Hallo zusammen,

wir ziehen gerade in eine neue Wohnung. Bei der Wohnungsübergabe haben wir gemeinsam mit der Vermieterin festgestellt, dass die Duschkabine defekt ist. Sie lässt sich nicht mehr öffnen und schließen. Daraufhin hat sie versprochen und auch schriftlich festgehalten, dass diese durch sie erneuert wird. Sie hätte noch eine unbenutzte Duschkabine im Keller. Diese wurde nun auch in unsere Wohnung gebracht. Als sie eingebaut werden sollte, haben wir festgestellt, dass sie gar nicht die passenden Maße hat. Eine neue Kabine will die Vermieterin nun nicht mehr kaufen. Sie verabschiedete sich mit den Worten, es gäbe ja auch schöne Duschvorhänge, die wir uns besorgen könnten. Von dem Übergabeprotokoll, in dem der Austausch der Kabine eingetragen war, schien sie nichts wissen zu wollen.

Wir möchten eigentlich keinen Duschvorhang und sehen auch nicht ein, uns mit einem Duschvorhang zufrieden zu geben, da die Wohnung ja mit Kabine vermietet wurde. Außerdem wurde uns der Austausch ja sogar zugesagt und schriftlich im Übergabeprotokoll festgehalten.

Ein weiteres Problem: Wir haben zwar eine Kopie des Protokolls, jedoch befanden sich die Angaben zu diesem zweiten Badezimmer auf der Rückseite eines Zettels. Ausgerechnet dieser Teil fehlt uns, worauf wir sie auch schon mehrfach hingewiesen haben, was sie ebenfalls immer wieder zu überhören scheint.

Welche Rechte haben wir als Mieter? Können wir auf die Erneuerung der Duschkabine bestehen?? Ist das generell überhaupt Vermietersache oder war sie nur kulant? Wie kann man am geschicktesten argumentieren? Wir wollen schließlich nicht direkt beim Einzug in Streit mit der Vermieterin geraten....