Hallo,
Ich ziehe aus meiner aktuellen Wohnung aus und bin viel unterwegs, ohne mein Beisein möchte ich auch nicht dass mein Vermieter irgendwelche Leute rumführt. Jetzt steh ich natürlich vor einem kleinen Problem und muss mich fragen ob der Vermieter (ist eine Gesellschaft) mich sozusagen zwingen kann Wohnungsbesichtigungen anzunehmen, oder ob ich sie nach Lust und Laune ablehnen kann. Ich fahr schliesslich nicht extra durch halb Deutschland nur um ein paar Leuten meine Bude zu zeigen.
Später dann aber ein oder zwei Monate Miete extra zu zahlen weil ich die Wohnungsvermittlung behindert habe bringt mich auch nicht grade zum lachen.
Wie sieht's da rechtlich aus? Oder eigene Erfahrungen reichen mir auch.
Besten Dank