Nebenkostenabrechnung - Grundsteuer doppelt berechnet, Vermieter schickt Schreiben ungelesen zurück?

Hallo,

ich habe schon längere Zeit mit meinem Vermieter. Auslöser war, dass meine Nebenkostenabrechnung im Juni bereits erstellt wurde, der Vermieter mir sie aber nicht aushändigen wollte, weil ich eine Rückzahlung von (lt. ihm) 280 €) bekommen hätte. Zwischenzeitlich flatterte eine nicht rechtswirksame Mieterhöhung (nicht fristgerecht, ohne Zustimmungsverlangen, ohne Angaben zu Mietspiegel,...) ins Haus. Da es hier "nur" um 30 € geht, zahle ich diese aktuell unter Vorbehalt. Eigentlich hoffte ich damit auf Ruhe. Nun habe ich endlich die Nebenkostenabrechnung mit einem Guthaben von 380 € erhalten. Diese enthält einen offensichtlichen Fehler. Obwohl die Grundsteuer schon in der Abrechnung aufgeführt wird (Betriebskosten), zieht er den Betrag in einem Anschreiben nochmal von einem Erstattungsbetrag ab. In der Abrechnung aufgeührt sind 75,93 €, händisch zieht er nochmal den Betrag von 75,52 € ab. Das war auch schon 2014 so, allerdings wurde da die Grundsteuer noch nicht in der Abrechnung aufgeführt. Nun habe ich dem Vermieter einen Brief geschrieben, dass ich diesen Betrag von 75,52 € von der Januarmietzahlung in Abzug bringen werde. Allerdings hat mir der Vermeiter diesen Brief nun wieder (wahrscheinlich) ungeöffnet in den Briefkasten geschmissen. Kann ich trotzdem den Betrag in Abzug bringen? Ehrlich gesagt habe ich keine Lust mehr, wieder auf mein Recht zu verzichten, wo ich dem Vermieter eigentlich mit meiner freiwillig erhöhten Mietzahlung entgegen komme.

Danke für hilfreiche Antworten!

Vermieter, Nebenkostenabrechnung
Thermostat defekt, Nebenkosten zu hoch?

Wir haben im Juli unsere Nebenkostenabrechnung erhalten und vor allem der Posten Heizkosten ist sehr hoch. Wir sind ein 2-Personenhaushalt, beide berufstätig und privat auch aktiv, sodass wir die Heizung sehr oft auf Stufe 1 haben, da wir nicht oft zu Hause sind. Ansonsten auf 2,5. Nun hatten wir für das Jahr 2015 einen Verbrauch im Wohnzimmer von knapp 5700. Zum Vergleich: Unsere unteren Nachbarn (identische Wohnung, auch 2 Personen, jedoch Rentner und sehr oft zu Hause, laut eigenen Angaben immer auf Stufe 2,5) haben einen Verbrauch von etwa 1200. Mir erscheint es sehr sehr abwegig, dass wir so hoch liegen.

Nun haben wir das Heizverhalten in der letzten Woche beobachtet. Auf Stufe 2 ist die Heizung kalt, der Verbrauch läuft jedoch weiter. Auf 2,1 fängt die Heizung an zu heizen. Das bedeutet, wenn wir im Winter in der früh um 6h in die Arbeit gehen und die Heizung auf 1 schalten, kühlt die Wohnung stark ab, da sie gar nicht heizt. Im Bad ist die Heizung übrigens warm wenn ich auf Stufe 2 drehe.

Meine Vermutung ist, dass mit der Heizanlage etwas nicht stimmt bzw. das Thermostat nicht richtig funktioniert. Der Bauverein würde den Auftrag übernehmen, jedoch müssten wir die Kosten übernehmen, wenn sich kein Defekt bestätigt.

Kann ein Fachmann auf Anhieb anhand der Schilderung erkennen, ob was kaputt sein könnte. Mir geht es in erster Linie das Geld. Alle Bewohner bekommen eine Rückerstattung. Nur wir zahlen nach. Das ist mehr als seltsam. Ich glaub wir beheizen das Haus mit und haben selbst nix davon :-(

Heizung, Nebenkostenabrechnung, Thermostat
Sind die erhöungen der Pacht und Nebenkosten rechtens?

