Wir wohnen auf einem Mietgrundstück mit großem Gartenteil, eine sehr schöne Anlage. Nun sind Kleinkinder im Haus. Muss unser Vermieter den Teich nachträglich einzäunen, obwohl uns bei Besichtigung dieser bekanntgegeben wurde. Auch der Hinweis auf eventuelle Kinder die noch kommen zu achten, da der Vermieter nicht beabsichtigt diesen Teich einmal einzuzäunen. Uns war dieser Teich also bei Einzug und Unterschrift unter den Mietvertrag bekannt. Wenn möglich eine rechtssichere Auskunft.

Wir danken allen die dazu etwas zu vermelden haben.