Liebe Leute,
eines ist klar, bei Auszug muss ich die gemietete Wohnung geräumt und besenrein übergeben.
Hier taucht nun bei mir die Frage auf, was denn die Mietsache ist bzw inwieweit ich Ausbesserungen vornehmen muss. Klar, Dübellöcher sind zu verschließen, aber was, wenn an einigen Stellen die Tapete von Katzenkrallen beschädigt sind? Ist diese Tapete dann auszutauschen, also doch zu renovieren?
Ich denke, wenn jetzt sogar die Integrität der Tapete geprüft wird - es doch immer zur Notwendigkeit der Renovierung führt.
Danke für Eure Antworten HengLi