Hallo Es geht um die Nebenkostenabrechnung eines Campingplatzes. Ich bin seit ca. 15 Jahren Mieter eines Dauercampingplatzes. Die Nebenkosten wurden bisher immer pauschal mit 250€ pro Platz berechnet. Pro Platz 1-2 Personen, für jede weitere Person 40 €. Für Personen, die das ganze Jahr (ist rechtlich möglich) über da wohnen 100 € zuzüglich. Detaillierte Abrechnung folgte immer das Jahr darauf. Da der Campingplatzbetreiber vor 3,5 Jahren insolvent wurde, übernahm ein Insolvenzverwalter den Platz. Die Nebenkostenabrechnung erfolgte weiterhin nach dem gleichen Muster. Vor 1,5 Jahren übernahm nun ein neuer Betreiber den Platz. Er erhöhte nun auch als erstes die Jahrespacht um 18%. Jetzt erst bekamen wir nun Rückwirkend für 1,5 Jahre eine Nebenkostenabrechnung. Die Aufteilung der Nebenkosten erfolgt nun nicht mehr nach der Anzahl Personen, sondern nach der Größe des Platzes. Die Plätze liegen zwischen 120 und 240 m². Ist das überhaupt rückwirkend rechtlich korrekt, Und welche Nebenkosten dürfen überhaupt auf die Mieter von Campingplätzen umgesetzt werden. Es sind in der neuen Abrechnung viel mehr Posten enthalten als vorher. Da unser Platz 240 m² groß ist, verdoppeln sich die Nebenkosten um ca. 100 %. Gibt es da irgendwelche Grenzen wie im Mietrecht? Oder kann der Eigentümer machen was er will. Verlassen können wir den Platz alle nicht. Wir haben uns fest eingerichtet und bei den Nebenkosten finden wir keinen Nachmieter. Im Voraus vielen Dank für die Antworten. Teucher

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Camping, Nebenkostenabrechnung
Ablesen der Wasseruhren und Heizung Pflicht?

Liebe Community, ich brauche mal wieder hilfreiche Antworten. Ich wohne privat in einer Einliegerwohnung. Es wohnten hier 3 Parteien. In einer Wohnung wohnte der Vermieter. Im erstem Jahr wurden die Wasseruhren und die Heizungszähler abgelesen. Danach kam die Abrechnung und es gab für uns alle eine Nachzahlung und kleine Mieterhöhung. Im zweitem Jahr wurde es auch abgelesen aber der Vermieter schaffte es bis zum seinem Auszug nicht eine Abrechnung zu erstellen. Er hatte finanzielle Probleme. Ich wusste aber von Ihm, dass wir Geld zurück bekommen mussten weil er von den Stadtwerken ein Guthaben von knapp 500 Euro hatte. Im drittem Jahr wurde auch abgelesen und er machte auch keine Abrechnung. In der Zeit also 2015 wurde eine Wohnung frei. Wegen der finanzielen Probleme des Vermieters wurde das Haus im September verkauft und ich wurde als mieterin der Einliegerwohnung übernommen. Die neuen Vermieter - ein Paar anfang dreissig sprachen über neuen Mietvertrag eine Zeitlang aber dann nicht mehr. Ich habe mich beim Mieterbund schlau gemacht und wußte, dass ich keinen neuen Mietvertrag unterschreiben muss. Nun kam es zur Jahresende und zum Neujahr und es kam keine Firma zum ablesen!!! Die neuen Vermieter erkärten mir , dass der alte Vermieter der Firma gekündigt hat. Der alte Vermieter hat mir das bestätigt. Er hatte angeblich die neuen Besitzer 2-3 mal gefragt ob Sie die Firma in Anspruch nehmen wollen aber die hatten drauf nicht reagiert und deswegen hat er der Ablesefirma gekündigt. Nach dem Auszug des alten Vermieters habe ich dann auf die Hand 200Euro rückzahlung für 2014 (ohne Abrechnug) sooowie die Kaution erhalten. Meine Miete für eine 66 qm mit Terasse kostet mich 458 Euro....ich weiss...es ist günstig. Nun as wesentliche! Mein Gefühl sagt mir. dass die Vermieter auch beim nächsten mal die Ablesefirma nicht bestellen werden. Reden mit denen ist nicht einfach....es könnten meine Kinder sein!! Habe ich ein Recht dazu, das alles korrekt abgelesen wird? Ich habe zwar einen Termin beim Mieterbund vereinbart aber es dauert und die Sache belastet mich sehr.

Nebenkostenabrechnung
Geldgieriger Vermieter stellt schwarz eingestellte Putzfrau in Nebenkosten als Eigenleistung in Rechnung?

Hallo ihr Lieben,

seit nunmehr über einem Jahr ärgere ich mich mit meinem Ex-Vermieter

Er fordert für Abrechnung 2015 erst 7€/Std zu 34 Wochen für Treppenhausreinigung 238€. Nach Bitte zur Korrektur (sehr fehlerhafte Abrechnung- Heizung einfach bis Dezember abgerechnet, Müll einfach für ein Jahr statt 5 Monate berechnet, die Personenzahl statt durch 6 durch 5 geteilt - er wollte für 5 Monate noch 100€ von uns!!!) sendet er korrigierte Abrechnung mit 14€/Std zu 10 Wochen - natürlich mit Text "Eigenleistung" da ich eine Rechnung angefordert habe. Ich weiß aber, dass er eine Putzfrau angestellt hat.. schwarz.... Zudem behauptet er, dass man für die Reinigung peine ganze Stunde benötigt. Es handelt sich hierbei um eine HolzPendeltreppe von 2 Etagen mit ca. 40 Stufen..

Ich war bei der Übergabe so dämlich und habe unterschrieben dass ich selten geputzt habe. Ich glaubte an das bischen (nichtvorhandene) menschliche in ihm.

Schon komisch, dass seine Beträge der Reinigung immer so angepasst sind, dass er auf 0 rauskommt. Nach der Korrektur bleibt nämlich nur noch die Restkaution von 200€ übrig, genauso dass er uns nichts von seinem Geld zurück zahlen muss.

