kleine Miete - hohe Nebenkostenabrechnung über 700 € - Irreführung?

Hey Leute!

Erst mal zu den Fakten... MIetpreis 400€ für 25 m². Miete: 290 + 70 NK + 40 Tiefgarage. Jetzt bekam ich die Nebenkostenabrechnung für 2011 über 700 €. Was ich rausgefunden habe: Mein Vormieter zahlte bereits 2010 über 500€ nach. Ich bin eingezogen und wurde nicht auf diese hohen Nebenkosten hingewiesen und der Vermieter hat auch nicht (nach den Berechnungen vom Vorjahr und Vormieter) die Nebenkosten angepasst und mich wieterhin nur 70 zahlen lassen... Jetzt kam die Abrechnung und wir befinden uns im November 2012. D.h. obwohl der Vermieter wusste dass sehr hohe Nebenkosten (von 840€ eingezahlten noch über 700€ zusätzlich, was über 80 Prozent sind) entstehen, hat er weder für 2011 noch für 2012 die Nebenkosten angepasst und deshalb jetzt diese hohe Nachzahlung auf einen Schlag, die mich Mitte 2013 dann wohl auch für 2012 erwarten wird... Erst jetzt hat er für den 1.1.2013 die NK üm 50€ erhöht..etwas spät nach 2 Jahren überhohe Nachzahlungen oder!?

Ist das erlaubt!? Ist das nicht Täuschung!? Ich mein mir wurde eine angeblich billigere Wohnung verkauft als sie am Ende tatsächlich ist!?

Bin dem Mieterbund beigetreten und habe nächste Woche einen Termin, bin aber am verzweifeln deshalb frage ich hier schon mal..Habe gehört es kann zu einem "Vergleich" kommen? Was heisst das?Bin STudentin und habe sicher keine 700€ auf der hohen Kante...-.-"

Würde mich über ernst gemeinte Antworten freuen, Danke

Vergleich, Mietrecht, Nebenkosten, Nebenkostenabrechnung, Täuschung, Versäumnis
Hausverwaltung weigert sich fehlerhafte Nebenkostenabrechnung zu korrigieren.

Hallo, ich war bis zum 31.07.2011 Eigentümerin einer Eigentumswohnung. Dann wurde die Wohnung verkauft. Bis zum 30.04.2011 war die Wohnung vermietet. Vom 01.05.2011 bis 31.07.2011 stand die Wohnung leer. Nun (also am 12.10.2012 und eine Korrektur wegen Fehler am 24.10.2012) bekam ich von der Hausverwaltung die Nebenkostenabrechnung für 2011. Darin wurden 2 Personen bis zum 31.07.2011 berechnet, obwohl die -wohnung ab dem 01.05.2011 leer stand. Ich schrieb die Hausverwaltung an und bat um eine neue Abrechnung. Die Hausverwaltung weigert sich aber, da die Eigentümerversammlung am 30.10.2012 diese Abrechnung beschlossen hat. Ich als ehemaliger Eigentümer war zu dieser Versammlung natürlich nicht eingeladen und konnte somit auch dort keine Einwände vorbringen. Die Hausverwaltung fordert nun Geld von mir, obwohl ich eigentlich Geld zu bekommen hätte. Was kann ich als ehemaliger Eigentümer tun, wenn die Abrechnung (wahrscheinlich auch von dem neuen Eigentümer) beschlossen wurde? Die Hausverwaltung wirft mir vor, dass ich die Personenzahl damals nicht bekanntgegeben habe. Das stimmt nicht, denn ich habe damals der -Hausverwaltung den Auszug meiner Mieter mitgeteilt. Wer muß denn nun für die Hausgelder aufkommen. Kann ich die Hausverwaltung in Regress nehmen oder muß die WEG für den Fehler der Hausverwaltung aufkommen, da diese ja den Beschluss gefasst hat?

Immobilien, Hausverwaltung, Nebenkostenabrechnung, hausgeld
Kellerraum als Wohnraum -> Auswirkungen auf Nebenkosten

Guten Tag,

kurze Schilderung: Wir wohnen zur Miete mit einer weiteren Mietparte in einem 2-Familienhaus, andere Mietpartei im EG, wir 1.OG+DG (Maisonette). Die Betriebs- und Nebenkostenabrechnung für 2011 hatte ich bereits bestätigt und bekam eine Woche später eine "geänderte BNK-Abrechnung" zugesandt. Hintergrund: Die andere Mietpartei hat anwaltlich durchgesetzt, dass im Kellergeschoß befindliche Räumlichkeiten (zwei ausschließlich durch sie genutzte, seperat zugängliche, hintereinander liegende Räume, ein Hobbyraum und ein Gästezimmer), nicht mehr als Wohnraum auf ihrer Abrechnung aufgeführt werden. Diese beiden Räume sind ihrer Nutzung nach also eindeutig der Wohnung im EG zuzuordnen, was baulich durch die vorherigen Eigentümer (war zuvor eine Eigentumswohnung) auch so konzepiert ist. Heizung, Strom und Wasser läuft über die Zähler der Wohnung im EG.

