Schadensersatz für Verdienstausfall wenn Handwerker 3x nachbessern müssen?

Ich habe eine neue Küche bestellt. Vorher war die Firma da, um das Aufmaß zu machen. Dabei wurde übersehen, dass an der Küchenwand ein 30x30cm großer Lüfter ist. Als die Küche geliefert wurde, konnte ein Teil der Hängeschränke nicht angebracht werden, weil der Lüfter im Weg war. Also wurden die Schränke wieder mitgenommen und es wurden andere, flachere Schränke bestellt. Als diese dann angebaut werden sollten, stellte sich heraus, dass die Handwerker falsch gemessen haben. Es fehlte ein 30cm breiter Eckschrank. Alle anderen Schränke wurden montiert, für diesen fehlenden Eckschrank musste noch ein Termin gemacht werden. Als die Hängeschränke beim zweiten Mal angebracht wurden, bohrten die Handwerker auch noch zu tief und beschädigten eine Teil der Fliesen im angrenzenden Bad, sodass hier nun der Fliesenleger kommen musste.

Insgesamt musste ich für die Nachbesserungsarbeiten 3 Tage unbezahlten Urlaub nehmen. Meine Firma hat mir schriftlich bestätigt, dass mein Gehalt um das Geld von drei Tagen gekürzt wird.

Die Küchenfirma weigert sich nun, mir diesen Vermögensschaden zu ersetzen und beruft sich auf ihr zweimaliges Nachbesserungsrecht und meine Schadensminderungspflicht. Allerdings sehe ich nicht ein, auf drei Tage Gehalt zu verzichten, bloß weil die Küchenfirma schlampig und inkompetent gearbeitet hat und ich jedes mal für die Handwerkerarbeiten zu Haus sei musste.

Wie sieht die Rechslage tatsächlich aus. Ist die Küchenfirma verpflichtet, mir diese drei Tage unbezahlten Urlaub zu erstatten?

Schadensersatz, Handwerker, Nachbesserung, Verdienstausfall
Feuchtigkeit und Schimmel durch undichtes Dach - Vermieter verweigert Reparatur

In unserem Mietshaus ist das Dach undicht. Im Schlafzimmer tropft es daher bei Regen von der Decke, sodass ich regelmäßig einen Eimer unterstellen muss. Die Tapete an der Decke und an der Wand hat sich bereits gelöst und es ist alles verschimmelt. Trotz mehrfacher Mahnungen hat der Vermieter den Schaden am Dach nicht behoben, da er, so seine Worte, kein Geld dafür hat.

Ich habe daher seit einem halben Jahr die Miete um 25% gekürzt. Damit war der Vermieter einverstanden. So wie die Sache aber jetzt aussieht, ist es dem Vermieter egal, ob das Dach repariert wird oder nicht, er hat sich mit der 25%igen Mietminderung abgefunden. Ich habe den Vermieter daher nochmals gemahnt, den Schaden am Dach zu reparieren, da die Schimmel- und Feuchtigkeitsbildung im Schlafzimmer überhand nimmt. Ich drohte mit einer Mietminderung um 100%. Daraufhin hat der Vermieter mitgeteilt, dass maximal 25% gerechtfertigt seien. Wenn irgendwo stehen würde, dass in dieser Situation 100% Mietminderung gerechtfertigt seien, soll ich ihm das bitte vorlegen.

Hat jemand ein Urteil oder eine Rechtssprechung, die besagt, dass ich in dieser Situation berechtigt bin, die Miete um 100% zu kürzen, solange bis der Schaden am Dach und in meiner Wohnung endlich repariert ist?

Antworten wie, "ich soll ausziehen" könnt Ihr Euch sparen, dafür habe ich nicht die finanziellen Mittel und Antworten, wie "ich soll einen Rechtsanwalt beauftragen" sind auch nutzlos. Wenn ich das gewollt hätte, würde ich hier keine Frage stellen. Also bitte nur sinnvolle Antworten!