Leider habe ich keine Rechtschutzversicherung und bin auch in keinem Mieterverein...

Ich hoffe auf gute Antworten und sende liebe Grüße

Miete, Betrug, Mieter, Vermieter, Nebenkosten, Nebenkostenabrechnung
Wie funktioniert ein Heizkörperzähler und kann es zu Abweichungen der Messung kommen?

Einen schönen guten Abend an alle :)

Ich würde gern wissen, wie Heizkörperzähler funktionieren und ob es zu einer verfälschten Abrechnung kommen kann, wenn die Heizung nicht so funktioniert, wie sie soll.

Folgendes ist passiert: Im Winter Anfang und Ende 2015 hat die Heizung nicht richtig funktioniert. Sie hat entweder gar nicht funktioniert oder war immer nur bis zur Hälfte warm, also so ziemlich genau bis kurz nach dem Heizkörperzähler (ISTA). Mein Vermieter hat gesagt, dass immer wieder Wasser fehlt und durch den fehlenden Druck, das warme Wasser nicht komplett bei mir im Dachgeschoss ankommt.

Da jetzt nur die Hälfte jedes einzelnen Heizkörpers Wärme abgab, musste ich die Heizung allgemein höher stellen, wie sonst, da es sonst einfach nicht warm wurde und ich hab die Vermutung, dass der Zähler diese `mehr Wärme´ registriert hat, weil bis zum Zähler die Heizung ja warm war... nur der Rest danach eben nicht.

Wie oder was genau misst der Zähler und kann es möglich sein, dass er den `mehr Verbrauch´ gemessen hat, obwohl nur die Hälfte der Heizung warm war. Weil ich war doch sehr schockiert, als ich meine Nebenkostenabrechnung gesehen hab und wie viel ich angeblich verbraucht haben soll...

Ich hoffe, ich konnte den Sachverhalt verständlich schildern.

Danke schon mal und ich wünsch euch was :)

Heizung, Abrechnung, Nebenkostenabrechnung, ista
Widerspruch gegen Nebenkostenabrechnung - Was kann ich bei einer solchen Antwort tun?

Liebe Community,

Dies ist nun meine dritte Frage, welche meine Nebenkostenabrechnung zum Thema hat. Ich habe mittlerweile Widerspruch eingelegt. Wer sich vorab informieren will, was vorher so passiert ist, hier meine letzte Frage: https://www.gutefrage.net/frage/heizkosten-in-der-nebenkostenabrechnung-zu-hoch?foundIn=user-profile-question-listing

Die Nebenkostenabrechnung, um die es geht, findet ihr unter diesem Link: https://www.dropbox.com/s/6g7tbgqu2nh90op/Nebenkostenabrechnung.pdf?dl=0 Ich fasse nun aber nochmal kurz die Erkenntnisse zusammen, die im Laufe der Zeit gesammelt wurden:

  1. Die eingekaufte Energie in Form von Erdgas betrug im vergangenen Jahr insgesamt 24657 kWh. Die Wärmezähler in den drei Mietparteien zählten aber laut Abrechnung nur 8541,2 kWh. Das entspricht einem Jahresnutzungsgrad von 35%. Recherchen ergaben, dass selbst ältere Heizungen einen Wert von 65% erreichen sollten. Weshalb das nicht der Fall ist, kann drei Gründe haben: Es wurde falsch abgelesen, die Heizung ist in einem schlechten Zustand oder die Zähler sind nicht geeicht.
  2. Letzteres ist durchaus denkbar. Wärmezähler müssen alle 5 Jahre gewechselt werden. Dies ist diesen Sommer auch geschehen. Trotzdem hatte der alte Zähler über 50000 kWh (siehe Abrechnung) auf dem Buckel, und das allein für meine Wohnung. Bedenkt man, dass das gesamte Haus nur 8500 kWh in einem Jahr verbraucht hat, scheinen das weit mehr als 5 Jahre gewesen zu sein.
  3. Die Nebenkostenabrechnung weist die Miete eines WWZ aus, was eigentlich nur als Warmwasserzähler gedeutet werden kann. Allerdings wird die Warmwasseraufbereitung nicht getrennt erfasst. Das System ist aber auch so angelegt, dass der Wärmezähler auch die Energie, die für die Warmwasseraufbereitung benötigt wird, mitzählt.
  4. Uns wird eine Zeit vom 01.12.15-30.04.16 abrechnet, obwohl unser Mietverhältnis auf dem Papier erst am 01.01.16 beginnt.

Die Summe der Ungereimtheiten hatten mich veranlasst, Widerspruch einzulegen. Ich habe mein Schreiben hier als Bild hochgeladen. Darin habe ich diese Dinge angesprochen. Desweiteren habe ich um eine technische Dokumentation gebeten. Ein User hier machte mich darauf aufmerksam, dass ich diese anfordern kann und dass daraus hervorgeht, ob die Zähler ordnungsgemäß gewechselt wurden.