Folgender Umstand ergibt sich nun aber: Durch das Herausrechnen der Kellerräume aus der Gesamtwohnfläche im Haus (vorher gesamt 240 m² - andere Mietpartei 121 m² - und wir 119 m², zu jetzt gesamt 214 m² - andere Mietpartei 95 m² - und wir 119 m²) haben wir plötzlich finanzielle Nachteile bei der zurückliegenden Abrechnungsperiode (geringere Rückerstattung) wie auch in der Zukunft (höhere monatl. NK). Alle Kosten die sich über den Anteil der Wohnfläche an der Gesamtwohnfläche errechnen, haben sich für uns erhöht.

Frage dazu: Muss ich das so akzeptieren oder habe ich Möglichkeiten des Rechts auf meiner Seite?

Dank im Voraus Herr Ahnungslos

Mietrecht, Nebenkostenabrechnung, Wohnraum
Brunata Metrona - Abrechnung..

Hallo ihr lieben, ich bzw mein Freund hat da ein kleines Problem oder eher ein großes. Er hat seine heiz- und warmwasser abrechnung bekommen..

Er muss für ein Jahr 1400 euro zahlen also jetzt noch 600 euro nachzahlen. Beim ablesen waren sein Vater und ich mit in der wohnung das ist meines erachtens soweit korrekt gelaufen allerdings ist sein verbrauch in den räumen absolut nicht nachvollziehbar so ist z.B. im schlafzimmer mehr verbrauch als im wohnzimmer oder im Bad. Er ist so ziemlich den ganzen tag arbeiten und wohnt jetzt ziemlich genau ein Jahr hier. Ist also sogut wie nie zuhause und auch nicht derartig verschwenderisch. Seine Nachbarin hat die Wohnung neben ihm gemietet ist Ausendienstangestellte und wirklich nie zuhause wenn man sie sieht kommt sie abends um 10und fährt um 7 wieder los. und trotzdem muss auch sie über 400 Euro nachzahlen. Jetzt ist meine Frage ob das alles stimmig ist da es uns nicht sonderlich richtig vorkommt.

Im internet haben wir schon viel über Probleme und "dubiose" Nachzahlungen von Brunata gelesen und auch so reden viele von abzocke. Kann jemand von euch erfahrungen schildern oder ratschläge geben ? was für ein verbauch ist für einen alleinstehenden Mann (23) normal? Ich danke für hilfreiche antworten An die Zähler kommt er nicht dran , die sind im Keller des Vermieters der unten im Haus wohnt.Seine wohnfläche sind ca 60m² schlaf und wohnzimmer , bad ,küche und flur

Recht, Mieterschutz, Nebenkostenabrechnung
Warum läuft Gaszähler weiter, obwohl Heizungen die über d. Zähler laufen ausgeschaltet sind?

Da unser Vermieter eine Gasrechnung für 13 Tage (ca. 300€) nicht erklären kann o. will haben wir zwar nun den Rechtsweg eingeschaltet. Bei der Stadtwerke hatte ich die Info bekommen, dass an meiner Wohnadresse nur die Vermieterin mit 130 qm und ich mit 65 qm gemeldet sei. Die Nachbarn sind dort weder namentlich noch mit den restlichen 65 qm dort aufgeführt, da eine Wohnung als Leerstand vermerkt ist. Vermieterin war sauer als ich sie daraufhin zur Rede stelltte, sie sagte Stadtwerke darf meine privaten Auskünfte nicht weitergeben und ausserdem hat das dich nicht zu interessieren. Trotz mehrmaliger Aufforderung, legt mir die Vermieterin keine Quittungen der Abschlagzahlungen der Nachbarn vor. Denn die Nachbarn sind sehr gute dicke Freunde von Vermieterin.

Mir zerbricht es irgendwie den Kopf, warum will die keine Unterlagen vorzeigen. Sie sagt lediglich, sie hätte in der Vergangenheit auch viel zu viel an die Stadtwerke gezahlt. Das kann aber keine Begründung für die Gasrechnung in Höhe von €300 für 13 Tage sein.

WAS BEDEUTET ES GENAU; WENN EIN GASZÄHLER WEITERLÄUFT; OBWOHL ALLE HEIZUNGEN AUS SIND?

WAS HAT ES AUF SICH; WENN DIE HEIZUNG **NUR**** IM WOHNZIMMER ( NACHDEM AM VORTAG DER INSTALLATEUR DER VERMIETERIN IM KELLER WAR) URPLÖTZLICH ANFÄNGT ZU HEIZEN; OBWOHL GANZ AUSGESTELLT?