Miete, Schimmel, Mietminderung, Vermieter, Schaden, Wasserschaden
Hermes Paketdienst lehnt Haftung da, da Wert der Sendung über 500,-Euro liegt

Hallo,

ich versende über Hermes regelmäßig Pakete von Artikeln, die ich privat bei Amazon oder eBay verkaufe. In der Vergangenheit sind durch Hermes leider zwei Pakete abhanden gekommen, dass heißt, sie sind auf dem Versandweg abhanden gekommen. Der Wert des Inhaltes lag bei über 600,-Euro. Hier hat Hermes den Schaden bis zu einem Höchstbetrag von 500,-Euro anstandslos ersetzt und mitgeteilt, selbst als der Warenwert über 500,-Euro lag, dass man grundsätzlich nur 500,-Euro auszahlen würde. Letztens ist wieder ein Paket abhanden gekommen und nun erhielt ich den Hinweis, dass Hermes eine Haftung für Pakete ablehnt, dessen Warenwert über 500,-Euro liegt. Diese Tatsache ist in den AGBs von Hermes auch tatsächlich vorhanden, allerdings ging ich davon aus, dass man dann höchstens mit 500,-Euro haftet, selbst wenn der Wert höher lag, da es in der Vergangenheit durch Hermes auch so gehandhabt wurde.

Das Problem ist jetzt, dass mich der Käufer zur Rückzahlung aufgefordert hat, weil Hermes den Schaden nicht ersetzt und er der Meinung ist, dass BGB § 447 Abs. 1 in diesem Falle nicht greifen würde.

Meine Frage daher, gibt es irgendwo ein Urteil oder eine Regelung, dass Hermes doch für mindestens 500,-Euro haften muss, auch wenn eine Beförderung der Pakete mit einem höheren Wert ausgeschlossen wurde? Das Paket wurde ja trotzdem befördert und in der Vergangenheit hat Hermes auch gezahlt. Zweite Frage: Kann ich mich trotzdem auf BGB § 447 Abs. 1 berufen oder findet der hier keine Anwendung, weil das Paket laut Hermes nicht bedingungsgerecht im Sinne deren AGBs war?

Schadensersatz, Haftung, Hermes, Transportschaden
Einbau einer fehlenden Duschwand - Sache des Vermieters?

Meine Oma ist in eine neue Wohnung umgezogen. Die Vormieterin war körperbehindert und hat sich deswegen einen ebenerdige Dusche einbauen lassen, ist dann allerdings verstorben. Bei dieser ebenerdigen Dusche fehlt nun die Duschwand (die konnte die Vormieterin nicht mehr in Auftrag geben, weil sie verstorben war) sodass man beim Duschen quasi das ganze Bad unter Wasser setzt, weil das Wasser ja keinerlei Begrenzung hat (bei einer ebenerdigen Dusche gibt es ja keine Duschwanne).

Der Vermieter weigert sich allerdings eine Duschwand einzubauen und meint, dies wäre Sache des Mieters, da der Umbau durch die Vormieterin durchgeführt wurde und er nur seine Genehmigung für den Umbau erteilt hat.

Eine Duschwand kostet für diese Dusche knapp 500,-Euro (mit Einbau) und der Vermieter weigert sich nun die Kosten zu übernehmen.

Da meine Oma nur eine kleine Rente hat und sich diese Duschwand nicht leisten kann, wollte ich fragen wer nun Recht hat. Der Vermieter, indem er sagt, dass dies Sache des Mieters sei oder muss er als Vermieter für eine entsprechende Duschwand sorgen, dass man Duschen kann, ohne das das Wasser durch das ganze Bad läuft. Meine Oma ist körperlich auch nicht in der Lage jedesmal das Bad komplett zu wischen, wenn sie duschen war.

Wenn es Sache des Vermieters ist, gibt es entsprechende Urteile oder Gesetze, die man dazu anwenden kann?

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Dusche, Mietwohnung, Mietrecht, Mietminderung, Vermieter
Vom Amtsarzt Haftunfähig geschrieben. Was passiert mit der Strafe?

Ein Freund von mir wurde wegen Betruges zu 4 Jahren Haft verurteilt. Da er sehr krank ist und mehrere wirklich sehr schwere Krankheiten hat, ordnete die Staatsanwaltschaft eine amtsärztliche Untersuchung zur Haftfähigkeit an.

