Grundkosten Warmwasser und Heizung sehr hoch?!

Hallo zusammen,

meine Wohnung ist 108 m² groß. DG. Personen sind ja prinzipiell egal, da ja nur nach Verbrauch abgerechnet wird.

Mtl. zahle ich 100 € für Nebenkosten voraus. Das deckt locker alle bei mir anfallenden Nebenkosten, bis auf Warmwasserzubereitung und Heizkosten. Strom geht sowieso extra. Mir bleiben sogar im Monat ca. 20 € über. Ich dachte, dass dieser Betrag reicht um die Warmwasserzubereitung zu begleichen (43 m³ Warmwasser im Jahr).

War wohl nix :-( Ich habe eine Nachzahlung von über 1000 € bekommen und hab keine Ahnung wofür!? Lt. Nebenkostenabrechnung hatte ich Heizkosten einschl. Kaminkehrer von 1329 €.. Ist ja "nur" für Heizung und Warmwasserzubereitung...

Die Heizung läuft in der gesamten Wohnung überhaupt nicht! Wir heizen ausschließlich mit dem Kachelofen! Das Holz dafür bezahl ich ja selber. Sind umgerechnet etwa 90 €/Monat. Klappt wärmemäßig wunderbar. Die ganze Wohnung wird damit beheizt und der Ofen hält die ganze Nacht gut Wärme.

In den 1329 € sind Grundkosten für Warmwasser und Heizung mit etwas über 700 € berechnet. Für was?? Ist das nicht ein bisschen viel?? Den Rest soll ich für Heizung und Warmwasser verbraucht haben. Für 43 m³ Warmwasser brauch ich doch nicht über 600 €??!!

Mein Vermieter sagt, dafür hat er eine Firma (sehr bekannt) beauftragt. Die liest die Heizungen ab und stellt die Rechnung auf. Die Firma sagt, damit muss ich mich an den Vermieter wenden, da sie nur das verrechnen, was er ihnen angibt.

Die Firma wurde angeschrieben und gab die Auskunft: Die erfassten Zahlen sind nicht zu beanstanden... Es wurden 2905 Einheiten Heizung berechnet. Mit "Einheiten" kann ich mal gar nichts anfangen. Warum werden überhaupt Einheiten gezählt, wenn ich die Heizung überhaupt nicht anmache?

Was meint Ihr dazu?

Heizkosten, Nebenkostenabrechnung
Heizkostenabrechnung mit Hackschnitzel

Mein Vermieter betreibt ein Blockheizkraftwerk mit Hackschnitzel. Es werden 7 Häuser mit insgesamt 12 Wohneinheiten (1 nutzt er selbst) versorgt. Die Hackschnitzel werden aus eigenem Waldbestand bezogen und "geschnitzelt" :-). Die Wohneinheiten sind mit Wärmezählern ausgestattet. In der Nebenkostenabrechnung wird alles zusammen in einer Position aufgelistet: Heizkosten (inkl. Betriebskosten) + Warmwasserkosten. Als Preis wird 0,09 € je kwh + Mwst. angesetzt. Wenn ich die verbrauchten kwh zu Grunde lege, bin ich mit den Heizkosten (inkl. Betriebskosten) über dem Heizölpreis. Was ich im Internet finden konnte müsste der kw-Preis für Hackschnitzel 50-70% günstiger sein.

Hat jemand Erfahrung wie die Abrechnung aussehen muss?

  • Aufteilung in Heizkosten und Betriebskosten
  • Müssen die Betriebskosten einzeln aufgeführt werden (Wartung, Betriebsstrom, Abschreibung etc.)?
  • Wie verteilen sich die Betriebskosten bei Leerstand? (da weniger kw im Leerstand gebraucht werden, auf die anderen Mieter?)
  • Wie wird der Hackschnitzelpreis berechnet (Aufstellung der Herstellungskosten bei eigenen Wald oder marktüblicher Preis)?
  • Sind 0,09 € pro kw für 2013 marktgerecht?
  • Darf der Vermieter Mwst auf den kw-Verbrauch erheben? Es ist für mich nicht nachvollziehbar, ob die Betriebskosten brutto oder netto eingerechnet werden und ob ein eine Betreibergesellschaft für das Blockheizkraftwerk gegründet hat.
Heizkosten, Blockheizkraftwerk, Nebenkostenabrechnung
Nebenkostenabrechnung bei Eigentumswechsel

