Ich übernehme ein Kiosk mit Stehkaffee dort überlässt mir der Vorbesitzer unter anderem auch drei kleinere Tische mit Stühlen. Ich frage mich nun ob ich die Überhaupt anbieten dart. In der Gewerbe Anmeldung steht ( Kiosk mit Stehkaffee ohne Ausschank Erlaubniss von Alkoholischen Getränke )

Ich hoffe das mir jemand weiter helfen kann