Ich möchte mich in dem Bereich von Wohnungs- und Hausverwaltungen selbstständig machen. Zu meinen Aufgaben gehört dann auch die Neuvermietung leerstehender Wohnungen, sowie der Abschluss eines Mietvertrages. Benötige ich dafür auch einen 34c- Schein? da ich ja im Auftrag von dem Besitzer handele!

Für Antworten wäre ich dankbar!