Nach zweimaliger amtsärztlicher Untersuchung (davon eine Nachuntersuchung) steht fest, dass er dauerhaft haftunfähig ist und aufgrund der Tatsache, dass die Krankheiten irreversibel sind, auch laut Amtsarzt keine Nachuntersuchungen notwendig sind. Auch eine Unterbringung in einem Haftkrankenhaus wurde von amtsärztlicher Sicht ausgeschlossen.

Es stellt sich daher die Frage, da die Strafe ja nun nicht vollstreckt werden kann, was mit der Verurteilung und den 4 Jahren Freiheitsentzug passieren, da das Urteil und die Strafe damit ja nicht automatisch aufgehoben sind. Meinem Freund geht es dabei hauptsächlich um die Zukunftsplanung, weil die lässt sich ja angefangen von einer Wohnung bis hin zu einem Job nicht planen, wenn man immer wieder damit rechnen muss, dass von der Strafvollstreckung irgend etwas hinterher kommt.

Im Regelfall ist es so, dass bei einer Haftunfähigkeit alle 6 Monate neu untersucht werden muss, ob diese weiterhin besteht. Aber das wurde ja bereits von Anfang an Seitens des Amtsarztes ausgeschlossen.

Hat jemand einen Tipp, wie die Rechtslage in diesem Fall aussieht bzw. wie man das Damoklesschwert der offenen Strafe weg bekommen kann?

Finanzen, Gefängnis, Strafe, Freiheitsentzug
Jobcenter überweist Miete an falsche Bankverbindung

Das Jobcenter hat die Miete und Nebenkosten immer an meinen vom Vermieter beauftragten Wohnungsverwalter überwiesen. Irgendwann stellte sich heraus, dass der Wohnungsverwalter die Miete und Nebenkosten unterschlagen und veruntreut hat um irgendwelche Schulden zu tilgen. Mittlerweile ist er pleite und gegen ihn läuft ein Strafverfahren. Ich habe das Jobcenter daher schriftlich am 03.09.2012 aufgefordert die Miete an eine neue Bankverbindung des Vermieters zu überweisen. Die Unterlagen dazu habe ich persönlich im Jobcenter abgegeben, die Entgegennahme wurde mir schriftlich bestätigt. Allerdings teilte mir der Vermieter jetzt mit, dass weder für Oktober, noch für November Zahlungen eingegangen wären. Ich stellte das Jobcenter daraufhin zur Rede und es stellte sich heraus, dass mein Schreiben vom 03.09.2012 im Jobcenter verloren gegangen war und die neue Bankverbindung nicht eingetragen wurde. Das Jobcenter teilte mir daraufhin mit, dass ich dann Pech gehabt hätte. Die Zahlungen wurden geleistet, wenn auch dummerweise auf das falsche Konto. Ich müsste daher selbst versuchen, vom Wohnungsverwalter das Geld zurück zu bekommen (wie denn, der ist pleite...), da das Jobcenter diese Zahlungen nur als Erfüllungsgehilfe für mich an den Wohnungsverwalter im Rahmen einer Abtretung überwiesen hat. Wenn das Schreiben zur Änderung meiner Bankverbindung dort abhanden gekommen wäre, sei das bedauerlich aber nicht zu ändern. Zweimal könne man die Miete nicht rückwirkend neu überweisen.

Wie ist die Rechtslage in dem Fall? Dem Jobcenter war nachweislich bekannt, dass die neue Bankverbindung eingetragen werden muss und es ist allein deren verschulden, dass das diesbezügliche Schreiben verloren gegangen ist oder falsch abgeheftet wurde. Das kann mir doch jetzt nicht zum Nachteil gemacht werden, weil der Vermieter -zu Recht- nach den zwei letzten Mietzahlungen von mir fragt.

Gibt es dazu bereits Urteile oder Rechtssprechungen oder Gesetzestexte mit denen ich gegenüber dem Jobcenter argumentieren kann?

Bitte keine Hinweise wie: "geh zu einem Anwalt". Dann hätte ich mir die Anfrage hier sparen können!

Miete, ALG II, Hartz IV, Jobcenter, Nebenkosten, Abtretung
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