Ich habe bis Juli 2015 in einer WG gewohnt und hatte einen Untermietvertrag mit meinem Mitbewohner. Er war der Hauptmieter für die gesamte Wohnung und hatte neben mir noch einen weiteren Untermieter in der WG.

Kürzlich erhielt ich die Forderung einer Nebenkosten-Nachzahlung für das Jahr 2015. In dieser verlangt er, dass ich meinen Anteil über die 7 Monate, welche ich im Jahr 2015 noch da gewohnt habe (ca. 200€) innerhalb von 4 Wochen zahle, sonst würde er den Fall an ein privates Inkassounternehmen weiterleiten.

Inzwischen habe ich erfahren, dass bei einem normalen Mietvertrag, der Vermieter maximal 12 Monate nach Ende des Abrechnungsjahres eine Nebenkostenforderung stellen darf. Er hätte mir die Forderung also bis spätestens 31.12.2016 zukommen lassen müssen.

Gilt diese Regelung auch in einem Untermietverhältnis?