Wir bewohnen ein 2-Familienhaus in dem beide Wohnungen vermietet sind. Letzte Jahr haben wir berechtigeter Weise unsere Heizkostenabrechnung angezweifelt, da die Heizung auf Grund eines Installationsfehler im Sommer trotz abgestellter Steuerung Verbrauch angezeigt hat. Das konnte man auf dem installierten elektronischen Zähler sehen. Jetzt hat der Vermieter diesen Raum versperrt. Haben wir ein Anrecht darauf unseren Zähler regelmäßig zu kontrollieren? Es kann immer ein volles Jahr rückwirkend betrachtet werden. Und der Gashaupthahn befindet sich ebenfalls hinter der verriegelten Tür.