Nun habe ich heute die Antwort des Vermieters erhalten (siehe Bilder). Der reagiert schon fast beleidigt und schlägt zurück und wirft uns vor, schon vor dem Beginn des Mietvertrags eingezogen zu sein. Das ist richtig, im Dezember waren noch Renovierungsarbeiten zu machen. Die Arbeiter waren vorher fertig und wir durften laut Vermieter einziehen. Die Nutzung der Kellerräume war auch abgesprochen und er hat uns auch sein Abteil freundlicherweise überlassen. Ich finde, er weicht meinen Forderungen aus und versucht eher, mich einzuschüchtern.

Wie seht ihr das? Ich finde die Situation schwierig und bin gerade ratlos, wie ich weiter vorgehen soll. Danke für eure Antworten.

Liebe Grüße,

SimmeGo

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Wohnung, wohnen, Mietwohnung, Mietrecht, Heizung, Nebenkosten, Nebenkostenabrechnung, Widerspruch
Energiepass gefälscht, und falsch abgerechnet, welche Konsequenzen?

Hallo, das geht mal an die Juristen da draussen: Wir sind beim letzten Umzug vom Vermieter bzw Verwalter betrogen worden, was den Zustand des Hauses anging. Es ist ein altes Haus, Baujahr 1956, und wir waren damals bei Besichtigung sehr skeptisch, weil das Wohnklima ist einem solchen Haus von Extremen gezeichnet ist: im winter schnell ausgekühlt, im Sommer zu heiss. Der Verwalter aber versicherte uns, dass das Haus gut isoliert sei, und dass die Heizkosten entsprechend sehr greing seien (im Schnitt 130,- für ca. 120m2 Wohnfläche und 60m2 Keller, also unter 1€/m2) Belegen tat er es mit einem Verbrauchs-Energiepass, der allerdings, wie wir inzwischen wissen, so zustande kam, dass im letzten Abrechnungsjahr man sich sehr grob "verrechnet" hatte (um ca. 2500,-). Wir wohnen hier nun schon zwei Jahre, und das Haus ist tatsächlich schlecht isoliert.

Der Verwalter hat uns allerdings erst für die letzten Monate von 2014 eine Abrechnung erstellt, und da bekamen wir 170,- wieder. Er wird uns auch in Zukunft wahrscheinlich weniger abrechnen als wir an Heizöl tatsächlich verbraucht haben - da der Zähler nicht für uns zugängig in einer Nachbarwohnung steht, müssen wir ihm da eh "vertrauen". Wir vermuten, dass man die Heizkosten dem Nachbarn aufschlägt, die mit im Haus befindliche Apotheke hat nämlich 5 mal höhere Nebenkosten bei halber Mietfläche.

Frage: Kann man den Verwalter wegen Betrug anzeigen, auch wenn er uns quasi die Hälfte der Heizkosten schenkt, damit sein Betrug nicht auffliegt? Für uns geht es bei der Frage nach der Isolation eines Hauses ja nicht nur um die Heizkosten, sondern auch um das Wohnklima, und das ist miserabel. Ein heisser Sommertag reicht aus, und man hält es im Obergeschoss nicht mehr aus vor Hitze, und im Winter schläft die ganze Familie nicht selten vor dem Kamin im Wohnzimmer, weil alle anderen Zimmer nicht wirklich warm werden... wir haben 5 Kinder im Alter von 1-11.

Der Verwalter hatte sich mit dem Mietvertrag abgesichert, in dem er die bestehenden Mängel vor uns verheimlichte, aber im Vertrag Mietkürzungen kategorisch ausschloss. Diese Klausel ist ihm gerichtlich schon um die Ohren geflogen, er meint aber, das Haus sei nun mal alt, und wir hätten diesen Zustand erwarten müssen. Wir haben aber auch Zeugen, welche dabei waren, als er uns von der angeblichen Isolierung des Dachs berichtete, zumal der nachgereichte Energieausweis sowie auch schriftlich (per email) vorgerechnete Verbrauch nicht stimmen. Die Vormieter hatten jedes Jahr hohe Nachzahlungen, bis auf 2013, wo sie 1000,- erstattet bekamen, was sie ohne großen Widerstand annahmen, logisch. Auf Basis diesen Jahres berechnete man uns die Heizkosten.

Frage 2: Die anderen Mieter im Haus zahlen horrende Heizkosten, wohnen aber auch schon wesentlich länger dort, und haben keinen Energieausweis. Können sie einen fordern? Wir erwägen eine Sammelklage...

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Wohnrecht, Heizkosten, Mietrecht, Nebenkostenabrechnung
Bekomme ich etwas von dem Guthaben bei den Stadtwerken Zurück?

