Nebenkostenabrechnung? Belegeinsicht?

Hallo,

ich habe bei meinem Vermieter Belegeinsicht gefordert, da mir die Nebenkostenabrechnung sehr hoch vorkam für 2017. Ich wohne erst seit Juni 2017 in meiner Wohnung, aber richtig bin ich in der Wohnung erst seit Juli 2017.

Jetzt hat er mir die Belege per E-Mail geschickt, allerdings fehlen die Belege für Dachrinnenreinigung und Hausmeister, mit der Begründung, dass diese Positionen durch die Mitarbeiter des Vermieters abgedeckt sein.

Ist nicht trotzdem eine Rechnung dafür erforderlich, so kann er da ja theoretisch alles eintragen? Muss ja dokumentiert sein, wann die da waren, von uns hat hier jedenfalls niemand jemand gesehen.

Ich wohne in der Dachwohnung, bei mir ist der Durchgang zum Dach und ein Gerüst stand in der Zeit, in der ich hier wohne auch nicht, es war nie jemand wegen der Reinigung bei mir, meine Nachbarn wohnen auch alle erst seit ca. Mitte letzten Jahres hier und haben auch niemanden beim Reinigen der Dachrinne gesehen.

Sollte die Reinigung vor unseren Einzug gewesen sein, ist dann überhaupt rechtens, diese Kosten auf uns abzuwälzen? Im Mietvertrag steht auch etwas von Dachrinnenreinigung, aber wie gesagt, geht ja jetzt darum, dass keiner von uns jemanden gesehen hat.

Einen Hausmeister haben wir hier auch noch nie gesehen und auch keine Telefonnummer von einen solchen, gut man könnte natürlich beim Vermieter anrufen, wenn etwas ist. Es sind vier Parteien hier, für mich alleine fallen 35,23€ Dachrinnenreinigung und 22,84€ Hausmeisterkosten an, klingt erstmal nicht viel, aber die Summe an Nebenkosten insgesamt ist sehr hoch und habe bereits einen Fehler gefunden, der mich mal eben ca.190€ spart, von zuvor fast 600€ und ich bezahle ja bereits 95€ an Nebenkosten monatlich, 95€ ist für eine Person in einer 1-Zimmerwohnung eigentlich auch ok, aber so erhöhen sich demnächst die Nebenkosten und ich habe gerade letztes Jahr wenig hier genutzt (meistens im Sportstudio geduscht, geheizt immer nur, wenn ich da war und dann max. auf 3, ansonsten auf Frostschutz, Geschirrspüler max. 2x die Woche, meistens aber nur 1x an).

Danke schon mal für eure Hilfe :-)

Recht, Hausmeister, Nebenkostenabrechnung
Wer bekommt das Nebenkosten / Guthaben nach Verkauf der Immobilie (WEG)?

Wir haben unser Haus im Dezember mittels Makler verkauft! Übergabe war Februar. Wir haben unsere Hausverwalterin immer und ständig in den Ohren gelegen was mit unserem Nebenkosten Guthaben ist! Sie sagte uns das wir auf die Abrechnung im Juni warten müssten! ( Wir fragten nicht nur einmal danach! ) Im Juni sendete Sie uns per E-Mail die Jahresendabrechnung, mit einem schönen Guthaben!!! 8 Tage nach dem Sie uns die Abrechnung sendete gab es eine Eigentümerversammlung, dort wurde der Wirtschaftsplan 2017 verabschiedet. Alle waren mit der Abrechnung einverstanden. (Jeder mit seiner eigenen!) Einen Tag später schrieb uns die Hausverwalterin das uns das Guthaben nicht zusteht, da wir keine Eigentümer mehr wären! Für uns völlig undenkbar, da es sich ja um PRIVATE KOSTEN handelt! Einen Tag später schrieb Sie uns erneut eine Mail mit einer Frist ihr bis zum Tag X einen Nachweis darüber zu erbringen das uns das Geld zusteht, andernfalls überweist Sie das Geld den neuen Eigentümern. Sie sagt wer an dem Tag der Beschlussfassung Eigentümer ist erhält das Geld! Wir haben aber doch laufend nach dem Guthaben gefragt und wurden immer wieder vertröstet...

