Habe vor meiner Korridortüre eine geschlossene Laterne /(mit 4 Glaswänden und schmiedeisener Haube-bestückt mit einer Kerze-(17-19x26 cm) stehen, die auf Steinboden und an einer geklinkerten Wand steht-das Durchgangsrecht der anderen Mieter ist nicht gefährdet und brandtechnisch kann nichts passieren-muss ich diese entfernen und....darf ich diese geschützte Kerze anzünden?