Wir halten seit 7 Jahren Kaninchen in einem Außenstall im Garten hinter dem Haus. Der Hausverwaltung ist dieser Umstand von Anfang an bekannt. Es gab nie eine Beanstandung. Die anderen Mieter im Haus haben nichts gegen die Kaninchenhaltung, die artgerecht ist, da das Kaninchen zwei Etagen im Stall zur Verfügung und ausreichend Auslauf hat. Eine Überprüfung durch den Tierschutzbund hat bereits stattgefunden und war äußerst positiv. Nun hat die Hausverwaltung ein Ultimatum (ohne Angabe von Gründen) gesetzt, dass das Kaninchen innerhalb weniger Tage aus dem Garten verschwinden soll. Als Begründung wird lediglich angegeben, dass ich die Fläche des Gartens nicht gemietet hätte. Kann die Hausverwaltung das Entfernen des Kaninchens fordern? Gibt es nicht so etwas wie Gewohnheitsrecht?
Mietrecht: Kaninchen im Garten
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