In unserem Vertrag steht folgendes:

Vom Lieferungstage ( bei uns der 1. Februar ) an gehen alle Rechte, Pflichten, Nutzungen und die Gefahren, die mit dem Kaufobjekt verbunden sind, auf den Käufer über. Gleiches gilt für die das Kaufobjekt betreffenden öffentlichen und privaten Lasten und Abgaben.

Ist das nicht ein Beweis das uns das Geld zusteht? Es geht doch um rein Privatesten und um nichts anderes! Hätte ich an die Stadtwerke bezahlt, hätten die mir doch auch das Geld gegeben und nicht den neuen Eigentümern?! Ich verstehe die Welt gerade nicht mehr! Außerdem frage ich mich ob das nicht auch ein Teil der Aufgabe unseres Maklers gewesen wäre?

Macht es Sinn sich einen Anwalt zu nehmen, oder reicht vielleicht sogar schon der Absatz aus dem Vertrag?! Allein die Vorstellung das wildfremde Menschen Geld annehmen das ihnen gar nicht zusteht... wo bleibt da die Moral?!?!

Ich danke euch fürs lesen und hoffe so sehr auf ein Wunder

Recht, Nebenkostenabrechnung, Wirtschaft und Finanzen
Heizung-Zählerstand falsch- was tun?

Hallo,

ich bin nun jeden Weg eigentlich gegangen den es gab, außer den aller letzten, nämlich einen Anwalt einzuschalten.

Es geht um meine letzte Nebenkostenabrechnung von den Stadtwerken.(Feb.18)

Kurze Information vorher: Die Messgerätfirma die von den Stadtwerken bzw. vom Vermieter beauftragt wird heißt "Skibatron" mit Sitz in Gelsenkirchen.

Diese lesen einmal im Jahr, wie bei jedem, die Werte über Funk ab.

Bei mir kamen folgende Werte raus, Einheiten verbraucht: (49 Quadratmeter Wohnung):

Küche: 1 Einheit verbraucht (war nämlich nie an, ist in Ordnung)

Badezimmer: 178 Einheiten (komisch, Heizung war da ebenfalls nie an)

Schlafzimmer: 78 Einheiten (realistisch, da ich nur dort gelegentlich geheizt habe)

Wohnzimmer: 3792 Einheiten (Da hat sich mein Magen umgedreht)

Vor ab, ich habe jeden Monat, ein Jahr lang, 78€ nur an Heizungskosten gezahlt und musste dann im Februar lesen, dass ich on top noch 423€ zahlen muss!!!!

