Erlaubnisklausel Hundehaltung. Schriftliche Bitte an Vermieter okay?

Hallo liebe Fragegemeinde,

unser Mietvertrag sieht eine Erlabnisklausel zur Hundehaltung vor. Mein Mann und ich wünschen uns schon seit längerem einen Hund und haben auch schon einen ins Auge gefasst. Nun habe ich die Bitte an unseren Vermieter verfasst, die Hundehaltung zu erlauben. Was haltet ihr davon? Jegliche Kritik ist erwünscht und auch gerne weiter Argumente ;) Würde es euch als Vermieter überzeugen? Ich danke schonmal im Vorraus :)

Sehr geehrter Herr XXX,

Wir bitten Sie hiermit um die Erlaubnis zur Hundehaltung in der Mietwohnung XXX. Der Mietvertrag vom 01. Juni 2013 sieht eine sog. Erlaubnisklausel vor, das bedeutet nach der aktuellen Rechtsprechung vom 20.03.2013, dass hier die individuellen Interessen der Parteien abgewogen werden müssen.

Uns ist durchaus bewusst, dass Tier- und insbesondere Hundehaltung seitens der Vermieter öfters nicht gern gesehen ist, da hier das Risiko der Lärmbelästigung anderer Mieter und die Beschädigung der Mietsache im Raum steht. Um Ihnen diese Angst zu nehmen, können wir Ihnen versichern, dass es sich bei dem Hund, den wir ins Auge gefasst haben, bereits um eine ausgewachsene, kastrierte Hündin handelt. Bellen durch Einsamkeit, wie es oft bei Welpen in der Anfangszeit der Fall ist oder durch Läufigkeit, sollten also keine Probleme oder Belästigungen für die anderen Mieter des Hauses darstellen.

Beschädigungen der Wohnung oder des Hausflurs sind bei einem gut erzogenem Hund nicht zu erwarten. Sollte es aus welchen Gründen auch immer zu einer Beschädigung kommen, wird sie selbstverständlich auf eigene Kosten unsererseits beseitigt.

Zudem ist zu erwähnen, dass es sich bei der Hündin bzw der Rasse um einen Bolonka handelt. Bolonkas werden maximal 26cm groß, haaren nicht und sind sehr menschenfreundlich.

Wir wünschen uns den Hund wirklich sehr und hoffen, dass unsere Argumente überzeugen und sie eine individuelle Abwägung der Interessen fair gestalten.

Mit freundlichen Grüßen XXX

Hund, Haustiere, Recht, Mietrecht