Moin, folgendes Problem. Ich habe mich vor über 4 Monaten von meiner Ex getrennt und bin auch gleich ausgezogen. Wir haben die Miete und Nebenkosten der Wohnung immer zusammen Bezahlt und ich war so Freundlich die 3 Monate seitdem ich ausgezogen bin die Neben und Betriebskosten weiter mit zu bezahlen. Wir haben einen kleine Übereinkunft aufgesetzt wer was bekommen soll vom Inventar bis hin zu den Restlichen aufgesparten Guthaben von den Stadtwerken. Dieser Vertrag hatte ein Ablaufdatum welches endet wenn die Wohnung abgegeben ist. 1-3 Wochen Später haben wir mündlich nochmal drüber gesprochen das es sich Wahrscheinlich um ca. 300-500 Euro bei den Stadtwerken handle. Jetzt (nachdem die Wohnung an den Vermieter übergeben wurde) kam die Abrechnung von den Stadtwerken von über 1000 Euro Welches Sie auf ihr Konto ausgezahlt bekommen hat. Da der oben genannte Vertrag ja schon abgelaufen ist könnte ich so gesehen die hälfte davon bekommen. Was ich aber nicht will ich möchte nur diese 3 Monate an Nebenkosten (Heizung und Strom) und Betriebskosten (Müll, Wasser, Abwasser etc.) zurück haben. Nun habe ich meiner ex einen Brief mit der Aufstellung zukommen lassen und das mir ca. 400€ zustehen. Im Besagten Brief ist auch eine Frist gesetzt worden bis wann sie mir das Geld überweisen soll. Sie will aber nicht innerhalb der gesetzten Frist Zahlen, sondern erst mein Schreiben Prüfen lassen. habe Ihr den Brief am 12.07 Zukommen lassen am 14.07 sollte die Zahlung von den Stadtwerken kommen und die Frist habe ich ihr bis zum 20.07 gesetzt. Nun meine eigentliche Frage, wie weit bin ich auf der rechtlich sicheren seite?

Wohnung, Mietrecht, Nebenkostenabrechnung
Heizkosten in der Nebenkostenabrechnung zu hoch?

Hallo liebe Community,

Ich habe vor einigen Tagen bereits eine Frage zu meiner Nebenkostenabrechnung gestellt. Nun folgt eine weitere, weil der Wärmemessdienst nicht mit mir reden wollte, der die Abrechnung erstellt hat. Es geht um die Heizkosten.

Erstmal ein paar Fakten: Wir heizen mit Erdgas, sind drei Partien im Haus. Der Verbrauch wird mittels eines Wärmemengenzählers in jeder Wohnung ermittelt, also nicht pro qm. Das gesamte Haus hat im vergangenen Abrechnungszeitraum (01.05.15-30.04.16) 24.657 kWh Gas verbraucht, Kosten: 1466,39 €. Es kommen noch verschiedene andere Kosten (wie Wartung, Betriebsstrom und Miete) hinzu, sodass man am Ende bei einem Gesamtpreis von 1843,81 € für die Heizung ist. Wir wohnen erst seit dem 01.01.2016 in dem Haus, dementsprechend bekommen wir auch nur anteilig die Kosten angerechnet. Allerdings wurden uns für die Heizung von 4 Monaten insgesamt 589,36 € berechnet. Wenn man das mal grob rechnet, ist das fast ein Drittel der gesamten Heizkosten für ein gesamtes Jahr (wir haben aber nur 4 Monate drin gewohnt).

Meine Überlegung: Wenn ich die kWh-Zahl des gesamten Hauses nehme und diese durch den Einkaufswert dividiere, komme ich auf etwa 5,9 ct/kWh. Ein guter Preis. Später bei der Kostenverteilung auf unsere Wohnung wird allerdings ein kWh-Preis von 15,1 ct/kWh angenommen.

Mir ist bewusst: Wir sind in die Wohnung eingezogen und hatten direkt den heizintensivsten Zeitraum des Jahres (in Gradtagen 530/1000 - also ungefähr die Hälfte des Heizvolumens). Wir haben aber laut Abrechnung nur 3130,7 kWh verbraucht. Von meiner alten Wohnung habe ich eine Nebenkostenabrechnung von September-Dezember (auch 4 Monate, in Gradtagen 390/1000). In diesem Zeitraum haben wir sogar mehr verbraucht - um die 3500 kWh -, aber trotzdem nur weit unter der Hälfte der Heizkosten für diese Wohnung bezahlt (bei gleicher Heizart).

Anbei nochmal Ausschnitte der Abrechnung für diese Wohnung. Ich hoffe, das ganze war übersichtlich genug dargestellt, ist immer nicht so einfach. Sonst fragt noch einmal nach.

Vielen Dank!

Liebe Grüße,

SimmeGo

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Wohnung, wohnen, Mietwohnung, Heizung, heizen, Wärme, Erdgas, Nebenkosten, Nebenkostenabrechnung
Fehler in Nebenkostenabrechnung (Betrag pro Einheit)?

Obwohl ich letztes Jahr weniger an Heizungs-Einheiten verbraucht habe, war ich schockiert zu sehen, dass ich mehr als das Doppelte nachzahlen soll als im Vorjahr. Zum Vergleich: 2014 hatte ich 5027 Einheiten, 2015 4769 Einheiten. 2014 musste ich 226 € nachzahlen, für 2015 soll ich 540 nachzahlen.?

Geheizt wird mit Öl und der Ölpreis ist ja auch gefallen. Laut Rechnung 2014 Gesamtsumme für 3000L: 2424 €; 2015 hingegen für 3000L Öl nur 1676 €.

