Darf der VERMIETER den neuen Rasenmäher auf die Mieter umlegen?
- Ich dachte er darf das nicht,aber hat mir heute das hier geschickt:Ist die Reparatur eines älteren Rasenmähers möglich, aber teurer als der Kauf eines neuen Rasenmähers, dann kann in einem solchen Fall der Kaufpreis eines neuen Rasenmähers ausnahmsweise auf die Mieter doch als Betriebskosten umgelegt werden, so das Amtsgericht Lichtenberg.
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