Lenkrad machen? Auch wennman den Test verweigert?
Normal darf die Polizei ja nicht ins Auto, aber sagen wir mal man trifft auf Schleierfahnder innerhalb 30km der Grenze auf einer Durchgangstraße.
6 Antworten
Die Teilnahme an einem Schnelltest darf verweigert werden.
Für die Anordnung einer Blutprobe müssen Gründe wie z.B. körperliche Ausfallerscheinungen oder unsicheres Fahren gegeben sein.
Das klingt irgendwie so, als wenn du verkackeiert wirst um dich zu verunsichern! Denk dir einfach deinen Teil und biete an, dass du einem Drogentest jederzeit zustimmst, damit kannst du deine Unschuld beweisen, wenn du wirklich nichts genommen hast!
Möglicherweise kann man sich weigern, aber dann gibts Mittel und Wege den Test trotzdem durchzuführen.
Und glaub mir wenn sich jemand weigert macht er sich verdächtig und dann wird die Polizei misstrauisch und das wünschst du dir nicht wirklich.
Wenn man nix zu verbergen hat kann man den Test zulassen, so einfach ist das.
Eine Hausdurchsuchung muss ein Richter anordnen, ein Alc oder Drogentest ist zulässig wenn sich jemand so verhält dass man den Konsum annehmen darf.
Sicher dürfen sie das. Es ist weder eine Durchsuchung noch sonst etwas, das in deine Rechte eingreift.
Der Schnelltest am Lenkrad dürfte gegen die informelle Selbstbestimmung verstoßen!
Wir sind hier doch wohl eindeutig in Ermittlungen einer Straftat unterwegs?
Wie kommst du darauf?
Übrigens ist das Hin- und Herspringen zwischen StPO und Verwaltungsrecht durchaus möglich, es kommt immer auf die Zielrichtung der Maßnahme an.
Was willst du denn mit einem positiven Ergebnis des Wischtests erreichen? Ein Beweismittel im Strafverfahren wäre es nicht, könnte aber als Indiz für einen Drogenkonsum (Fahrtauglichkeit) herhalten.
Die Beamten sind dabei, den Tatbestand des 316 StGB zu ermitteln. Hierzu hat der Fragesteller bereist einen Drogenschnelltest verweigert, weil das sein gutes Recht ist. Im Rahmen der informellen Selbstbestimmung ist es m.E. auch nicht zulässig, sein Körperausscheidungen auf dem Lenkrad zu analysieren.
Es gibt keine illegalen Drogentests.
Wenn die Polizei sagt wir machen einen Drogentest, dann musst du es auch machen.
Falls du dies verweigerst : Dich mit aufs Revier nehmen, um mit Zwang einen Drogentest zu machen.
Wenn du dich wehrst, dann bekommst du eine Anzeige wegen widerstand gegen Vollstreckungsbeamte.
Die Polizisten dürfen es nicht zulassen, dass du die Bevölkerung gefährdest.
Meinst du meine Aussage oder den ihre Kommentare zu meiner Aussage ?
Was soll das denn heißen. Hat sich der Polizeiexperte gegen die Polizei verschworen oder sind dir deine Rechte ausgegangen. Du warst bis jetzt sooo sympathisch ^^
Du redest so einen Müll, echt. Du kommst absolut dumm rüber, aber du findest dich selbst ganz toll!
Jeder nach seinen Möglichkeiten ....
Dummerweise ist es leider nicht so einfach. Eine Ablehnung des Vortests darf nicht zwangsläufig zu einer Blutentnahme führen. Es müssen am Fahrer Hinweise zu finden sein, dass dieser unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln das Fahrzeug geführt hat.
Ein Wischtest am Lenkrad, welches dann zu einer Blutentnahme geführt hat, könnte von einem Anwalt durchaus während einer Verhandlung gerügt werden.
Ob mir das wohl wurscht ist, ob ein Anwalt das rügt oder nicht? Was wäre denn das Ergebnis, wenn ein Verteidiger etwas rügt? Der Richter entscheidet, ob die Rüge Einfluß nimmt oder nicht.
Sicher. Dennoch kann das am Lenkrad wischen nach hinten losgehen, wenn die Beweiskette holprig ist. Richter fallen häufiger um bzw. zweifeln das ganze Prozederre an, als es einem lieb sein kann, selbst wenn der Bluttest ein positives Ergebnis bringt.
"Wenn die Polizei sagt wir machen einen Drogentest, dann musst du es auch machen."
Nö. Und die Schnelltests wie Urin oder Gleichgewichtstests sowieso nicht.
"Falls du dies verweigerst : Dich mit aufs Revier nehmen, um mit Zwang einen Drogentest zu machen."
Die Verweigerung eines FREIWILLIGEN Schnelltests ist kein hinreichender Verdacht, welcher eine Blutabnahme rechtfertigt.
"Die Polizisten dürfen es nicht zulassen, dass du die Bevölkerung gefährdest."
Ach herrje..
Danke für die falsche und sinnlose Antwort. Ps. ich hab nicht vor Drogen zu nehmen
"Und glaub mir wenn sich jemand weigert macht er sich verdächtig und dann wird die Polizei misstrauisch und das wünschst du dir nicht wirklich."
Einen freiwilligen Test zu verweigern ist kein hinreichender Verdacht.
"Wenn man nix zu verbergen hat kann man den Test zulassen, so einfach ist das."
Also hättest du nichts dagegen, wenn man bei dir eine verdachtsunabhängige Hausdurchsuchung durchführt?