Das einzige was im Vergleich zum Vorjahr gestiegen ist sind die Heizkosten aller anderen Mieter (3 in der Zahl). Bei einem doppelt so viel, bei den anderen beiden ca 1/3 mehr.

Verstehe ich das richtig, dass ich deshalb eine höhere Rechnung habe, weil ich quasi für die anderen Mieter mitzahlen muss? Aber wie kann das so viel höher sein, wenn meine Verteilung an die Gesamtkosten nur 30% Grundkosten und 70% Verbrauchskosten ist? (Ist auch so auf der Rechnung) Mein Betrag pro Einheit war 2014: 1,78432 pro Quadratmeter meiner Wohnung (1,78432 x 38) und 0,05542 für die verbrauchten Heizungseinheiten (0,05542 x 5027). Im Vergleich jetzt 2015: pro Quadratmeter 3,50581 und pro Heizungseinheit 0,11505. Also quasi das doppelte!

Wie kann das sein? Wieso werde ich quasi dafür bestraft wenn ich mit meinem Heizen sparsamer geworden bin? Kann es sich um einen Fehler bei der Berechnung der Einheiten handeln? Wie kann ich überprüfen ob die zugrundeliegenden Grundkosten und Verbrauchskosten richtig sind?

Heizkosten, Nebenkosten, Nebenkostenabrechnung
Ist meine Nebenkostenabrechnung Rechtens und zeitlich im Rahmen?

Hallo liebe Gemeinde :)

ich habe eine Frage zu meinen Nebenkosten.

Vorab als Info ...

Ich wohne seit dem 01.08.2015 in der Wohnung. Der Vermieter lässt die Abrechnung über einen Dienstleister erstellen.

Der Abrechnungszeitraum beträgt 01.10.2014 bis 30.09.2015. Bis jetzt alles ok ...

Allerdings ist meine Abrechnung bis 30.09.2015 wo alles aufgeschlüselt ist (auch was ich in den zwei Monaten verbraucht habe) und dann aber bis 31.12.2015

Also um es vll einfacher zu machen:

Ich habe eine Einzelabrechnung vom 1.10.2014-30.09.2015 wo meine Kosten für August und September gesondert wurden damit ich einsehen kann was ich verbraucht habe. Auf der Gesamtabrechnung wo aufgelistet ist was ich alles zahlen muss (z.B. Grundsteueranteil, Wasser, Abwasser, Gebühren für Wasserzähler, Straßenreinigung, Müll, Sach und Haftpflichtversicherung...) ist aber vom 01.01.2015 bis 31.12.2015 alles aufgerechnet und abgezogen außer die 2 Monate für Heizkosten, da wurde mit Kuli nachgetragen das die Heizkosten vom 1.8.2015 bis 30.9.2015 sind.

Meine Frage jetzt: Theoretisch hätte ich doch meine Abrechnung nach Ablauf des gesetzlichen Jahres am 30.09.2015 erhalten müssen, wo alle Kosten bis dahin aufgelistet sind und nicht Teils/Teils ... denn somit wird ja dieses Jahr für die Nebenkosten überschritten.

Denn jetzt will mein Vermieter das Geld einbehalten weil er Energie für Okt-Dez 2015 je 120 Euro berechnet (zu meinen 220 Euro Nebenkosten die ich mtl zahle), aber ist das nicht falsch? Das kommt doch dann auf die neue Abrechnung die dann vom 1.10.2015 bis 30.09.2016 ist oder bin ich doof?

Im Anhang ein Bild :) Sorry wenn ich das zu kompliziert geschrieben habe :) Und danke für eure Hilfe

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Mieter, Mietrecht, Vermieter, Betriebskosten, Nebenkosten, Nebenkostenabrechnung
Müssen wir die enormen Heizkosten in einer Altbauwohnung selbst tragen, wenn der Vermieter uns dazu auffordert da es sonst schimmeln würde?

Hallo,

wir haben heute eine Aufforderung zur Nachzahlung von 1200 € erhalten. Letztes Jahr haben wir noch ca. 300 € Guthaben gehabt. Haben da aber auch nur so geheizt, dass es in der Wohnung angenehm warm ist. (Die Nebenkostenminderung haben wir dann allerdings nicht angenommen. Sonders auf dem Betrag der das Jahr vorher war gelassen. Mit dem Gedanken: Lieber am Ende des Jahres Guthaben haben als nachzuzahlen.)

Dann fing es bei uns in den Ecken an zu Schimmeln. Haben den Vermieter gerufen. Dieser hat uns dazu aufgefordert einen Trockner zu kaufen (weil der Keller zu kalt und nass ist als dass die Wäsche trocknen würde, und in der Wohnung würde das ja zu noch mehr Schimmel führen). Wir sollten doch 365 Tage die Wohnung heizen. Ohne die Heizungen abzuschalten auch wenn wir in Urlaub fahren, da die Wohnung ja sonst runterkühlen würde. Wie man richtig lüftet, wurde uns auch erklärt. Sowie dass wir bitte die Möbel von den Außenwänden mind. 50 cm wegrücken. Bis auf die 50cm wegrücken haben wir alles gemacht (die Räume sind dafür nicht groß genug. Deshalb wurde nur 20 cm weggerückt). Trotz alledem schimmelt die WOhnung weiterhin. Der Vermieter war so nett und hat einen Maler vorbeigeschickt der den Schimmel behandelt hat (Ich habe es auch mehrfach gemacht) und die betroffenen Stellen übermalt hat.

