Guten Tag,

auf dem zum Haus gehörenden Gragenhof (Hinterhof - 195qm Fläche) befinden sich 3 Garagen und 4 Stellplätze. Für die Garagen, die von den im Haus wohnenden Mietern genutzt werden, wurden separate Mietverträge geschlossen.

Die Stellplätze gehören zu einem Gewerbeobjekt (Bäckerei), die sich ebenfalls im Haus (Erdgeschoss) befindet. Für die Stellplätze erxitiert lt. Auskunft des Vermieters kein separater Mietvertrag; es wurde leidlich bei Anmietung des Gewerbeobjekt festgelegt, dass die 4 Stellplätze zum Gewerbeobjekt gehören.

In der Nebenkostenabrechnung werden nunmehr lediglich die 3 Garagenmieter zu gleichen Teilen zur Zahlung von Grundsteuer, Regenwasserabgabe und Straßenreinigungsgebühr herangezogen; der Nutzer-/Mieter der Stellplätze bleibt außen vor.

Nach meinem Rechtsempfinden müsste auch der Gewerbetrieb als Stellplatznutzer anteilig an den umlagefähigen Nebenkosten beteiligt werden. Liege ich mit dieser Einschätzung richtig?

Vielen Dank.