Die Stadtwerke fand ebenfalls, dass der Wert sehr hoch ist und hat die Firma Skibatron dann beauftragt das zu checken. Im ersten Telefonat mit der Firma hieß es: das die Messgeräte schon länger hätten ausgetauscht werden müssen. Heute heißt es plötzlich, nie was von gehört. Angeblich war auch ein Monteur am 18.4 da und hat den Auftrag abgeschlossen. Es war aber niemand da. Der ganze Fall ging Mitte Februar los. Bis heute kam niemand. Der Vermieter hat sich an Skibatron gewendet, die Stadtwerke und natürlich ich, telefonisch und Email, sowie per Anwalt. Mir macht das ganze nur noch Kopfschmerzen. Die 423€ habe ich natürlich nicht gezahlt. Das ist momentan noch ausgesetzt, bis sich das geklärt hat. Meine 2 Nachbarn auf der Etage haben mir ihre Nebenkostenabrechnung gezeigt, und beide haben Werte von: 1000 Einheiten im Schlafzimmer, sowie im Wohnzimmer. Das heißt ich verheize als Student, der alleine in der Bude wohnt das doppelte wie beide Omis zusammen. Oder anders das vierfache von einer Oma auf meiner Etage bei baugleicher Wohnung. Diese haben mir auch gesagt, dass die im Winter durchgängig heizen. Ich heize aber nicht. Ich ziehe mir dicke Socken an und wirklich selten mach ich das Ding an. Am Telefon kommt dann von Skibatron: "Ja aus dem kalten Zustand in warmen verbraucht halt viel." Ich komme mir dann verarscht vor, als würde ich das nicht wissen. Ich weiß auch das man nur so auf maximal 2 heizen soll aber dann knapp 4000 Einheiten ?! Heute wurde mir dann gesagt, dass sich diese 4000 Einheiten in knapp 4 Monaten ergeben haben November-Februar. Ich weiß nicht mehr was ich tun soll... Jeder aus meinem Bekanntenkreis zahlt für eine ähnliche Wohnung 35€ an Heizkosten im Monat. Ich zahle 78€. Naja mittlerweile muss ich nur noch 52€ zahlen, was natürlich paradox ist, da ich ja 78€ vorher gezahlt habe und 423€ nachzahlen muss, müsste der Wert doch bei über 110€ monatlich nun liegen und nicht bei 52€ ????

Was soll ich tun?

Ich danke jedem der sich die Zeit nimmt, mir zu helfen.

Anwalt, Heizung, Abrechnung, Heizungsanlage, Nebenkostenabrechnung, heizungskosten
Tod des Vermieters Grund für verspätete Nebenkostenabrechung?

Folgendes Beispiel:

Ein Mietverhältnis endete am 28.02.2017. Die Kaution wurde bisher durch den Vermieter noch nicht an den Mieter zurückgezahlt, da für die noch ausstehende Nebenkostenabrechnung vom 01.12.2016 - 28.02.2017 eine Nachzahlung vermutet wird. Soweit in meinen Augen alles legitim, da es sich bei dem ausstehenden Abrechnungszeitraum um Wintermonate handelt. Allerdings muss die Nebenkostenabrechnung, soweit ich weiß, bis 28.02.2018 beim ehemaligen Mieter vorliegen, sofern von Vermieterseite noch Forderungen geltend gemacht werden sollen und keine Gründe für eine Verspätung vorliegen, die der Vermieter nicht selbst zu verschulden hat. Die neue Adresse des ehemaligen Mieters wurde bei Kündigung des Mietvertrages schriftlich mitgeteilt.

Nun wurde in Erfahrung gebracht, dass der Vermieter im Oktober 2017 verstorben ist. Die Verwaltung der Immobilie wurde bis dahin durch ihn persönlich erledigt. Wer die Erben sind bzw. wer die Verwaltung übernommen hat, ist nicht bekannt, jedoch ist bekannt, dass der verstorbene Vermieter eine Ehefrau hinterlässt.

Nun meine Frage: Ist der Tod des Vermieters ein Grund, dass Forderungen aus einer verspäteten Nebenkostenabrechnung geltend gemacht werden dürfen? Falls ja, um was für eine Dauer verlängert sich die Frist? Und gilt dies entsprechend für die Kaution? Oder kann diese unabhängig von noch ggf. ausstehenden Nachzahlungen betrachtet werden?

Vielen Dank für hilfreiche Antworten.

Recht, Mietrecht, Nebenkostenabrechnung, Wirtschaft und Finanzen
Wasseruhren wurden nicht abgelesen. Trotzdem Nebenkostenrechnung mit Wasserverbrauch. Wie soll ich verfahren?

Hallo Allerseits,

die Nebenkostenrechnung 2016 (September bis Dezember, da September erst zugezogen) meiner Wohnung ist nun da.

Vor circa zwei Monaten sollte der Ablesedienst die Wasseruhren ablesen. (Habe noch die Karte als Nachweis hier liegen.) Der Ablesedienst war vor Ort. (Auto vor dem Gebäude.) Und wir Mieter (über 120 in diesem Gebäude) sollten von 8 bis 16 Uhr zu Hause sein. Gesagt, getan. Doch der Ablesedienst war NIRGENDS. Ich hatte andere Mieter gefragt, "ob die schon bei ihnen waren", aber nein, waren sie nicht.