Nun ist halt die besagte Rechnung gekommen in der wir 1200 Euro zahlen müssen. So viel Geld ist nicht so einfach aufzutreiben. Bekannte von meinem Vater meinen der Vermieter muss für die erhöhten Kosten Sorge tragen, da er entweder dämmen muss, oder den Schimmel bekämpfen oder halt für die Heizkosten aufkommen muss. Stimmt das? Und wenn ja an wen müssen wir uns wenden und was wären für uns die nächsten Schritte?

LG

Heizkosten, Vermieter, Nebenkostenabrechnung
Wie lange hat man Zeit, vom Hausverwalter eine Nebenkostenabrechnung berichtigen zu lassen?

Wie lange hat man Zeit, vom Hausverwalter eine Nebenkostenabrechnung berichtigen zu lassen? Und zwar bekam ich meine abrechnung vom Hausverwalter letzten Monat zugesandt. Dies war die Abrechnung vom Jahr 2014 (1.7.14 bis 31.12.14). Ich weiß, dass der Hausverwalter spätestens 12 Monate nach dem letzten Tag des Abrechnungszeitraums abrechnen muss. Sprich die Abrechnung sollte am 31.12.15 vorliegen, besser etwas früher, da ich selber Eigentümer bin und die meinem Mieter bis spätestens 31.12.15 vorgelegt haben muss. Jetzt aber die eigentliche Frage. Wenn sich jetzt nach dem 31.12.15 herausstellt dass ein Fehler drin ist, muss der Mieter überhaupt keine Nebenkosten nachbezahlen und kann sogar seine Nebenkosten zurückfordern. Könnte ich dann den Hausverwalter in Regress nehmen oder gehe ich dann leer aus. Da ich jetzt gemerkt habe, dass die Miteigentumsanteile nicht stimmen, weil vor 2 Jahren die Teilungserklärung geändert wurde. Konkret habe ich in einem 3 Familienhaus die mittlere Wohnung. Die obere Eigentümerin hat einen integrierten Balkon weggebaut und sich die Wohnfläche vergrößert und auf der gegenüberliegenden Seite hat sie einen balkon angebaut und nochmals die wohnfläche vergrößert und ihre Eingangstüre hat sie weiter in treppenhaus gesetzt. Dadurch sind die Miteigentumsanteile der oberen Wohnung gestiegen, entsprechend hat sich der Miteigentumsanteil der unteren beiden Wohnungen verkleinert. Jedenfalls hat der Hausverwalter nach dem alten falschen Schlüssel abgerechnet. Ist das eine Holschuld des Hausverwalters oder eine Bringschuld der Eigentümer? Jedenfalls hat der letzte alte Hausverwalter nach dem neuen richtigen Schlüssel abgerechnet. Der neue Hausverwalter ist erst seit 1.3.15 da. Ich habe ihn angerufen und das auch mitgeteilt, korrigiert hat er die abrechnung jedoch nicht. Könnte ich den Hausverwalter noch nächstes Jahr in Regress nehmen, wenn er das nicht macht oder gelten hier für mich als Hauseigentümer mit dem Verwalter auch diese 12 Monate. Ich frage deshalb, da der Hausverwalter Urlaub hat und dieses Jahr überhaupt nicht mehr da ist. Dass ich nächstes Jahr mit dem Mieter nicht mehr abrechnen kann und der Mieter keine Nachzahlung leisten muss ist mir klar. Nur was kann ich im Verhältnis zum Hausverwalter machen und kann ich ihn im nächsten Jahr noch schadenersatzpflichtig machen?

Mieter, Vermieter, Hausverwaltung, Nebenkosten, Nebenkostenabrechnung, Notar, Teilungserklärung, Vertragsrecht, Beschluss
Wasserverbrauch um 75% gestiegen und jetzt drohen 400€ Nachzahlung: Ist sowas möglich?

Ich bin Studentin, finanziell enorm eingeschränkt und hab von der Sache kaum Ahnung :( Vor 2 Tagen habe ich meine Nebenkostenabrechnung bekommen und bin fast aus den Latschen gekippt: wir sollen für einen 2-Personen Haushalt 400€ für Heiz-, Warmwasser-, und Kaltwasserkosten nachzahlen... Der absolute Wahnsinn ist aber Folgendes: in unserer alten Wohnung haben wir zusammen in 12 Monaten 40,1 m^3 Wasser verbraucht (Warm- & Kaltwasser). In unserer aktuellen Wohnung beträgt der Warm- und Kaltwasserverbrauch für 12 Monate jetzt 71,65m^3!!! Das wären ja 75% mehr als in unserer vorherigen Wohnung. Ich kann das allerdings nicht nachvollziehen... wir haben keine Badewanne, und zum Umzug extra eine neue Waschmaschine gekauft, die kaum Wasser verbraucht im Gegensatz zu unserer alten von 1980. Würde man davon ausgehen, dass wir ebenso viel Wasser verbraucht hätten, wie in unserer alten Wohnung und das natürlich mit den aktuellen Wasserkosten auf den m^3 verrechnet, würden wir bei 300€ weniger Nachzahlung rauskommen. Kann sich der Wasserverbrauch von 2 Personen so rapide erhöhen?!

