Mein Mieter musste sich wegen dreimonatiger Sanierung der Tiefgarage eine andere Unterbringung für seinen Wagen suchen. Nun fordert er von mir die kompletten Kosten . Mein Angebot , eine Erstattung nur in Höhe der an mich gelleisteten monatlichen Summe lehnt er ab. Die Miete wurde im Voraus für 5 Jahre durch Verrechnung beim Wohnungskauf entrichtet.. Bin ich verpflichet, mehr als die an mich rechnerisch ermittelte Summe zu zahlen ?