Die Erbengemeinschaft besteht aus drei Geschwistern zu je 1/3. Zum Nachlaß gehört das elterliche 2 F-Haus. Die ehemals elterliche Wohnung steht leer. Die andere wir von einem Bruder bewohnt.

Der Bruder hat sich gegenüber den anderen beiden Geschwistern verpflichtet, Verbrauchskosten nach dem Erbfall alleine zu tragen (Vorher trug er sie anteilig).

Die Nebenkosten werden vom Nachlaßgirokonto gezahlt. Der Bruder leistet eine monatliche (geringere) Abschlagszahlung auf das Nachlaßgirokonto.

Die Nebenkostenabrechnung berücksichtigt, das der Bruder nach dem Erbfall anfallende Verbrauchskosten alleine und die übrigen Nebenkosten wie bisher trägt.

Jetzt kommt der Punkt, bei dem ich einen Knoten im Gehirn habe.

Variante 1

Überweist er diese Nachzahlung auf die Nachlaß-Girokonto erhält er doch über die spätere Aufteilung dieses Kontos 1/3 der von ihm zu tragenden Kosten zurück.

Er hat zwar den Nachzahlungsbetrag gezahlt, erhält aber praktisch 1/3 der Kosten zurück.

Variante 2

Überweist er diese Nachzahlung hälftig an die anderen beiden Geschwister, fehlt auf dem Nachlaßkonto der Ausgleich der von dort abgegangenen Zahlungen und sein 1/3 Anteil am Nachlaßkonto ist dann geringer.

Er hat dann auch den Nachzahlungsbetrag gezahlt, sein 1/3 Anteil am Nachlaßkonto ist aber geringer als bei Variante 1.

Wo ist da der Denkfehler oder wie kann man die Zahlung der Nebenkostennachzahlung gerecht abwickeln, ohne das ein Geschwisterteil benachteiligt ist?

Fragende Grüsse und ich bin gespannt auf sachdienliche Antworten.