Jetzt habe ich dem Vermieter gefragt, wie wohl die Nebenkostenrechnung erstellt werden kann über den "Wasserverbrauch", wenn der Ablesedienst doch gar nicht in den Wohnungen war. Die Antwort folge prompt per E-Mail, dass "die Wasseruhren per Funk ausgelesen werden können." Meine Meinung: Ist gelogen bzw. stimmt nicht. Es sind analoge Wasseruhren. Kein Funk-Verteiler ist im Flur angebracht. Und als ich vor Wochen den Vermieter darauf ansprach, dass der Ablesedienst nicht vorbeigekommen war zum Ablesen der Wasseruhren, war kein Wort davon zu hören, "dass es per Funk abgelesen" wird.

ICH (!) bin der Ansicht, dass also der Ablesedienst sich nicht die Mühe machen wollte/will, bei jedem Mieter manuell die Wasseruhren abzulesen, da viele Leute hier Studenten sind und selbstverständlich tagsüber auch nie da sind bzw. sein werden. Das ist Einerlei. Aber mir geht es darum, dass ich es einfach nicht über mich erbringen kann, dass diese Frechheit so abgezogen wird.

Wie soll ich damit umgehen eurer Meinung nach?

Am liebsten würde ich ja jetzt Folgendes tun:

A) Ablesedienst anschreiben und "nachhaken". (Fragen, wie sie den Wasserverbrauch ermitteln. Vorerst gar nicht erwähnen, dass sie gar nicht bei mir in der Wohnung waren.)

Wenn ich es schriftlich habe, dass "eigentlich (typisch Deutsch! - "eigentlich"!) die Wasseruhren abgelesen werden müss(t)en, um den Verbrauch zu bestimmen", dann müss(t)e ICH

B) Zum Anwalt rennen. So einfach sehe ich das.

Wie seht IHR das?

PS: Ich bin AUCH Deutscher. Aber ich will damit nur darauf abzielen, dass hier solche Sachen doch "nur" aus Bequemlichkeit abgezogen werden. Hier wird der Wasserverbrauch (meiner Meinung nach) GESCHÄTZT und weil KEINER HINTERFRAGT, hält jeder seinen Sappel!! Ich finde, das geht so nicht. Ich will dem auf den Grund gehen. Ich bin mir zudem ziemlich sicher, dass diese analogen Wasseruhren keine FUNK(!)VERBINDUNG senden, da kein Funk vorhanden ist. Ich kenne diese Funkuhren für Wasser. Die haben aber ein DIGITALES Display und sehen ganz anders aus,als diese großen, runden, "alten" analogen Wasseruhren mit Metall drumherum.

Freu mich auf Antworten. Wenn Fragen sind, einfach fragen. Freue mich auf jede gute Antwort.

Mietrecht, Nebenkosten, Nebenkostenabrechnung
Wärmezähler (Wärmemengezähler) wie berechnen -Nebenkosten?

