Hallo,

Ich wohne in einen Mehrfamilienhaus mit einer Gastätte im EG.

Unsere Nebenkosten werden nach m2 vom Vermieter abgerechnet.

zb. Meine Wohnung mit 50m2 + Balkon 9m2 : 2 = 54,5m2 die abgerechnet werden.

Nun ist es so, dass im EG jemand eine Gastätte mit 130m2 betreibt.

Zu den 130m2 gehört ein Innenhof, der als Biergarten betrieben wird und nur vom Pächter der Gaststätte genutzt werden darf.

Muss dieser Biergarten (wie auch der Balkon) mit in die Nebenkostenabrechnung fließen, oder nicht?

Vielen Dank