Wir haben seit längerem ein Problem im Keller unserer Mietwohnung. Schon seit längerer Zeit traten zu Regenzeiten unangenehme Gerüche im Treppenhaus auf. Daraufhin wurde die Wohnungsgesellschaft kontaktiert (immer telefonisch) und auf diese Problematik aufmerksam gemacht. Irgendwann kam der Hausmeister vorbei, schaute sich das an und sagte er schickt einen Handwerker vorbei. Zwei Monate später kam ein Anruf vom Handwerker, der sagte, dass er noch mal anruft, um einen Termin zu vereinbaren (ist nicht geschehen). Einige Zeit später tauchte im Treppenhaus eine Ratte auf. Ich rief bei der Wohnungsgesellschaft an, der Hausmeister kam schnell vorbei, die Ratte war nicht auffindbar. Vor kurzem nun fand ein Nachbar eine tote Ratte vor den Kellerräumen. Nach mehrerenTelefonaten (seitens der Nachbarn und mir) wurden Kammerjäger rausgeschickt und die Ratte entfern (Dauer ca. 3 Wochen). Weitere drei Wochen später war nun heute eine beauftragte Firma im Haus, der, für das Übel verantwortliche Abflussrohr, reparieren wollte. Dabei tauchen zwei Probleme auf: 1. Wir sind direkt wieder auf eine lebende Ratte gestoßen und haben schnell das Weite gesucht. 2. Der Kellerraum (vollgepackt mit alten Möbelstücken und Klamotten) muss freigeräumt werden.

Nun meine Frage: Muss ich den Keller selbst freiräumen, trotz noch andauerndem Rattenbefall und wahrscheinlich vorhandener Kadaver? Wer haftet für den entstandenen Schaden im Kellerraum?

Ich habe schon versucht mich in Foren zu informieren, habe aber bezüglich meiner Problematik keine passende Antwort gefunden...