Guten Tag, ich habe folgendes Problem:

Ich bin Mieter in einem mehrstöckigem Haus. Der Mieter über uns hatte einen Wasserschaden. (Waschmaschinenabfluss defekt, durch Nichtanwesenheit drang das Wasser in seiner Küche in den Schacht ein, lief bis in den Keller unter mir). In meiner bzw unserer (wohne mit meiner Freundin zusammen) Küche haben wir an diesem Schacht nun gelbe Flecken (2 Stück, circa 20x50cm). Nun wurde ein Trocknungsgerät von der Sanitärfirma in der unserer Küche aufgestellt. 2 Löcher gebohrt und circa 15m Schlauchleitungen verlegt. Nicht nur, das ich in der Küche kaum noch treten kann, bzw. die Waschmaschine nur noch durch übersteigen dieser Leitungen erreiche, nein, ich höre die Waschmaschine kaum noch weil das Trocknungsgerät die gleiche Lautstärke aufweist.

Ich habe den Vermieter bei der Schadensbesichtigung auch auf den Faktor der Mietminderung angesprochen. Dieser meinte "bereitwillig" das es die Versicherung übernimmt. Auf die Höhe der Mietminderung kann mir aber niemand eine Auskunft geben und klagen wollte ich aufgrund fehlender Rechtsschutzversicherung nun nicht. Er willigte ja schon so halb ein.

Meine Frage: Wie hoch darf ich diese Minderung ansetzen? Das 100% zu hoch sind ist mir bewusst. Google spuckt Urteile zwischen 10 und 100% aus. Da dieses Ding aber Tag&Nacht laufen muss, sind mir 10% eindeutig zu wenig. Zumal auch bei geschlossener Küchentür der Unterschied zwischen Waschmaschine und Trockengerät nicht zuzuordnen ist.

Ich bedanke mich schon jetzt für eure mühevollen Antworten.