Kurzfassung zum Hintergrund:

Zu einem unbekannten Zeitpunkt schloss eine unbekannte Person bei einem Bekannten von mir eine Waschmaschine an. Dieser Bekannte wohnt zur Miete, und der Abflussschlauch wurde ohne jegliche Sicherung einfach in ein DN40 Abwasserrohr gestopft. Dies lief einige Zeit wohl ohne Probleme.

Nun wollte dieser Bekannte auch eine Spüle in seiner Küche angeschlossen haben. Dies habe ich korrekt und unentgeltlich gemacht und alle Verbindungen auf Dichtigkeit überprüft, inklusive WM-Ablaufschlauch der nun an einer Tülle am Siphon mit Schlauchschelle angeschlossen war. Das Kaltwassereckventil war jedoch undicht und es lag nicht an der Installation.

Ich habe ihm die Situation geschildert und gesagt er müsse den Vermieter auffordern das Eckventil wechseln zu lassen. Erstens ist der Mieter dafür nicht zuständig, und zweitens lasse ich die Finger von allem was Hauptwasserleitungen und Unterputzarbeiten betrifft die Finger, das wäre mir als nicht-Fachmann zu risikoreich. Er hat mich gebeten alles rückgängig zu machen und den Schlauch wieder in das Rohr zu stopfen, wieder ungesichert. Ich habe ihm gesagt dass das mir unangenehm ist und gesagt, er müsse mindestens den 1. Waschgang beobachten dass nichts schief geht.

(Kompletter Hintergrund: http://pastebin.com/7dw5Ym4E)

Zum Schaden:

Die unsichere Installation ergab sich tatsächlich als unsicher, und einige Tage später bekam ich einen panischen Anruf nachdem die Mieterin unter ihm geklingelt hat dass Wasser in ihre Wohnung läuft. Seine eigene Küche stand auch unter einige Zentimeter Wasser. Er hat den Waschgang nicht beobachtet und der Schlauch flog beim Abpumpen raus.

Wer haftet hier? Ich, der der letzte war der an der fehlerhaften Installation etwas vorgenommen habe? Die Hausverwaltung, die weder eine Abflussmöglichkeit für eine Waschmaschine noch eine Anschlussmöglichkeit für eine Spüle bereitgestellt hat? Der Bekannte, der mir die Anweisungen gegeben hat, den Abflussschlauch wieder in das Abflussrohr zu stopfen, meine Anweisungen zuzuschauen nicht befolgt hat, und dem Vermieter nicht gemeldet hat dass die Anschlüsse fehlen? Derjenige der die Waschmaschine erstmalig fehlerhaft installiert hat?

Mein Bekannter hat weder eine Haftpflicht- noch eine Hausratversicherung, sowie die Mieterin unter ihm. Ich habe eine Privathaftpflichtversicherung wo Gefälligkeitsschäden jedoch ausgeschlossen sind. (Der Schaden ist aber nicht bei dem Bekannten entstanden, sondern bei der Mieterin der ich eigentlich keine Gefälligkeit getan habe - wie wirkt sich das aus?) Der Vermieter hat vermutlich eine Gebäudeversicherung.

Was sollte nun der Ablauf der Dinge sein? Welche Versicherung sollte eingeschaltet werden, und wie wird den Schaden in der unterliegenden Wohnung begutachtet?

Danke.