Ich glaube ich brauche jetzt mal die Profis unter euch. Ich werde schon ganz wirr vom vielen nachlesen. Aber so richtig habe ich noch keine Antworten erhalten auf meine Frage.Also los geh es.Wir sind ein neue WEG seid 01.06.2016 (Wohnungseigentümergemeinschaft) Ich habe mich bereit erklärt die Abrechnung zu machen, was bei Versicherungen und Müll ja ganz einfach ist.Aber bei Abrechnung des Gases und Wassers hört es jetzt auf.Wir sind eine Dreifamilienhaus mit Keller.In Jedem Stock ist ein Wärmezähler (Sensus)eingebaut, sowie Warmwasser und Kaltwasserzähler.Meine Frage….. Ich habe so viele unterschiedliche Formeln jetzt schon gelesen. Was ist denn nun die aktuelle und wie kann ich diese jetzt verwenden. Muss ich die Grundkosten und Verbrauch mit dazurechnen? Gehört der Schornsteinfeger auch dazu? Oder kann ich den einfach durch die Eigentümer teilen. Was muss ich mit wem in Verhältnis setzen. Was muss ich zuerst umrechnen? Muss warm und Kaltwasser separat gerechnet werden? Oder kann ich dies doch vernachlässigen? Denn nur durch Gas wird ja das Wasser warm LWärmezähler wird mit MWh gemessen. Wasser mit m³ berechnet.Bitte so erklären als wäre ich in der ersten Klasse.  Am besten mit Zahlen in der Formel . Ich DANKE euch schon mal vorab. Und ja es gibt keine dooooofen Fragen nur doooofe Antworten.

Heizkosten, Nebenkostenabrechnung, Wärmezähler
4000€ Nebenkosten - wer kennt sich aus ? ?

Wir leben seit September 2015 in einer 160qm großen Mietwohnung in einem alten Bauernhaus. Das Beheizen folgt über eine Brennholzanlage, welche wir allein bedienen und säubern, da wir aufgrund eines Todesfalls allein im Haus leben. Es gibt zwei weitere Leer stehende Wohnungen. Wir bezahlen 1085€ Miete, davon sind monatlich 200€ NK Vorauszahlung. Jetzt kam der Vermieter mit einer NK Abrechnung in der er behauptet wir hätten (allein) 36 Ster Brennholz verbraucht. Pro Ster berechnet er den marktüblichen Preis von 65€ (Mischholz). Zusätzlich verlangt er nun 800€ Lohn für den Einschlag im Wald und das zusägen. Da wir nur 350€ für Wasser verbraucht haben möchte er also 3650€ von uns fürs Heizen. Im Mietvertrag steht er müsse nach HzKV abrechnen. Es sind jedoch nichtmal Wärmezähler an den Heizkörpern und wir beheizen nur 3 von 5 Räumen. Zur Warmwasserversorgung gibt es zusätzlich 6 Solarplatten auf dem Dach, das heißt bei schönem Wetter müssen wir oft tagelang gar nicht zuheizen. Ist das alles so rechtens ? Der Vermieter ist leider nicht sehr zuverlässig, so haben wir zum Beispiel seit Einzug keine eigene Haustüre (Zugang über den Balkon) und eine Garage die nicht schließt da das Tor kaputt ist. Auch das Treppenhaus ist im Rohbau und verfügt nichtmal über einen Handlauf. Ich muss dazu sagen dass ich im 7. Monat schwanger bin und das Geld gut anderweitig brauchen kann. Bitte um Hilfe.

Brennholz, Nebenkostenabrechnung
Muss ich eine Handwerkerrechnung auf fremden Namen über die Nebenkostenabrechnung bezahlen?

Durch ein Malheur bin ich mit dem Einkaufskarton durch die geschlossene Wohnungshaustüre gestolpert, hierbei ging die Türzarge zu Bruch.

Der Hausverwalter bot mir an die Reparatur durch eines seiner Subunternehmen durchführen zu lassen und den Schaden in meinem Auftrag bei meiner Haftpflichtversicherung abzuwickeln. Ich erteilte ihm den Auftrag, die Türe wurde repariert.

Zwischenzeitlich erhielt ich eine Rechnungskopie der Reparaturkosten die aber nicht an mich sondern an ein anderes seiner Unternehmen adressiert war. Gleichzeitig wurde die Schadensabwicklung bestätigt, sofern ich ich meine Versicherungsunterlagen zur verfügung stelle, (dem kam ich nach) anderenfalls würde die Reparatur mit der nächsten Jahresabrechnung erfolgen.

Februar kam dann die Nebenkostenabrechnung mit einer Position: Rechnung Galabau (Sein Subunternehmen) RG Nr xxx Betrag xxx in einer Summe - und sonst nix.