Hallo liebe Leute

Wir haben zum 01.07.2012 eine Wohnung gekauft.Wir wohnen selbst darin. Nun haben wir die Nebenkostenabrechnung für das gesamte Jahr 2012 bekommen,daraus ergibt sich eine heftige Nachzahlung.Dazu muß man sagen das die HV die Vorauszahlungen des Verkäufers berücksichtigt hat.Die Höhe der Vorauszahlungen haben wir so weiter bezahlt wie der Verkäufer, also haben wir genau soviel bezahlt wie der Vorbesitzer. Nun beruft sich die HV auf ein BGH Urteil V ZR 113/11 wonach sie die Abrechnung nur dem neuen Eigentümer (mich) stellt und dieser dann evtl. Nachzahlungen für das gesamte Jahr bezahlen muss. Die HV würde gegen eine extra Gebühr eine gesplittete Abrechnung erstellen für die erste Jahreshälfte 2012 in der ich noch kein Eigentümer war,damit kann ich im Innenverhältnis die Kosten für das erste Halbjahr 2012 vom Verkäufer einfordern. Im Kaufvertrag steht Besitz,Lasten usw gehen über zum 01.07.2012 an den Käufer.

Nun liebe Leute meine Fragen: -hat die HV Recht? -kann mir jemand dieses Urteil V ZR 113/11 vereinfacht erklären (verstehe kein Juristendeusch) -muß der Verkäufer meiner Forderung dann nachkommen ,wenn nicht was kann ich dann dagegen machen(Wenn er meint er wäre nicht mehr der Eigentümer)

Hoffentlich nimm sich jemand von Euch Zeit diese Zeilen von mir zu lesen und kann mir bei meinem Problem helfen.

Vielen Dank für Euere Mühe

Mit freundlichen Grüßen flckg

Nebenkosten, Nebenkostenabrechnung, Wegerecht
Mietvertrag vor Einzug kündigen?Drei Mieten zahlen? + nebenkosten (müllabfuhr etc.)?

Hallo! Ich habe letzten Monat einen Mietvertrag für eine Wohnung unterschrieben und leider jetzt bei den Renovierungsarbeiten gemerkt, dass diese Wohnung sehr viele Mängel hat und nicht meinen Vorstellungen entspricht. Ich weiß, ich war ziemlich voreilig und dumm. Die Beseitigung dieser Mängel würde mein Budget übersteigen, so dass ich zu dem Entschluss gekommen bin, die Wohnung wieder zu kündigen. (Rostwasser, seltsamer Geruch trotz Lüftens etc.) Ab dem nächsten Monat beginnt das Mietverhältnis. Bisher trage ich nur die Nebenkosten und renoviere. Einen Vertrag habe ich jedoch bei der Stadt noch nicht abgeschlossen (Gas, Strom). Ich weiß, dass ich erst offiziell nächsten Monat beide Schlüssel erhalte. Ich finde es aber trotzdem nervig, dass der Vermieter jeden Tag in diese Wohnung geht, alles kontrolliert und in meinen Sachen rumstöbert. Zudem dreht er an der Heizung herum, obwohl wir mündlich geregelt hatten, dass ich die Nebenkosten bereits trage. Aber dagegen kann ich wohl nichts machen. Nun aber meine eigentliche Frage: Um die Zahlung der drei Monatsmieten werde ich vermutlich nicht herum kommen?Außer der Vermieter ließe sich auf einen Aufhebungsvertrag ein oder?Wenn ich diese Wohnung niemals beziehe, wäre ich dann auch verpflichtet die vertraglich festgelegten Nebenkosten von 120 Euro für Wasser, Müllabfuhr, TV zu zahlen, obwohl ich diese niemals nutzen werde?Um Gas und Strom muss ich mich selbst kümmern. Könnte ich den Vertrag bereits beenden, da sowieso nieman der Wohnung ist und dies niemand nutzt?Über jede Art von Hilfe und Tipps wäre ich sehr dankbar!!!!Vielen Dank bereits!!

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Darf ein Vermieter nachträglich Geld (für z.B. Strom) extra verlangen?

