Darf ein Vermieter meine Kündigung ablehnen, weil Mietrückstände bestehen ?
Ich bin 1 Monatsmiete im Rückstand. Diesen Umstand hat der Vermieter als Begründung genommen, meine ordentliche Kündigung abzulehnen.
Es ist natürlich klar, das ich die Rückständige Miete zahlen muss. Nur will mein Vermieter erst den Mietrückstand ausgeglichen sehen, erst danach darf ich dann erneut kündigen.
O-Ton Vermieterschreiben : "Ich bitte Sie die Ausstehende Miete zu bezahlen, und eine neue Kündigung auszusprechen."
Ich persönlich gehe davon aus, dass Kündigung und Mietrückstand nichts miteinander zu tun haben. Sollte ich mich irren, bitte nach Möglichkeit den § dazuschreiben, ich habe lediglich den § 573c gefunden...