Polizei illegalen Drogentest?
Darf die Polizei eigentlich einen Schnelltest am Lenkrad machen? Auch wennman den Test verweigert?
Normal darf die Polizei ja nicht ins Auto, aber sagen wir mal man trifft auf Schleierfahnder innerhalb 30km der Grenze auf einer Durchgangstraße.
6 Antworten
Die Teilnahme an einem Schnelltest darf verweigert werden.
Für die Anordnung einer Blutprobe müssen Gründe wie z.B. körperliche Ausfallerscheinungen oder unsicheres Fahren gegeben sein.
Das klingt irgendwie so, als wenn du verkackeiert wirst um dich zu verunsichern! Denk dir einfach deinen Teil und biete an, dass du einem Drogentest jederzeit zustimmst, damit kannst du deine Unschuld beweisen, wenn du wirklich nichts genommen hast!
Möglicherweise kann man sich weigern, aber dann gibts Mittel und Wege den Test trotzdem durchzuführen.
Und glaub mir wenn sich jemand weigert macht er sich verdächtig und dann wird die Polizei misstrauisch und das wünschst du dir nicht wirklich.
Wenn man nix zu verbergen hat kann man den Test zulassen, so einfach ist das.
Eine Hausdurchsuchung muss ein Richter anordnen, ein Alc oder Drogentest ist zulässig wenn sich jemand so verhält dass man den Konsum annehmen darf.
Sicher dürfen sie das. Es ist weder eine Durchsuchung noch sonst etwas, das in deine Rechte eingreift.
Der Schnelltest am Lenkrad dürfte gegen die informelle Selbstbestimmung verstoßen!
Wir sind hier doch wohl eindeutig in Ermittlungen einer Straftat unterwegs?
Wie kommst du darauf?
Übrigens ist das Hin- und Herspringen zwischen StPO und Verwaltungsrecht durchaus möglich, es kommt immer auf die Zielrichtung der Maßnahme an.
Was willst du denn mit einem positiven Ergebnis des Wischtests erreichen? Ein Beweismittel im Strafverfahren wäre es nicht, könnte aber als Indiz für einen Drogenkonsum (Fahrtauglichkeit) herhalten.
Die Beamten sind dabei, den Tatbestand des 316 StGB zu ermitteln. Hierzu hat der Fragesteller bereist einen Drogenschnelltest verweigert, weil das sein gutes Recht ist. Im Rahmen der informellen Selbstbestimmung ist es m.E. auch nicht zulässig, sein Körperausscheidungen auf dem Lenkrad zu analysieren.
Die Polizei darf natürlich in dein Auto rein, das ist ja schließlich keine Wohnung, sondern ein Gegenstand. Der Schnelltest am Lenkrad ist jedoch nicht zulässig, da damit eine Information über Dich und deine Fahrtauglichkeit erlangt wird, ohne das du zugestimmt hättest!
"Und glaub mir wenn sich jemand weigert macht er sich verdächtig und dann wird die Polizei misstrauisch und das wünschst du dir nicht wirklich."
Einen freiwilligen Test zu verweigern ist kein hinreichender Verdacht.
"Wenn man nix zu verbergen hat kann man den Test zulassen, so einfach ist das."
Also hättest du nichts dagegen, wenn man bei dir eine verdachtsunabhängige Hausdurchsuchung durchführt?