Hallo,

ich (wir) Mieter haben ein Problem mit der Nebenkostenabrechnung 2013.

Erstmal ein paar Eckdaten: Wir wohnen in einem großen Mehrfamilienhaus. Unsere Heizung wird mit Gas betrieben und wärmt Wasser und Heizung auf. Jeder Heizkörper in den Wohnungen hat so einen Digitalen Zähler zur Bestimmung des Verbrauches.

Nun ist folgendes passiert, wir alle haben eine sehr hohe Nebenkostenabrechnung bekommen und nach Einsicht der Unterlagen die zu dieser Abrechnung führen, sind zwei Sachen die uns unklar erscheinen.

  1. Unsere Nebenkostenabrechnung ist von 01.01.2013 - 31.12.2013 -> Die Rechnung v. Gaslieferanten ist aber v. 01.11.2012 - 31.10.2013 --> Ist das rechtlich in Ordnung? Es wurde der Zeitraum mit uns nicht vereinbart, wir sind davon ausgegangen das alle Rechnungen die zur Nebenkostenabrechnung führen zwischen 01.01. und 31.12. liegen.

  2. Der Verbrauch auf der Rechnung des Gaslieferanten wurde geschätzt. Das heißt der Vermieter (Verwaltung) hat keinen Zählerstände von Hauptgaszähler an den Lieferanten gemeldet und dieser hat deshalb geschätzt. Nun basiert die gesamte Nebenkostenabrechnung auf einer Schätzung obwohl bei jedem Mieter zum Jahresende die Zähler an den Heizkörpern ordnungsgemäß abgelesen wurden. Nur eben nicht beim Hauptgaszähler (Wir Mieter hatten zum Ablese-Termin keinen Zugang zum Hauptgaszähler bzw. haben generell keinen Zugang zur Heizungsanlage nur Hausmeister und Verwaltung). Ist das rechtlich in Ordnung eine Nebenkostenabrechnung auf einer Schätzung zu erstellen?

Danke im Voraus für Eure Antworten.

MfG Tanner