Vielleicht hat Jemand von euch schon einmal in so einer Situation gesteckt, es ist nervenzerreissend :(

Mietrecht, Nebenkostenabrechnung
Heizkosten zweimal hintereinander schätzen lassen - Große Überraschung bei der Abrechnung!

Ich habe eine Frage bzgl. meiner Heizkostenabrechnung. Leider war es der Fall, dass die Heizkosten für meine Nebenkostenabrechnung im Jahr 2010 und 2011 abgeschätzt werden mussten. Normalerweise werden in unserem Mietshaus jährlich im Dezember Heizkostenverteiler (Röhrchen) abgelesen und erneuert. Der letzte gemessene Wert wurde somit im Dez. 2009 vorgenommen. Für das Jahr 2010 hat die Ablesefirma den geschätzten Betrag aus dem gemessenen Vorjahreswert gebildet. Soweit so gut. Für das Jahr 2011 hat die Ablesefirma jedoch den Betrag aus dem Flächenanteil meiner Wohnung gebildet. Mir wurde am Telefon erklärt, dass es ein gemittelter Wert aus allen Wohnungsverbräuchen im Mietshaus wäre. Laut Gesetz wäre man ab zweimal hintereinander folgenden Verbrauchsabschätzungen dazu verpflichtet!? Das bedeutet für mich, da ich mit die kleinste Wohnung habe, meine Heizkosten haben sich um 60% erhöht ohne eigentlich mehr verbraucht zu haben. Soweit auch noch okay, da ich davon ausgegangen bin, sobald im Dezember 2012 wieder die Heizkosten per Heizkostenverteiler gemessen werden, der verbrauchte Wert über die letzten drei Jahre gemittelt wird. Das würde bedeuten dass die Mehrkosten aus dem Jahr 2011 mir im Jahr 2012 gutgeschrieben werden. Die gute Frau der Ablesefirma hat mir aber jetzt erklärt, dass die Abrechnungen für die letzten beiden Jahre 2010 und 2011 abgeschlossen wären und eine Gutschrift aufgrund ‚falsch‘ abgeschätztem Wert nicht stattfindet. Der Grund wäre wohl dass diese Röhrchen lediglich zur Messung einer Heizperiode hergenommen werden könnte. Ein Mittelwert über drei Jahre, wäre nicht möglich. Ich kenne mich leider nicht damit aus ob dies der Wahrheit entspricht. Es wäre klasse wenn jemand Licht ins Dunkle bringen könnte. Vielen Dank!

Heizkosten, Heizung, Abrechnung, Nebenkostenabrechnung
Heizkosten im Vergleich zu anderen Wohnungen im Haus extrem höher.

Hallo zusammen,

wir haben vor kurzem unsere Nebenkostenabrechnung bekommen und uns wurde eine deftige Nachzahlung veranschlagt. Grund dafür sind die Heizkosten. Es handelt sich dabei um eine teilweise sanierte Altbauwohnung (Fenster sind z.B. erst 3 Jahre alt).

Unsere Heizkosten betragen laut Abrechnung im Zeitraum von einem Jahr 1670 € bei einer Wohnfläche von etwa 100qm. Unsere Heizung war allerdings fast immer ausgeschaltet! Natürlich weiß ich, dass Heizungen Temperaturfühler haben und auch ausgeschaltet im Winter heizen, wenn die Außentemperatur zu kühl ist. Skeptisch wurde ich erst, als wir bei den Nachbarn nachfragten. Unsere direkten Nachbarn im gleicehn Stock: 530 € Heizkosten auf 50qm. Ein Stockwerk weiter oben: 930 € auf 84qm. Eine weitere Wohnung: 540 € auf 36qm, 312 € auf 25 qm, 594@ auf 66qm. Das sind alles Werte um die 10 € / qm. Wir haben 16,7 € / qm obwohl unsere Heizung ausgeschalten ist. Wie kann das sein??

Einziger vergleichbarer Wert: Im Erdgeschoss unter unserer Wohnung befindet sich eine Versicherung, die etwa 2400 € auf etwa 150qm zahlt. Wir hatten schon immer den Verdacht, dass diese sehr viel heizt, da es bei uns gerade im Frühjahr extrem warm in der Wohnung ist und diese Wärme irgendwie aus dem Boden heraufzieht.

Meine Frage ist nun deshalb: Ich habe keinen Plan, wie so ein Heizungssystem im ganzen Haus funktioniert. Kann es sein, dass wir aufgrund des Heizkreislaufes einen höheren Verbrauch haben, weil die Räume unter uns ihre Heizung extrem hoch stellen? Wenn ja: Kann man etwas dagegen unternehmen?