Ich schrieb die Verwaltung nochmals an, mit der Bitte mir eine ordentliche Rechnung auf MEINEN Namen auszustellen, damit ich wenigstens dieLohnkosten steuerlich absetzen kann. Die Versicherung habe ich schon innerlich abgehakt, da der Schaden schon über ein Jahr zurückliegt.

Vorgestern kam eine erneute Mahnung mit Inkassoandrohung, wieder keine Rechnungsänderung, nur Ignoranz.

Meine Frage also:

Auch wenn ich den Schaden an meiner Mietwohnung verursacht habe, habe ich doch als Auftraggeber das Recht auf eine ordentliche Rechnung die auf meinen Namen lautet und nicht über die Nebenkostenabrechnung eingetrieben werden soll, oder liege ich da falsch? Letztendlich möchte ich ja nur die Lohnkosten steuerlich gelten machen, was mit einer Drittrechnung aber nicht geht. Vermutlich ist die Rechnung ja schon beim Finanzamt abgerechnet worden...

Mietwohnung, Handwerker, Nebenkostenabrechnung
Denkfehler bei Nebenkostenabrechnung nach Erbfall?

Die Erbengemeinschaft besteht aus drei Geschwistern zu je 1/3. Zum Nachlaß gehört das elterliche 2 F-Haus. Die ehemals elterliche Wohnung steht leer. Die andere wir von einem Bruder bewohnt.

Der Bruder hat sich gegenüber den anderen beiden Geschwistern verpflichtet, Verbrauchskosten nach dem Erbfall alleine zu tragen (Vorher trug er sie anteilig).

Die Nebenkosten werden vom Nachlaßgirokonto gezahlt. Der Bruder leistet eine monatliche (geringere) Abschlagszahlung auf das Nachlaßgirokonto.

Die Nebenkostenabrechnung berücksichtigt, das der Bruder nach dem Erbfall anfallende Verbrauchskosten alleine und die übrigen Nebenkosten wie bisher trägt.

Jetzt kommt der Punkt, bei dem ich einen Knoten im Gehirn habe.

Variante 1

Überweist er diese Nachzahlung auf die Nachlaß-Girokonto erhält er doch über die spätere Aufteilung dieses Kontos 1/3 der von ihm zu tragenden Kosten zurück.

Er hat zwar den Nachzahlungsbetrag gezahlt, erhält aber praktisch 1/3 der Kosten zurück.

Variante 2

Überweist er diese Nachzahlung hälftig an die anderen beiden Geschwister, fehlt auf dem Nachlaßkonto der Ausgleich der von dort abgegangenen Zahlungen und sein 1/3 Anteil am Nachlaßkonto ist dann geringer.

Er hat dann auch den Nachzahlungsbetrag gezahlt, sein 1/3 Anteil am Nachlaßkonto ist aber geringer als bei Variante 1.

Wo ist da der Denkfehler oder wie kann man die Zahlung der Nebenkostennachzahlung gerecht abwickeln, ohne das ein Geschwisterteil benachteiligt ist?

Fragende Grüsse und ich bin gespannt auf sachdienliche Antworten.

Recht, Erbschaft, Nebenkostenabrechnung
Sind diese Heizkostenverteiler-Ablesewerte fehlerhaft?

Hallo, Ich gehe grade meine Nebenkostenabrechnung durch und vergleiche sie mit der von letztem Jahr. Der Grund dafür ist eine enorm hohe Nachzahlung, welche anscheinend auf die Heizkosten zurückzuführen ist. ...allerdings sins die Heizkosten-Ablesewerte, also der eigentliche Verbrauch mehr als doppelt so hoch wie im Vorjahr und das kann nicht sein, da ich im aktuellen Abrechnungszeitraum weniger in meiner Wohnung war, als im Jahr davor.

