Stromlieferant Kündigung: Bis wann Zähler ablesen?
Hallöchen,
ich habe bis zum 31.01 bei meinem Stromlieferanten gekündigt, wenn auch sehr kurzfristig. Am 08.2 erreichte mich ein Brief, dass ich den Zählerstand ablesen sollte. Das habe ich gemacht. Seit dem 21.01, wo ich den Zählerstand das letzte Mal abgelesen habe (also 10 Tage vor der Kündigung) bis zum 8.2 habe ich 220 KWh Strom verbraucht.
Mein alter Stromanbieter rechnet die 220 KMh allerdings vom 21.01 bis hin zum 31.01. Darf er das einfach bzw. habe ich die Verpflichtung gehabt, den Strom am 31.01 selbstständig abzulesen und zu übermitteln?
Danke
2 Antworten
Wichtig ist die Einhaltung der vom Versorger eingeräumten Kündigungsfrist. Es gilt für die Endabrechnung der Zählerstand des Tages, an welchem die Kündigungsfrist endet. Der ist dann am nächsten Tag dem Versorger mitzuteilen.
Bei einer Kündigung gilt der Ablesetag der am Ende der Kündigung steht, also der 31.Januar, dann müssen sie dort den restlichen Verbleib vom 21. Januar pauschal nach dem bisherigen Verbrauch berechnen. Das ist dann vollkommen richtig.