Ich fühle mich wirklich ein wenig verarscht und kann nicht verstehen, warum wir 50% höhere Heizkosten haben, als jede andere Privatwohnung in diesem Haus!

Viele Grüße!

Mietwohnung, Heizkosten, Mietrecht, Heizung, Nebenkosten, Nebenkostenabrechnung
Nebenkostenabrechnung - Problem: eine Ölheizung für zwei Häuser

Umrüstung von Öl- auf Gasheizung Auf einem Grundstück stehen zwei Häuser. In dem einen Haus befindet sich eine Ölheizung, die beide Häuser mit Wärme und Warmwasser versorgt. Der Heizungsverbrauch in beiden Häusern ist sehr sehr unterschiedlich.Wie kann am sinnvollsten eine separate Versorgung vorgenommen werden? Das Ablesen über Erfassungsröhrchen an allen Heizkörpern und einer Umlage von 30 % für die qm und 70 % über den Verbrauch kommt auch nicht in Frage, weil das eine Haus die untere Etage mit einem Kachelofen erwärmt. Außerdem steht im Mietvertrag: Schlüssel 50:50. Am gerechtesten wäre eigentlich 100 % nach Verbrauch - geht das???Welche wirtschaftlich günstigen Möglichkeiten der separaten Bereitstellung und Erfassung gibt es? Zusätzlicher Ölbrenner und separater Öltank? Gaskombigerät für eines der Häuser? Gas liegt bereits in der Straße. Könnten dabei die bestehenden Heißkörper weiter benutzt werden? Mit welchen Kosten ist für ein Gaskombigerät für Wärme und Heißwasser ist zu rechnen? Welche Kosten entstehen, wenn die Heizkörper von Öl auf Gas umgestellt werden? Damit wäre eine separate Erfassung der verbrauchten Energie pro Haus gegeben. Kann dann der Mieter aufgefordert werden, Gas beim Lieferanten selbst anzumelden (so wie das auch beim Strom geschieht)? Oder kann das Mietshaus auch komplett die Kosten für Öl direkt selbst tragen, wenn das Eigentümerhaus auf Gas umstellt? Dazu ergänzen muss ich noch, dass im Mietvertrag standardmäßig steht, dass nach qm – Verteilerschlüssel 50:50 bzw. Personen abgerechnet wird. Freue mich über kompetente Rückmeldungen. - Vielen Dank.

Mietvertrag, Gasheizung, Nebenkosten, Nebenkostenabrechnung
Wie lange muß ich rückwirkend der ARGE die Nebenkostenabrechnung vorlegen, gibt es eine Verjährung?

Seit nunmehr ca. 18 Monaten werde ich immer wieder von der Arge aufgefordert rückwirkend die Nebenkostenabrechnung der vergangenen Jahre (von 2004-2011) vorzulegen. Soweit es mir möglich war bin ich dem auch nachgekommen. Von einer Gutschrift im vergangenen Jahr wurde ich zur Rückzahlung aufgefordert. Käme ich dem nicht nach, würde mir die Zahlung für die Unterkunft verweigert, so die Androhung. Also habe ich notgedrungen das Geld zurückerstattet, mir aber die Gutschrift vom Vermieter ausbezahlen lassen. Schließlich habe ich ja Heizkosten eingespart.

Nun will aber die Arge erneut Unterlagen von 2005 u. 2006. Mit der Androhung der verpflichtenden Mitwirkung usw...

Meine konkrete Frage:** *"Inwieweit bin ich verpflichtet Nebenkostenabrechnungen rückwirkend der ARGE vorzulegen?"*** Gibt es da eine Verjährungsfrist? Wäre da die ARGE nicht verpflichtet gewesen, wenn sie Überprüfungen anstellen will, schon früher die Vorlage der Unterlagen anzufordern?

Bei der aktuellen Nebenkostenabrechnung fehlt dieses Jahr genau der Betrag den ich zurückerstatten mußte, weil ja in der Vergangenheit die Energiekosten gestiegen sind.

Genau das hatte ich der ARGE angekündigt und wollte den Betrag auf dem Konto des Vermieters belassen, damit er im kommenden Zeitraum gegengerechnet werden kann. Von der ARGE bekam ich dazu, wie erwartet keine Antwort.

Nun muß ich einen Antrag zum Ausgleich des in diesem Jahr fehlenden Bertags stellen und komme mir wie ein Bettler und Idiot vor. Hätte ich doch nur keine Heizkosten eingespart!!!

Obwohl die ARGE ja die Energiekostenlage kennt wird so verfahren. Ich halte das für sehr kontraproduktiv.

Ich würde mich freuen, wenn ich zu diesem Problem einen verwertbaren Ratschlag und Aufklärung zur Rechtswirkung bekäme.

MfG. Rainer02

ARGE, Nebenkostenabrechnung, rückwirkend

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