Jetzt ist mir beim durchlesen etwas merkwürdiges aufgefallen. In der alten Abrechnung (2014-2015) wurden jeweils die alten Ablesewerte mit den neuen Ablesewerten verrechnet und die Differenz als verbrauch ermittelt. Z.b. Verteiler Küche (Alt2014) = 572,000 / (Neu2015) = 641,000 / Verbrauch = 69,000

Bei der Neuen Nebenkostenabrechnung ist es anders. Dort wird dann kein alter Ablesewert mehr verrechnet, sondern einfach der aktuelle Ablesewert als Verbrauch genommen. In der Abrechnung sieht das dann so aus: Verteiler Küche (Alt2015) = 0,000 / (Neu2016) = 537,000 / Verbrauch = 537,000

Müsste hier nicht eigentlich der alte wert verrechnet werden? ...demnach hätte ich nämlich weniger Verbraucht als im Vorjahr (siehe Ablesewert (Neu) 2015/2016)

Dieses Schema wird in allen Räumlichkeiten angewendet und das Ergebnis ist, das ich im Abrechnungszeitraum 2014-2015 einen Heizkostenverbrauch von 2.235,000 Einheiten habe. Im Abrechnungszeitraum 2015-2016 dann Heizkostenverbrauch mit 5.969,000 Einheiten.

Warum wird hier keine Differenz mit den Werten vom Vorjahr ermittelt, sonder einfach nu die Aktuellen werte zusammen gerechnet und als Verbrauch angegeben?

Die Heizkostenverteiler sind von der Firma TECHEM, welche auch die komplette Nebenkostenabrechnung erstellt. Ich gehe davon aus das die Werte über Funk abgelesen werden. Die Ganze Nebenkostenabrechnung ist Zwar Detailliert , aber ziemlich unverständlich kompliziert für jemanden der sich damit nicht wirklich auskennt.

Im Haus wohnen noch 2 weitere Parteien und das ganze wird natürlich aufgeteilt. Allerdings beschweren sich die Mieter unter mir (ich wohne im Dg) ebenfalls über viel zu hohe Heizkosten.

Wenn ich das richtig verstanden habe dann werden die Heizkostenanteile bei mir mit 87,13% berechnet. ...sieht auf der Nebenkostenabrechnung wie folgt aus: Heizkosten: ...Brennstoff = 87,13% ...weitere Heizungsbetriebskosten = 87,13% ...Zusatzkosten Heizung = 100%

Das ganze hier ist ein völlig verwirrendes Zahlenchaos, wo ich im Moment kaum den durchblick habe. ....meine frage ist , ob hier ein Fehler in der Abrechnung unterliegt ? ...und wenn ja , ob es sinn macht , das ganze mal prüfen zu lassen?

Ich hoffe mal das ich genug informationen angegeben habe.

Wohnung, Miete, Heizkosten, Mietrecht, Nebenkosten, Nebenkostenabrechnung, Verbrauch
Heizkostenabrechnung ohne Wärmemengenzähler / Wasserzähler?

Hallo,

big problem!

Großes Haus mit 3 geplanten Wohneinheiten. Mit in Summe ca 40 Heizkörpern.

Wohnung 1 hat Wasserzähler (zuminstet die möglichkeit diese zu installieren) Wohnung 2 hat keine Wasserzähler und auch keine echte (wirtschaftliche) Option diese zu installieren. Wohnung 3 hat keine Wasserzähler, aber ggf eine Option diese einzubauen ...

Wärememengenzähler für jede Wohnung gibt es NICHT .. und es ist wohl auch nicht möglich diese einzubauen ... es gibt nur EINEN Heizkreislauf ... .

Die Wohnung 1 soll vermeitet werden. Die Wohnung 2 ist vermeitet, aber die ABrechnunge wie auch immer diese erfolgt ist kein Problem (Familie ... aber nicht Eigentümer) Die WOhnung 3 istz aktuell unbewohnt und soll über die nächsten 3 Jahre sanniert und dann erst vermietet werden.