Dann wären aber immer noch ca. 100€ an Heizkostennachzahlung fällig... jetzt ist es aber so, dass man bei uns die Heizung wohl drosselt. D.h. es wird bei uns nie wärmer als 21 Grad Celsius, auch wenn man die Heizung voll aufdreht. Ich hab fast den ganzen letzten Winter über gefroren und erst als es draußen -12Grad hatte, konnten wir auf die besagten 21Grad hochheizen (was natürlich auch Schimmel zur Folge hatte. Das hatten wir unserem Vermieter auch gesagt, aber er meinte nur, ich solle mich nicht so anstellen, es sei eh nicht so gut, zu viel zu heizen?!). Und dafür, dass ich gefroren hab (und 21 Grad sind auch nicht gerade angenehm. Ich mags gern wärmer) soll ich fürs Heizen mindestens 100€ nachzahlen?! Ich könnte meinem Vermieter gerade echt den Kopf abreißen!

Zusammen mit der Gundsteuer, der Niederschalgsgebühr und der Wohngebäudeversicherung (sind zusammen auch nochmal ca. 200€) beträgt die Rechnung also ca. 600€. Und mein Vermieter will das Geld in 2 Wochen haben^^ wir sind beide Studenten und froh, wenn wir im Monat über die Runden kommen... wo sollen wir in 2 Wochen 600€ hernehmen, von denen ich es überhaupt nicht einsehe, sie zu zahlen (außer die 200€ Grundsteuer, Niederschlagsgebühr und Wohngebäudeversicherung. Damit haben wir gerechnet... aber nochmal 400€ mehr sind unmöglich für uns in so kurzer Zeit). Was meint ihr dazu?

Ich würde mich wahnsinnig über Antworten freuen :) Ganz liebe Grüße an euch da draußen und eine schöne Adventszeit

Wasser, Geld, Heizkosten, Vermieter, Abzocker, Nebenkostenabrechnung, Verbrauch, Stunden
Was tun: Es soll hohe Nachzahlung wegen falscher Wasserkostenabrechnungen aus den Vorjahren gezahlt werden?

Müssen die Wasserkosten aus vergangenen Jahren, die damals nicht in Rechnung gestellt wurden, nicht im Rahmen der Nebenkostenabrechnung abgerechnet wurden und erst in die Rechn. 2014 geschoben wurden, jetzt im vollen Umfang bezahlt werden? Hintergrund: Die Nebenkostenabrechnungen für die Jahre 2011, 2012, 2013 wurden von unserem Vermieter nicht gemacht. Er teilte nur mündlich mit, dass die umlagefähigen Betriebskosten in Summe ca. den entrichteten Vorauszahlungen entsprechen, sodass es keine Anpassung notwendig wäre. Das war alles. Die NKostAbrechnung für 2014 steht noch aus. Hier aber gibt es ein Problem! Vom Vermieter wurde bereits kommuniziert, dass eine hohe Nachzahlung für die Wasserkosten 2014 zu erwarten wäre. Grund: in Jahren 2011 bis 2014 erstellte eine Firma X Rechnungen für den Wasserverbrauch mit Fantasieablesewerten. Somit wurde für drei Quartale 2011 ein Verbrauch von weniger als 2,0 m3 in Rechnung gestellt, für das ganze 2012 weniger als 2,5 m3, für das ganze 2013 sogar weniger als 1,0 m3. Wir haben die Wasserrechn.der Firma X nie zu Gesicht bekommen. (Anm.: im Durchschnitt verbraucht ein Bundesbürger täglich (!!!) 126 Liter (0,126 m3) Wasser.). Ende 2014 wurde „X“ durch einen anderen Dienstleister „Y“ ersetzt, der die tatsächlichen Stände der Wasseruhren ermittelte und diese zur Abrechnung gebracht hat. Daraus resultierte für das Jahr 2014 eine Wasserkostenrechnung für fast 190 m3 (das sind über 800 Liter pro Tag)!!!! Der Vermieter hat die falschen Rechnungen von „X“ Jahrelang nicht erkannt, die Verwaltung auch nicht. Wir haben sie nie gesehen, geschweige detaillierte Jahresabrechnung der Nebenkosten inkl. Wasserkostenrechnungen zu bekommen. Müssen diese Wasserkosten, die aus vergangenen Jahren resultieren, damals nicht in Rechnung gestellt wurden und erst fast auf einmal in die Rechnung 2014 geschoben wurden, jetzt im vollen Umfang bezahlt werden? Was ist mit den getätigten Vorauszahlungen in den vergangenen Jahren, die doch auch Vorauszahlungen für Wasser enthielten (selbst wenn prozentual nicht festgelegt)? Weiß jemand ein Rat?

Nebenkostenabrechnung, Wasserkosten

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