Hallo,

wir haben in unserer Wohnung (EG) einen Heizkamin installiert. Können wir die Kosten für Brennholz anteilig auf die Mieter (im DG) umlegen?

Die Heizleistung des Kamin müsste ja unseren Bedarf an Heizöl verringern, was wiederum den Gesamtverbrauch beeinflusst.

Anmerkung: Die Umlage der Heizölkosten erfolgt nach m² (es sind keine separaten Zähler verbaut).