Problem ist, dass a) Messgeräte an jedem Heizkörper recht teuer werden und vor allem die Heizkörper der Wohnungen 2 und 3 über die nächsten 3 Jahre getauscht werden - was bedeutet, dass ich bei neuem Heizkörper jeweils die Geräte nochmal kaufen muss (wobei Wohnung 3 die nächsten 3 Jahre keine Heizkosten erzeugen wird) ... ZUDEM bringen die Geräte an den Heizkörpern nicht wirklich was nachdem wie ich das verstanden habe, da man wohl noch den Wasserverbrauch zugrundelegen muss pro Wohneinheit richtig? b) wegen fehlenden Wasseruhren auch der Wasserverbraucht nicht richtig abgerechnet werden kann ...

Was kann ich machen?!?

  • Soweit mir bekannt ist, darf ich nicht einfach "warm" vermieten und Heizung und Wasser pauschal abrechnen, sofern ich nicht möbliert vermiete ... richtig?

Oh Mist .. habe ich echt unschönes Problem an der Backe und hoffe ihr könnt mir helfen!

Danke vorab!!

Mietrecht, Heizkostenabrechnung, Nebenkostenabrechnung, Wärmemengenzähler
Plötzlich nach 7 Jahren will die ArGe Heiz- und Nebenkostenabrechnungen? Die habe ich aber nicht, da die Heiz- + Nebenkosten immer pauschal abgerechnet wurden?

Seit 2011 wohne ich in einer kleinen Dachgeschosswohnung. Der Hausbesitzer vermietet nur diese eine Wohnung und ist daher kein Profi im Vermieten. Um ehrlich zu sein, habe ich ihm damals beim Ausfüllen des Mietvertrages sogar geholfen. Mein Vermieter ist freundlich und hilfsbereit, hat seit meinem Einzug 2011 die Miete nicht erhöht und ist in schriftlichen Dingen nicht bewandert. Ich zahle seit Jahren 218 € Miete, dazu 45 € Heizkosten und 55 € Nebenkosten, letztere waren immer pauschal, da meine Wohnung auch über gar keinen eigenen Zähler verfügt. Sieben Jahre hat sich die ArGe daran nicht gestört, nun will sie plötzlich Heiz- und Nebenkostenabrechnungen für 2014 und 2015. Schon seit Wochen glaube ich an gezielte Schikane, da ich z.B. auch die Einkommensnachweise über meinen Mini-Job nun nachträglich für jeden einzelnen Monat nachreichen soll, obwohl die ihnen vorliegende Dezember-Abrechnung bereits alle Infos enthält, die einzelnen Monatsabrechnungen also gar keinen informellen Mehrwert haben. Das ist aber o.k., da ich alle Monatsabrechnungen aufbewahrt habe und nachreichen kann. Es vergeht kaum noch ein Tag, an dem ich keine Post von der ArGe bekomme ("Einladungen", Nachweis-Forderungen, an einer sinnlosen Maßnahme nehm ich schon teil).

Möglicherweise haben wir damals im Mietvertrag einen Fehler gemacht und die Pauschale nicht ausdrücklich vereinbart haben; die Formulare sind aber auch dem Normalbürger kaum verständlich. Was soll ich nun machen? Ich füge mal eine Seite aus dem Mietvertrag bei als Kopie. Vielleicht kann mir jemand sagen, wo der Fehler ist und was man eintragen muss, um klar zu vereinbaren, dass alles pauschal ist und keine NK- und HK-Abrechnung erfolgt. Oder ist das auch verboten? Ich find es link, dass gutmütige Vermieter schikaniert werden, während andere, von denen man oft hört, horrende Mieten verlangen und sich mit bürokratischem Aufwand die Finanzierung durch die ArGe sichern.

Mein Problem ist, was ich der ArGe nun vorlegen/angeben soll. Ich bin wirklich verzweifelt und auch wütend und wäre sehr froh, wenn mir jemand helfen könnte. mfg

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Arbeitslosengeld II, Nebenkostenabrechnung

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