Eine kurze Zusammenfassung: Mein Mieter hat die Duschtür in seinem Bad an den Aufhängungen irreparabel beschädigt. Die Duschtür war, leider von mir nicht belegbar, 4 Jahre alt. Ich habe die von ihm angeforderte Reparatur abgelehnt, da er sie ja auch beschädigt hat, also seine Pflicht nach pfleglichen Umgang nicht nachkam. Mein Tip an ihm war, das er dies seiner Versicherung melden könnte, vielleicht kommt die ja für seinen Schaden auf. Die Versicherung schickt mir nunmehr einen Scheck über 50€ mit den Beisatz: Mehr wäre die Dusche nicht mehr wert. ..(Neuwert der Duschtür etwa 25o€) Meine Fragen nun; Reicht es ,wenn ich ihm für das Geld einen Duschvorhang mit Teleskop schiene zur Verfügung stelle? Muss ich den Ersatz selber einbauen? Oder kann ich ihm den Scheck geben und eine neue Tür fordern? Da es sich um einen schlecht zahlenden Mieter handelt, möchte ich die für mich am billigste und rechtlich richtige Lösung haben. Vielen Dank schon im Vorraus :-)