Kann ich den Schmutzwasserverbrauch nach dem aktuellen Frischwasserverbrauch (Abrechnungszeitraum 22.03.2016 - 21.03-2017; 441 qbm) mit dem Hebesatz der Grundbesitzabgaben (Jahresbescheid 01.01.2016 - 31.12.2016; Hebesatz 2,87 €) ansetzen ? In dem Bescheid der Grundbesitzabgaben steht ja der Schmutzwasserverbrauch aus dem Zeitraum 2015-2016 drin; 379 qbm, da waren es aber weniger Mieter, also geringerer Verbrauch. Diese 379 cbm erscheinen erst im Jahresbescheid für 2017, hier aber schon ein Hebesatz von 3,01€ ( oder muss ich den nehmen ?)

Würde man immer mit den "alten Werten" lt. Jahresbescheid Grundbesitzabgaben rechen, würden ja dann bei Mieterwechsel, z.B. 2018 auf wieder weniger Mieter diese sonst den höheren Verbrauch aus dem Vorjahr auferlegt bekommen.

Da wir einen Mieterwechsel haben, geht es nicht, mit der Abrechnung für die Zeit vom 01.04.2016 bis 31.03.2017 bis Anfang nächsten Jahre zu warten, sprich bis der neue Jahresbescheid kommt.


Also, welche Abwassermenge kann/muss ich berechen und mit welchem Hebesatz ?


Ich danke vorab für eure Unterstützung !