In meinem Mietvertrag steht, wieviel die Miete kostet und wieviel die Nebenkosten betragen. Sonst nichts. Es steht weder da, was in den Nebenkosten enthalten ist, noch die Information/Vereinbarung, dass der Strom extra berechnet/gezählt wird und dadurch zusätzliche Kosten entstehen. Dadurch dachte ich logischerweise, dass der Strom zu den Nebenkosten gehört (da ja sonst nichts im Mietvertrag steht, den ich unterzeichnet habe). Nun ziehe ich aus und der Vermieter verlangt, dass ich für jeden Monat, den ich hier gewohnt habe, einen bestimmten Betrag an Strom extra zahle. Ist das erlaubt, wenn im Mietvertrag NULL darüber steht? Es steht weder, was in den Nebenkosten enthalten ist, noch der Betrag, der zusätzlich für Strom gezahlt werden soll bzw. dass Strom extra berechnet wird. Ich wusste bis vor kurzem nichts davon und wurde total überrumpelt, denn angesichts meines Mietvertrages, ging ich davon aus, dass mit Miete & Nebenkosten alles abgedeckt ist. Hätte ich eher gewusst, was Sache ist, wäre ich auch sehr viel früher aus der Wohnung ausgezogen. Habe ich denn das Recht, die zusätzlichen Kosten nicht zu zahlen? Im Grunde genommen habe ich ja den Vertrag nur für den angegebenen Mietbetrag + den angegebenen Nebenkostenbetrag unterschrieben und sonst für nichts weiter. Liebe Grüße

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Darf Brunata eine höhere Einheit an Wassertadtwerke offiziell verlangen.

Hallo. Ich hoffe, dass mir hier jemand weiter helfen kann. Ich denke bei meiner Abrechnung für Wasser und Abwasser stimmt etwas nicht. Wenn ich bei den Stadtwerken anfrage, sagen die, dass 1 cbm Wasser und Abwasser 4,48€ kostet. Dies ist auch auf der Homepage öffentlich einzusehen. In meiner Abrechnung steht aber ein cbmpreis von 9,24€. Ich telefoniere nun schon seit Tagen allen hinterher die damit was zu tun haben. Wasserwerke, Vermieter, Brunata.... Alle wollen auf Ihr Recht bestehen. Die Wasserwerke sagen auf meiner Rechnung muss der Preis stehen welchen die von den Wasserwerken stellen. So ist auch meine Meinung. Brunata sagt... Die Hauptwasseruhr(von den Stadtwerken) zeigt einen höheren verbrauch an als er insgesamt nach Ablesung aller einzelnen Wasseruhren ist. So müssen Sie dann den Rechnungsbetrag mit einer höheren Einheit berechnen. Wenn doch aber die Hauptwasseruhr sagt 200cbm und die einzelnen ergeben nur 150cbm so sind doch auch nur 150cbm verbraucht worden. Wenn ich von diesen 150cbm ,100 cbm verbrauche so zahle ich meiner Meinung nach 100x 4,48€. Brunata sagt die 50 fehlenden cbm wälzen Sie auf die Mieter um. Muss denn nicht Brunata meinen tatsächlichen von Brunata abgelesenen Verbrauch mal die Einheitskosten der Wasserwerke berechnen? Rechenbeispiel: Die Wasserwerke lesen 200cbm ab. 200x 4,48 ergeben einen Rechnungsbetrag von 896€. (mal ohne Zählermiete und so) Die Vermieter geben dies an Brunata weiter. Brunata liest bei mir einen Verbrauch von 100cbm ab. Eine andere Mieterin verbraucht 50cbm. Wäre meine Rechnung bei 448€ und die der anderen Mieterin 224€. Jetzt entsteht eine Differenz. Und diese wird einfach auf die Mieter umgelegt indem der cbmpreis steigt. Meine Frage: darf das so wirklich sein????

Abwasser, Nebenkostenabrechnung, Brunata, WASSERABRECHNUNG
Badezimmer, Vermieter tut nichts

Guten Morgen an alle hier. Zunächst möchte ich darum bitten dass sich nur die zu Wort melden, die auch ganz genau etwas zum Mietrecht sagen können. Danke dafür nochmal.

Also ich bin am 01.08.2013 in eine Wohnung gezogen. Vor dem Einzug habe ich die Wohnung renoviert und dabei Mängel im Bad fest gestellt. Diese Mängel habe ich dem Vermieter genannt.

Hier mal die Mängelliste im Bad, die ich dem Vermieter genannt habe und die er sich auch selbst angesehen hat.

  • Undichte Wasserrohre (Kupferrohre, ich habe einen Eimer drunnter stehen und kippe jeden Tag 10 liter Wasser weg)

  • Die Batterie für Warmwasser ist defekt (Das warme Wasser bekomme ich nicht aufgedreht) Ich kann da also nicht duschen und muss zu Bekannten oder meinen Eltern zum Duschen

  • Das Silikon, dass an der (übrigens völlig veralteten) Badewanne ist, bröckelt ab. Die Badewanne ist in einem schlechten Zustand. Also hat der Vermieter mir versprochen, dass ich eine Dusche bekomme.

Diese Mängel habe ich dem Vermieter genannt und er hat mir beim Einzug versprochen, dass er diese Beseitigen würde. Auch nach mehrmaliger Aufforderung hat er bisher noch nichts getan.

Nun meine Fragen. Wie kann ich jetzt vorgehen, um mein Recht durchzusetzen bzw das Recht auch auf meiner Seite zu haben?

Darf ich einfach einen Klempner anrufen und alles auf seine Rechnung reparieren lassen?

Danke schonmal für die Antworten.

Dusche, Badezimmer, Badewanne, Mietrecht, Vermieter, Mieterschutz, Nebenkostenabrechnung
Sind die Nebenkosten zu hoch für diese 110qm Wohnung?

Hallo,

wir wollen umziehen in eine 110qm Wohnung die im Erdgeschoss liegt und über uns wäre noch eine Dachwohnung frei. Es ist ein Alleinstehendes Haus welches vor ca 5 Jahren renoviert wurde. Es hat überall Fußbodenheizung und Granit Fließen. Einen großen Kachelofen im Wohnzimmer mit dem man neben zu noch Warmwasser für Heizung und Dusche erhitzen kann. Großer Garten mit Terasse ist auch dabei

Die Wohnung kostet 600kalt und der Mietspiegel in dieser Wohnung liegt aber bei 4,5 pro qm.

Dann noch was, wir haben nun erfahren das wenn wir einziehen sollten wir 286 Euro! an Nebenkosten bezahlen sollen inkl. Strom aber OHNE HEIZUNG. Strom wurden 950/Jahr veranschlagt wir sind zwei Erwachsene und ein Baby wobei ich die ganze Woche auf Montage bin.

Die WOhnung war vorher mit der DG Wohnung eine Mieteinheit mit 180qm. Hat sie sich vll deshalb verrechnet?

Jetzt habe ich im Internet nachgeforscht und heraus gefunden das die Nebenkosten OHNE Heizung viel zu hoch sind. Der Preis wäre inkl. Heizung OK aber nicht OHNE. Der Nebenkostenspiegel wäre mit allem drum und drann bei 2,82 pro qm! Wir treffen uns morgen Abend mit der neuen Vermieterin und da muss ich Bescheid sagen ob ich die Wohnung will.

  1. Ist der Kaltpreis gerechtfertigt durch die Extras?
  2. Könnt ihr mir Bitte sagen ob die Nebenkosten zu hoch sind???
  3. Hat die Vermieterin einen Fehler gemacht bei der Berechnung?
  4. Die WOhnung war vorher mit der DG Wohnung eine Mieteinheit mit 180qm. Hat sie sich vll deshalb verrechnet?
  5. WIe mache ich das der Vermieterin klar?

Danke schonmal

Wohnung, Miete, Vermietung, Nebenkosten, Nebenkostenabrechnung
Ex-Vermieter reagiert nicht auf meine Forderungen - was jetzt?

Hallo, ich bin vor einem Jahr aus meiner damaligen Wohnung ausgezogen und das damalige Übergabeprotokoll beinhaltete keine Mängel. Trotzdem verlangte mein Ex-Vermieter, einen Teil der Kaution für die nächste Nebenkostenabrechnung einzubehalten. Im Dez. ´12 bekam ich die Abrechnung für 2011 (mit zweifelhaften Posten, deren Einsicht ich angefordert habe - ohne Reaktion) und zudem eine "Schätzabrechnung" für 2012 (ist doch gar nicht zulässig, oder?). Zudem wurden Zahlungen meinerseits einfach "übersehen". Ich legte also Widerspruch ein, mit Bitte um Rückzahlung der Kaution und Einsicht in Belege. Er meldete sich telefonisch am Ende meiner gesetzten Frist und bat um etwas mehr Zeit. Danach erfolgte 6 Wochen lang keinerlei Reaktion mehr, sodass ich ein Schreiben aufsetzte, in dem ich erneut um Rückzahlung der Kaution, sowie Rückzahlung der zweifelhaft berechneten Posten bat. Diese Frist läuft bald ab und es erfolgte bisher keine Zahlung und auch sonst keine Reaktion. Meine Frage: Ich habe nicht explizit ´Mahnung´ über mein letztes Schreiben geschrieben, aber eine Zahlungsfrist gesetzt. Muss ich jetzt nocheinmal mahnen oder könnte ich nach Ablauf der Frist einen gerichtlichen Mahnbescheid erwirken? Ist es ratsam diesen eigenmächtig zu machen oder sollte man dies einen Anwalt machen lassen? Wie sollte ich jetzt am besten vorgehen? Vielen Dank!

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